Theresia Bauer (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Theresia Bauer
© Ernert
Geburtstag
06.04.1965
Berufliche Qualifikation
Studium der Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Germanistik
Ausgeübte Tätigkeit
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Heidelberg , über Wahlkreis eingezogen
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(...) Wir sind im Gespräch mit den Tierschutzverbänden, den Forschern und den zuständigen Behörden, um alle Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung von Tierversuchen im Rahmen des geltenden Rechts auszuschöpfen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
13.12.2011
Von:

Sehr geehrter Frau Bauer,

durch Gespräche mit Betroffenen im Bekanntenkreis habe ich erfahren, dass das die zuständigen Stellen im Ministerium die Berufung von neuen Professoren an Fachhochschulen zur Zeit stark erschweren, indem sie die Richtlinien zur Einstellung äusserst strikt auslegen. In einem Fall wurde sogar die Rücknahme der kompletten Bewerberliste erzwungen.

Ich hatte in den Gesprächen grosse Mühe, argumentativ die grüne Bildungspolitik zu verteidigen, die ja eher mehr Lehrkräfte für bessere Betreuung und den kommenden Doppeljahrgang zur Verfügung stellen möchte und dabei immer den starken Praxisbezug der Fachhochschulen betont.

Können Sie mir eventuell den Hintergrund dieser Verfahrensweise erklären?
Wie können in den stark von der Wirtschaft nachgefragten Bereichen Fachhochschuldozenten gewonnen werden in der Lücke zwischen hohen Einstellungsvoraussetzungen und unterdurchschnittlicher Besoldung?

Haben Sie vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüsse,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.01.2012
Von:

Bertreff: Verdeckter Ermittler Simon Bromma -Heidelberg

Zu Beginn des Jahres 2011 – es war gerade Wahlkampf – versprachen die Grünen umfassende Aufklärung in der Spitzelaffäre.
Die Vorkommnisse müssten lückenlos aufgeklärt, die Öffentlichkeit und vor allem die Betroffenen umfassend informiert und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Vor allem aber müsse gewährleistet werden, dass sich dergleichen niemals wiederhole.

Nun habe ich gehört, dass die Sperrerklärung beantragt wurde, dass die Polizei nicht wollte, dass das Gericht vollständige Einsicht in die Akten erhält. Das Innenministerium Baden-Württembergs die Akten, die für die Aufklärung der Spitzelaffäre erforderlich sind, dem Gericht vorenthält.

Wo bleibt Ihr Wahlversprechen?
Antwort von Theresia Bauer
1Empfehlung
23.02.2012
Theresia Bauer
Sehr geehrter Herr ,

schon seitdem Simon Bromma enttarnt wurde, habe ich diesen Einsatz scharf kritisiert. Dieser war, nach allen vorliegenden Informationen, nicht ausreichend begründet. Die Ausspähung breiter politisch aktiver Kreise in Heidelberg, die neben engagierten Studierenden auch Mitglieder des BUND, von Attac und nicht zuletzt auch aktive Grüne selbst, z.B. im Rahmen von Aktivitäten rund um den CASTOR-Transport 2010, betroffen hat, stellt aus meiner Sicht einen nicht akzeptablen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Menschen dar.

In Zusammenarbeit mit dem innenpolitischen Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Sckerl, habe ich mich auf parlamentarischem Weg um eine Aufklärung bemüht (zuletzt hat Herr Sckerl im September 2011 eine Kleine Anfrage dazu an das Innenministerium gestellt). Ich habe mich auch in persönlichen Gesprächen mit Herrn Minister Gall dafür eingesetzt, dass sein Ministerium eine aktivere Rolle bei der Aufklärung der Vorgänge einnimmt.

Auch wenn ich bis heute mit der Transparenz in diesem Fall nicht wirklich zufrieden bin, konnten zumindest Teilziele erreicht werden:
• Es konnte nachgewiesen werden, dass neben Simon Bromma keine weiteren Verdeckten Ermittler im Einsatz waren
• Die unrechtmäßig erhobenen Daten der von der Bespitzelung betroffenen Personen, gegen die keine Ermittlungsverfahren anhängig waren (also fast alle), wurden gelöscht und so eine weitere illegale Nutzung verhindert
• Das Innenministerium hat sich auf grüne Intervention hin bereit erklärt, bis auf wenige Seiten, die persönliche Daten von Mitarbeitern enthalten, die Akten für das beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängige Verfahren zur Aufklärung der Affäre freizugeben – ein Vorgehen, das so auch vom Landesbeauftragten für den Datenschutz gebilligt wurde

Wir hätten uns eine noch stärkere Initiative zur Aufklärung seitens des Innenministeriums gewünscht. Letztendlich wird es aber Aufgabe des Gerichts sein, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes zu beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen,
Theresia Bauer
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
16.02.2012
Von:

Guten Tag Frau Bauer,

vor kurzem ist auf wir-wollen-deinen-Kopf.de der Anhörungsentwurf zum Verfasste Studierendenschaften Gesetz erschienen, der sich in einigen wesentlichen Punkten vom Vorschlag der Landesstudierendenvertretung unterscheidet. Deshalb wollte ich nach einer Begründung bezüglich dieser Punkte fragen, da diese aus der Gesetzesbegründung mir nicht klar wurde.

1. Weshalb wird der Studierendenschaft kein allgemeinpolitisches Mandat, im Auftrag ihrer Mitglieder und im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung zugeordnet, sondern nur ein partikuläres, sich auf die Hochschule beziehendes Mandat? Wo sehen Sie das Problem darin, wenn sich Studierendenvertreter darüber hinaus äußern?

2. Wie begegnen Sie der Angst, dass dadurch, dass die Satzung der Genehmigung des Vorstandes bedarf, ein anderes Modell als ein Studierendenparlament kaum Chancen hat? Besonders das sich bisher bewährte Fachschaftenmodell, wie es sich an vielen Unis kann stark darunter leiden. Wäre es nicht wichtig, dass für die Ablehnung eines Satzungsmodells Richtlinien geschaffen werden, wie es bei der Ablehnung des Haushaltsplans der Fall ist?

3. Weshalb muss die Überprüfung des Haushaltsplans durch einen Beauftragten, der die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst hat, durchgeführt werden und die Kosten für diesen auch noch von der Studierendenschaft getragen werden? Weshalb reicht nicht eine SachbearbeiterIn, die natürlich durch den Landesrechnungshof kontrolliert wird dafür aus, was den ohnehin schon nicht so wohlhabenden Studierenden eine erhebliche Menge Geld sparen würde?

Ich freue mich auf eine Antwort,
, studierender der Universität Heidelberg
Antwort von Theresia Bauer
1Empfehlung
12.03.2012
Theresia Bauer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Folgenden gerne beantworte:

1. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Grenzen, die sich aus der Pflichtmitgliedschaft aller Studierenden in der Studierendenschaft ergeben.

Der Studierendenschaft wird durch den Gesetzentwurf jedoch nicht nur ein reines hochschulpolitisches Mandat eingeräumt. Sie kann und soll darüber hinaus auch die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahrnehmen. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, mit ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen.

Die Wahrnehmung dieser Belange ist aus verfassungsrechtlichen Gründen auf Fälle beschränkt, welche die Studierenden als gesellschaftliche Gruppe betreffen. Die Einräumung eines "allgemeinpolitischen Mandats" der Studierendenschaft, verstanden als uneingeschränkte Kundgabe nichthochschulbezogener, allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen, verstieße gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz und wäre damit verfassungswidrig. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

2. Die im Anhörungsentwurf vorgesehene Genehmigung der Satzungen durch den Vorstand der Hochschule ist eine reine Rechtsaufsicht und keine Fachaufsicht. Dies ergibt sich ausdrücklich aus dem Gesetzestext. Der zusätzliche Hinweis für den Haushaltsplan ("Die Genehmigung des Haushaltsplanes darf nur versagt werden, wenn der beabsichtigte Haushaltsplan rechtswidrig ist, insbesondere wenn er gegen Haushaltsrecht verstößt") hat lediglich klarstellende Bedeutung. Analoges gilt für die Genehmigung von Satzungen.

Die Genehmigung einer Satzung darf vom Vorstand der Hochschule nur verweigert werden, wenn die Satzung rechtswidrig wäre, also z. B. gegen Gesetze verstößt oder nicht ordnungsgemäß beschlossen wurde. Der Vorstand der Hochschule kann daher keinesfalls einem Organisationsmodell deshalb die Zustimmung die verweigern, weil er ein anderes Modell bevorzugen würde.

3. Die Studierendenschaft erhält mit der Satzungs- und Finanzautonomie große Gestaltungsspielräume, die eine wirksame Vertretung der Interessen der Studierenden sicherstellen. Die Freiheit der Studierendenschaft bedeutet jedoch auch ein hohes Maß an Verantwortung. Zur Gewährleistung dieser Verantwortung enthält das Gesetz einige Vorgaben. So sollen die Regelungen zum Haushalt und zur der Aufsicht sicherstellen, dass die von der Studierendenschaft eingenommenen Beiträge ordnungsgemäß eingesetzt werden. Bei größeren Hochschulen können sich die Gebühreneinnahmen im mittleren sechststelligen Bereich bewegen.

Zur Gewährleistung der notwendigen Fachkompetenz für die Verwaltung des Geldes ist ein Beauftragter für den Haushalt vorgesehen. Wir gehen jedoch davon aus, dass das eine Tätigkeit ist, die selbst an großen Hochschulen nur wenige Stunden in der Woche in Anspruch nimmt. Sie kann durch eine geeignete Person in Nebentätigkeit erfolgen. Dabei kann es sich z.B. auch um einen Mitarbeiter der Hochschule handeln. Das Budget der Studierenden wird also nicht übermäßig belastet.

Mit freundlichen Grüßen

Theresia Bauer
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