Theresa Schopper (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Diplom in Soziologie, Psychologie und Kriminologie
Ausgeübte Tätigkeit
Landesvorsitzende der bayerischen Grünen
Wohnort
-
Stimmkreis
München-Altstadt-Hadern
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(...) Die nun neu aufkeimende Diskussion werde ich intensiv parlamentarisch begleiten, unter anderem mit einem Berichtsantrag zur Aufklärung. Dabei geht es mir vor allem um den aktuellen Stand der fachlichen Diskussion und den zu erwartenden Nutzen der Einführung einer Borreliose-Meldepflicht für die bayerische Bevölkerung. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, dass eine Meldepflicht tatsächlich Wirkung zeigt, bin ich und wir als Fraktion auf jeden Fall gesprächsbereit. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Lockerung des Rauchverbots
08.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Schopper,
die Grünen setzen sich in Bayern für den Volksentscheid "echten Nichtraucherschutz" und die damit verbundene Steigerung der Profite von Nikotinentwöhnungsmittelproduzenten(1).

In der Vergangenheit findet man als Sponsoren beim Bundesparteitag der Grünen den "Verband der forschenden Pharma-Unternehmen", zu deren Mitgliedern selbstverständlich auch Nikotinentwöhnungsmittelproduzenten gehören.
Können Sie mir sagen, ob auch die Grünen in Bayern auf diese "indirekte" Weise von Nikotinentwöhnungsmittelproduzenten finanziell anhängig sind. Wenn ja, dann würde mich auch die Frage interessieren, wie viel und welche Art von Zuwendungen die Grünen von Nikotinentwöhnungsmittelproduzenten auf direkte oder indirekte Weise, so z.B. durch "Ärztevereine" oder durch Spenden der Mitarbeiter der Nikotinentwöhnungsmittelproduzenten, bekommen haben? Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

(1) www.handelsblatt.com
Antwort von Theresa Schopper
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05.04.2012
Theresa Schopper
Sehr geehrte Frau ,

bitte verzeihen Sie, dass ich Sie so lange auf Ihre Antwort habe warten lassen, Ihre Anfrage muss bei uns wohl untergegangen sein. Die Grünen und ich setzen sich aus Überzeugung für den Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Passivrauchens ein, in der Vergangenheit ebenso wie heute.

Um im politischen Wettbewerb in unserer mediendominierten Zeit zu bestehen, wirbt Bündnis 90/ DIE GRÜNEN offensiv um Spenden, Gegenleistungen hierfür schließen wir aber kategorisch aus. Grenzen der Spendeneinwerbung sind dort gesetzt, wo sie moralisch oder grundsätzlich die Positionen unserer Partei berühren. Am Rande unserer Parteitage werben wir um Sponsoring von Unternehmen und Organisationen, die unserer Politik nahe stehen -- unsere Tagungsräume und Unterlagen der Delegierten bleiben aber auf Bundes- wie auf Landesebene werbungsfrei.

Auf Landesebene kann ich Ihnen versichern, dass es im Rahmen unserer Parteitage keine Stände oder ähnliches von Nikotinentwöhnungsmittelproduzenten oder -verbände gab oder gibt. Wir haben zudem keine Spenden durch "Ärztevereine" erhalten. Auch Spenden von Mitarbeitern können wir weitestgehend ausschließen. Wir erhalten ohnehin keine relevanten Summen von Einzelpersonen. Insgesamt machen Spenden nur einen sehr kleinen Teil unseres Haushalts aus. Diesen, wie auch unseren lesenswerten Spendenkodex, der über die Verpflichtungen durch das Parteiengesetz hinausgeht, veröffentlichen wir auf unserer Webseite:
www.gruene-bayern.de

Die Grünen in Bayern sind also definitiv nicht von Nikotinentwöhnungsproduzenten beeinflusst. Unsere Politik beruht auf unseren Überzeugungen.

Nachdem das bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit, das umfassendste Raucherschutzgesetz in Deutschland, kürzlich das 1,5-jährige Jubiläum feiern durfte, möchte ich Sie hiermit auf meine Homepage verweisen, wo Sie eine Pressemitteilung diesbezüglich finden:

www.theresaschopper.de

Mit den besten Grüßen aus dem bayerischen Landtag,

Theresa Schopper
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
15.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Schopper,

ich habe Fragen zum GdL "Streik" bei der MVG: Meine Frau und ich haben beide ein IsarCard-Abonnement im Wert von zusammen 105,80 € im Monat. Wir steigen beide morgens am U-Bahnhof "Holzapfelkreuth" ein und fahren in die Stadtmitte, abends wieder zurück. Nun hat die MVG durch das geänderte Betriebskonzept die Leistungen für diese Haltestelle gekürzt: Morgens und abends im Berufsverkehr um 75%, tagsüber und nachts um 50%. Diese Kürzungen gelten seit 30.09.2010. Uns sie gelten fortlaufend, ohne dass sich die Gewerschaft GDL in einem Streik befindet.

Können wir von der MVG anteilig unsere Ticketkosten zurückfordern? Kann die MVG diese Leistungskürzung bis auf weiteres aufrecht halten, ohne ein Enddatum anzugeben? Bleibt es vielleicht bei diesem ausgedünnten Takt?


Viele Grüße
Antwort von Theresa Schopper
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10.05.2012
Theresa Schopper
Sehr geehrter Herr ,

bitte verzeihen Sie die späte Antwort auf Ihre Frage. Im Detail kann ich nicht mehr nachverfolgen, wie sich die von Ihnen beschriebenen Fahrplankürzungen auch nach Streikende auf die U6 ausgewirkt haben, aber ich werde nun allgemein zu dieser Problematik Stellung nehmen. Auch ich pendle täglich von Aubing aus in die Innenstadt und bin somit von Verspätungen der MVV und MVG öfters betroffen.

Vor allem während der Streiks stellt nach meinem Kenntnisstand das sogenannte Basisnetz, also die massiven Fahrplaneinschränkungen, die einzige Möglichkeit der MVG dar, über einen längeren Zeitraum eine zuverlässige Leistung ohne die GDL-Fahrer zu planen und zu gewährleisten. Die MVG versucht dabei ein System zu schaffen, auf das sich die täglichen Fahrgäste verlassen können. Falls dann doch GDL-Fahrer trotz Streik zur Verfügung stehen, werden diese aber auch ergänzend eingesetzt und der Basisfahrplan erweitert.

Soweit ich weiß, können die Ticketkosten generell und auch im Streikfall nicht (anteilig) zurückgefordert werden, auch wenn es zu starken Leistungskürzungen kommt.Mit dem Kauf einer Fahrkarte wird nur die Beförderung, aber nicht die Beförderung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten U-Bahn erworben. Falls Sie Ihr Abo gar nicht mehr nutzen könnten (also beispielsweise gar keine U-Bahn fahren würde), dann kann eine Rückerstattung beantragt werden. Das ,Risiko´ auf Zugausfall wegen Streiks, Demonstrationen oder anderen Gegebenheiten trägt also der Kunde, nicht die MVG. In Ihrem Fall haben Sie leider keinen Anspruch auf die Rückerstattung Ihrer Isarcard.

Aus eigener Erfahrung muss ich aber sagen, dass, obwohl solch eine Beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs sehr ärgerlich und stressig für die Betroffenen ist, die MVG an sich einen guten Service bietet, vor allem im Vergleich zu anderen Städten.

Mit freundlichen Grüßen,

Theresa Schopper
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Frage zum Thema Sicherheit
30.03.2012
Von:

Was unternehmen Sie zur Erhöhung der Sicherheit in München als Konsequenz aus den nach Presseberichten gegenüber der Polizei religiös motivierten Terroranschlägen in Toulouse? Hat sich Ihrer Meinung nach die Sicherheitslage in München bezüglich von religiös motivierten Terrorakten seit dem Anschlag auf die Olympischen Spiele vor 40 Jahren eher verbessert oder verschlimmert?
Antwort von Theresa Schopper
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06.04.2012
Theresa Schopper
Sehr geehrter Herr ,

die Nachricht über die Anschlagsserie in Toulouse vergangenen Monat hat auch mich sehr berührt. Besonders im letzten Jahrzehnt, in dem der Terrorismus einen starken Aufschwung erlebt hat, sind wir in Deutschland und Bayern bisher von einer Tragödie dieses Ausmaßes verschont worden.

Gerade bei Großveranstaltungen wie dem Oktoberfest kann man sich heutzutage in München sehr sicher fühlen, und ich vertraue hierbei auf die Arbeit der bayerischen Polizei und sämtlicher zuständiger Behörden. Bedauerlicherweise kann man sich nie gegen terroristische Gruppierungen und vor allem Einzeltäter vollständig schützen. Ich fühle mich in München jedoch sehr sicher, auch vor dem Hintergrund der Anschläge in Frankreich.

Als gesundheitspolitische Sprecherin unserer Landtagsfraktion komme ich politisch nur am Rande in Berührung mit sicherheitspolitischen Themen. Für konkrete Fragen möchte ich Sie deshalb an meine hierfür zuständige Kollegin im Landtag, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Susanna Tausendfreund, verweisen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Landtag,

Theresa Schopper
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Frage zum Thema Gesundheit
16.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schopper,

ich wurde von Ihrer Kollegin, Frau Ackermann, darauf aufmerksam gemacht, dass Sie wohl für meine Frage die richtige Ansprechpartnerin sind.

Hier also meine Frage:

in den neuen Bundesländern und in zwei alten Bundesländern wurde die Meldepflicht für Borreliose eingeführt. Warum nicht in Bayern?

Freundliche Grüße,

A.
Antwort von Theresa Schopper
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10.05.2012
Theresa Schopper
Sehr geehrte Frau ,

als gesundheitspolitische Sprecherin unserer Fraktion habe ich mich schon oft mit diesem Thema auseinander gesetzt und weiß daher um die große Anzahl der Betroffenen in Bayern (ca. 10.000 Neuerkrankungen jährlich). Ich kenne die Sorgen der Betroffenen und die Hoffnungen, die hinter einer Befürwortung der Meldepflicht stehen, aber leider gibt es Grund zu der Annahme, dass eine Einführung der Meldepflicht aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist.

Hierbei muss zunächst anerkannt werden, dass eine Einführung der Meldepflicht nicht zu einer Verbesserung der Datenlage -- und daher leider kaum zu einer besseren Gesundheitsfürsorge der bayerischen Bürgerinnen und Bürger führen würde. Diese Einschätzung teilte das Staatsministerium fürUmwelt und Gesundheit bereits im Mai 2010. Ebenso wurde festgestellt, dass manche der Betroffenen Antikörper gegen Borreliose bilden können, insofern würden sich die Zahlen, gewonnen durch die Meldepflicht, nicht mit den tatsächlichen Erkrankungen decken. Es können so keine belastbaren epidemiologischen Daten generiert werden. Außerdem gibt es gegen Borrelioseerkrankungen keinen wirksamen Impfschutz (im Gegensatz zu FSME, wo es einen Impfschutz gibt und daher die Meldepflicht sinnvoll ist), weswegen eine bessere Kenntnis über regionale Erkrankungshäufungen zu keiner sinnvollen Behandlung der Betroffenen führen würde. Bei einer Einführung der Meldepflicht müsste man aber auch diagnostische Komplikationen rechnen: so ist die Diagnostik selbst noch nicht standardisiert, und auch der Nachweis der Krankheit selbst gilt als unsicher. Dabei stellt vor allem die Abgrenzung von akuter Borreliose und chronischen Infektionen ein Problem dar. Alle diese meist methodischen und fachlichen Gründe führen dazu, dass ich der Meldepflicht gegenüber skeptisch bin.

Wie bereits von Ihnen angesprochen gibt es die Meldepflicht für Borreliose in anderen Bundesländern. Es gab zudem einen Großversuch der Meldepflicht und ihrer Wirkung über 10 Jahre in den neuen Bundesländern. Leider sind die Ergebnisse alles andere als ermutigend. Es liegen große Datenmengen vor, jedoch können keine sinnvollen Schlüsse aus ihnen gezogen werden. Bezüglich der Diskussion um eine Meldepflicht haben sich Gesprächspartner des Robert-Koch-Instituts und des Nationalen Referenzzentrum für Borrelien vielmehr für gezielte Forschungsprojekte ausgesprochen.

Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat aber erst im März dieses Jahres seine Einschätzung, dass die Meldepflicht nicht sinnvoll sei, revidiert. Die nun neu aufkeimende Diskussion werde ich intensiv parlamentarisch begleiten, unter anderem mit einem Berichtsantrag zur Aufklärung. Dabei geht es mir vor allem um den aktuellen Stand der fachlichen Diskussion und den zu erwartenden Nutzen der Einführung einer Borreliose-Meldepflicht für die bayerische Bevölkerung. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, dass eine Meldepflicht tatsächlich Wirkung zeigt, bin ich und wir als Fraktion auf jeden Fall gesprächsbereit.

Mit freundlichen Grüßen,

Theresa Schopper
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