Theresa Schopper (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Diplom in Soziologie, Psychologie und Kriminologie
Ausgeübte Tätigkeit
Landesvorsitzende der bayerischen Grünen
Wohnort
-
Stimmkreis
München-Altstadt-Hadern
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(...) Die nun neu aufkeimende Diskussion werde ich intensiv parlamentarisch begleiten, unter anderem mit einem Berichtsantrag zur Aufklärung. Dabei geht es mir vor allem um den aktuellen Stand der fachlichen Diskussion und den zu erwartenden Nutzen der Einführung einer Borreliose-Meldepflicht für die bayerische Bevölkerung. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, dass eine Meldepflicht tatsächlich Wirkung zeigt, bin ich und wir als Fraktion auf jeden Fall gesprächsbereit. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
24.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schopper,

in Ihrer Antwort vom 05.04.2012 an verlinken Sie auf diesen Artikel Ihrer Website: www.theresaschopper.de

1.
Warum führen Sie diese "DAK-Studie" als Erfolg für die Bestrebungen des totalen Rauchverbotes in Bayern an, obwohl dieses erst im August 2010 in Kraft trat und sich die Daten dieser Studie nur auf die Jahre 2004 bis 2008 beziehen?

2.
Wie erklären Sie sich den Widerspruch, dass im DAK-Gesundheitsbericht 2012 diese Studie nicht bestätigt wird, sondern dass vielmehr die Herzinfarktraten bereits VOR Einführung von Rauchverboten gesunken sind und im Jahr 2010, also mit Einführung des totalen Rauchverbotes, die Behandlungsfälle "Herzinfarkt" sogar drastisch gestiegen sind?
www.presse.dak.de

3.
Sehen Sie einen Interessenskonflikt darin, wenn einer der Autoren der "DAK-Studie" zugleich ein Rauchstopp-Programm leitet, das wiederum von der DAK finanziert wird?

4.
Würden Sie mir bitte erklären, warum bzw. wie Sie anhand der DAK-Forsa-Umfrage Rückschlüsse ziehen bzw. sie mit den Erkenntnissen aus Bayern vergleichen können?

Ist es hier nicht notwendig, die bisher erste und einzige repräsentative Umfrage des Institutes MIFM (Münchner Institut für Marktforschung), heranzuziehen, um die Auswirkungen des totalen Rauchverbots, speziell in der Kleingastronomie, in Bayern beurteilen zu können? Diese war am meisten betroffen, da in der Speisegastro bereits vor dem Volksentscheid ein Rauchverbot herrschte.

30% der Gäste bleiben weg, 2/3 beklagen Umsatzrückgänge um knapp 30%, 1/3 der betroffenen Gastronomen mussten bereits Entlassungen/Arbeitszeitverkürzungen vornehmen, hohe Unzufriedenheit bei den Gästen.
www.freiheit-toleranz.de

Für eine zeitnahe Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Antwort von Theresa Schopper
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03.08.2012
Theresa Schopper
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit und am Nichtraucherschutz in Bayern.
Wie die Studie der DAK-Gesundheit offenlegt, gingen nach der sukzessiven Einführung der Nichtraucherschutzgesetze in den Bundesländern zwischen August 2007 und Juli 2008 die stationären Behandlungen infolge einer Angina pectoris um 13 Prozent, aufgrund eines Herzinfarktes um acht Prozent zurück. Hierzu sei erwähnt, dass alle Bundesländer zwischen August 2007 und Juli 2008 Nichtraucherschutzgesetze implementiert haben. Die DAK-Gesundheit hat eine Vorher-Nachher-Studie über den Zeitraum 1.Januar 2004 bis einschließlich 31. Dezember 2008 für eine Kohorte von 3.700.384 Personen im Alter von 30 Jahren und älter durchgeführt. Es zeigte sich: je strikter die Gesetze, desto deutlicher der Rückgang der Herzerkrankungen. Dies wird unter anderem im Ländervergleich mit USA oder Schottland deutlich. Ich führte diese Studie in meiner Pressemitteilung an, da eine ähnliche Entwicklung für Bayern zu erwarten ist, da es über das strengste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands verfügt. Wie auch von der DAK empfohlen, kann "Bayern […] hier mit seinem konsequenten Nichtraucherschutz als Blaupause für andere Bundesländer dienen".
Der Rückgang der Herzinfarkthäufigkeit bis 2007/2009 wird im DAK-Gesundheitsbericht 2012 auf verbesserte Behandlungsmöglichkeiten der koronaren Herzkrankheiten und Veränderungen auf Seiten der (beeinflussbaren) Risikofaktoren zurückgeführt. Die Nummer eins dieser Risikofaktoren ist das Zigarettenrauchen. Es ist wissenschaftlich unumstritten, dass bereits geringer Konsum und das vor allem für Frauen gefährliche Passivrauchen die Entstehung von Verhärtungen der Blutgefäßwände beziehungsweise Durchblutungsstörungen im Herz befördert. Wie im DAK Bericht dargelegt, wurden die Diagnosedaten der Krankenhäuser für DAK-Versicherte ausgewertet. Festgestellt wurde, dass zwischen 2005 und 2009 pro 100.000 Versichertenjahren um die 105 Fälle pro Jahr auftraten. Von 2009 auf 2010 kam es zu einem Anstieg der Behandlungsfälle um ca. zehn Prozent, was die Wissenschaftler an mehreren Faktoren festmachen: so vermuten sie, dass dieser Sonderfall sich um eine Sonderentwicklung bei DAK-Versicherten handelt, die bei anderen Versicherten nicht festgestellt werde könnten. Auch wird angenommen, dass die Mitgliederverluste der DAK sich auf die Zusammensetzung der DAK-Mitgliederschaft im Sinne durchschnittlich höherer Erkrankungsrisiken ausgewirkt haben. De facto bedeutet dies, dass die Wissenschaftler eher von einem statistischen Effekt und nicht einem drastischen Anstieg von Herzinfarkt-Behandlungsfällen ausgehen.
Das Programm "Rauchstopp" der DAK verfügt über ein gutes Konzept. Es hilft den Versicherten, individuell den richtigen Zeitpunkt und die richtige Methode zum Aufhören zu finden und begleitet den gesamten Prozess, beispielsweise durch ermunternde SMS und Emails. Vor dem wissenschaftlichen Hintergrund der Autoren ist es kaum verwunderlich, dass sie sich teilweise auch in anderen Aufgabenfeldern für Nichtraucherschutz und für die Suchthilfe einsetzen - wissen diese doch genau, wie schädlich Rauchen ist und welche Konsequenzen es nach sich zieht.
Die von Ihnen abschließend angeführte Studie des MIFM befragte selektiv 600 Betriebe von 27.000 in Bayern und wurde von Nichtraucherschutz-Gegnern initiiert. Der springende Punkt hierbei ist aber nicht der Auftraggeber, sondern die Wissenschaftlichkeit der Daten. Im Gegensatz hierzu legte der Verband Pro Rauchfrei, Deutschlands größter Nichtraucherverband und Mitinitiator des Volksentscheids in Bayern (und daher mit Sicherheit auch subjektiv) eine eigene, quantitative Studie mit Erhebungszeitraum zwischen Januar und April 2011 vor. Diese wurde aber auf Grundlage von statistischen Daten der Landesämter, also objektiver, nicht beeinflussbarer Datensätze durchgeführt. Die Ergebnisse sprechen ebenfalls für sich: Die Getränkegastronomie in Bayern konnte im genannten Zeitraum ein Umsatzplus von 0,4% verbuchen, in Nordrhein-Westfalen, wo Rauchen in der Gastronomie erlaubt ist, wurde ein Umsatzminus von 2,5% ermittelt. In der Speisegastronomie wuchs der Umsatz in Bayern stärker als in NRW (+3% statt +2,2%). Und wie sich in der DAK-Forsa Umfrage zeigte befürworten 82% der Befragten die Nichtraucherschutzgesetze, sogar 68% der Raucher. 25% der Befragten gaben an, seit Einführung der Nichtraucherschutzgesetze öfters in Cafés und Restaurants zu gehen.
Trotz dieser überaus positiven Zahlen stehen für mich persönlich und für uns Grüne aber nach wie vor die Gesundheit der Menschen, und daher der Schutz der NichtraucherInnen im Vordergrund.

Mit freundlichen Grüßen,

Theresa Schopper
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Schopper,

gestern habe ich mit Freunden in größerer Runde darüber diskutiert, ob Handel mit nicht-demokratischen Regimes, welche die Menschenrechte nicht achten, von der Politik unterstützt oder unterbunden werden sollte. Dabei haben wir festgestellt, dass dieses Thema eine sehr wichtige Frage der kommenden Wahl für uns ist.
Gerade im Hinblick auf die kommende Wahl wäre es für uns interessant, Ihre Meinung hierzu zu kennen. Ihre Antwort könnte unter Umständen entscheiden, wo wir unser Kreuz setzen werden.
Ich würde mich über eine ausführliche Antwort freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Theresa Schopper
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07.02.2013
Theresa Schopper
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der (Bayerischen) Grünen. Sie fragten mich nach der Legitimität von wirtschaftlichen Beziehungen mit nicht-demokratischen Regimes, die oftmals die Menschenrechte nicht nach unserem Verständnis auslegen.
Grundsätzlich stehen wir Grünen auf Landes-und Bundesebene nicht-demokratischen Regimes sehr skeptisch und kritisch gegenüber. Daher gilt für uns, dass es mit autoritären Regimen keinen Schulterschluss geben darf.

Auf Bundesebene versuchen wir schon lange, die Regierung über Anfragen und Anträge zu klaren Aussagen diesbezüglich zu bewegen. Wir haben beispielsweise mehrmals über sogenannten Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien und Ungebundene Finanzkredite im Bundestag nachgefragt, ob bei diesen Geschäften mit nicht-demokratischen Staaten die Rolle der Menschenrechte eine angemessene Stellung in den Verhandlungen einnimmt, ob indigene Gruppen geschützt werden, regionale NGOs einbezogen werden, etc.
Wir sind der Meinung, dass in der Entwicklungszusammenarbeit verbindliche Vereinbarungen geknüpft werden müssen, die auch eine menschenrechtliche Agenda umfassen. Denn bei Menschenrechtsverletzungen darf es keinen Rabatt geben, weder wegen wirtschaftlicher, politischer noch religiöser Interessen. Doppelte Standards lehnen wir strikt ab. Menschenrechte gelten für alle Menschen, überall und jederzeit. Sie sind unteilbar.
Deshalb ist unsere gesamte Politik an den Menschenrechten ausgerichtet und daher auch der Handel mit nicht-demokratischen Regimes.
Militärischen Deals mit nicht demokratischen Staaten stehen wir bekanntermaßen sehr differenziert gegenüber – vor allem vor dem Hintergrund der massiven Waffenverkäufe der Regierung Merkel in den vergangenen Jahren. Für die Grünen kann eine menschenrechtsorientierte restriktive Rüstungsexportpolitik nur mit mehr Transparenz, vollständiger Erfassung, Veröffentlichung und Verifizierung des Endverbleibs sowie mit parlamentarischer Kontrolle erfolgen.
Für weitere Informationen möchte ich Sie gerne an den Arbeitskreis 4 der Grünen Bundestags-Fraktion verweisen, der sich mit Außenpolitik und auswärtiger Kulturpolitik, Menschenrechten & Humanitärer Hilfe, Entwicklungspolitik, Verteidigung und Europa beschäftigt. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat interessanterweise am 15. Januar 2013 das Positionspapier "Für eine Neuausrichtung der Europäischen Handels- und Investitionspolitik am Leitbild einer menschenrechtsbasierten nachhaltigen Entwicklung" verabschiedet. Den Fraktionsbeschluss können Sie hier herunterladen:
www.gruene-bundestag.de
Im Beschluss ist unter anderem festgelegt, dass alle Abkommen verbindliche Klauseln enthalten müssen, die sich auf die Auswirkungen der Abkommen selbst beziehen und strenge Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialkriterien einbeziehen. Im Falle von systematischen Verletzungen sollten sie zur Aussetzung des Abkommens führen beziehungsweise darf es erst gar nicht zu einem Abschluss kommen.
Mit freundlichen Grüßen,

Theresa Schopper
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Schopper,

am 21.03.2013 wurde im Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der SPD ein Gesetz zur Bestandsdatenauskunft beschlossen.

Dieses Gesetz schreibt fest, dass staatliche Stellen, Ämter, Behörden und die Polizei umfassend auf Bestandsdaten bei Telekommunikationsdiensten zugreifen können. Zu den Bestandsdaten zählen neben Name und Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN des Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google. Der Zugriff ist bereits bei Ordnungswidrigkeiten möglich, also beispielsweise bei Falschparken.

Wie bereits bei der Abstimmung des neuen Meldegesetzes war wieder nur ein Bruchteil der Abgeordneten anwesend und das Gesetz wurde spät Abends abgestimmt.

Deutschlandweit formiert sich zur Zeit Widerstand gegen dieses Gesetz. Kern der Proteste sollen Demonstrationen am 14. und 27. April 2013 in vielen deutschen Städten sein. Da die Grünen sich deutlich gegen das Gesetz positioniert haben (siehe abwaehlkalender.de ), ist es sehr verwunderlich, dass sie sich weder am Bündnis beteiligen, welches die Proteste organisiert, noch eigene Aktionen planen.

Meine Frage ist daher: Gibt es schon Planungen, sich an den Aktionen zu beteiligen oder Pläne für eigene Aktionen seitens der GRÜNEN?

Falls nicht, bitte ich Sie, Teilnehmer für die Proteste zu mobilisieren, selbst an den Protesten teilzunehmen und/oder eigene Protestaktionen auf die Beine zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Familie
29.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Schopper,

ihre Parteien hat auf der gestrigen Bundesdelegiertenkonferenz ein Steuerkonzept beschlossen.
Wie begründen Sie, dass Familien mit zwei Kindern (4 Personen) schon ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5151€ mit höheren Steuern rechnen müssen - einem Single ohne Kinder (1 Person) stehen dagegen erst bei einem Bruttoeinkommen von 5872€ höhere Steuern ins Haus?

Wieso werden Familien bei den Steuern hier gezielt benachteiligt?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Theresa Schopper
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17.05.2013
Theresa Schopper
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu unserem beim Parteitag beschlossenen Steuerkonzept.
Die Herausforderungen vor der heute wir als Gesellschaft stehen sind folgende: Die Staatsverschuldung in Deutschland ist von 1,6 Billionen (2008) auf über 2 Billionen (2011) unter Bundeskanzlerin Merkel gestiegen. Gleichzeitig ist das Nettovermögen der privaten Haushalte rasant angestiegen, auf heute über 7 Billionen Euro. Es ist jedoch ungerecht verteilt: Davon gehören dem reichsten Prozent der Bevölkerung ein Drittel, den reichsten 10% zwei Drittel. Mit unseren grünen Vorschlägen zur Einkommenssteuer zahlen 35 Millionen Menschen, bzw. über 90% der EinkommensteuerzahlerInnen weniger Steuern. Denn wir möchten den Grundfreibetrag der Einkommensteuer von aktuell 8.130 Euro auf 8.712 Euro erhöhen. Rund 2,6 Millionen Menschen (die oberen 7%) würden höhere Steuern zahlen. Insgesamt finden wir, ist das nur gerecht.

Damit können wir die öffentlichen Haushalte wieder auf eine solide Basis stellen. Staatliche Aufgaben müssen aus Einnahmen finanziert werden. In unseren Augen soll die öffentliche Hand nicht weiter von der Substanz und von stetig steigenden Schulden leben. Wir wollen stärker in ein funktionierendes Gemeinwesen investieren – in Bildung, in Kinderbetreuung, in Infrastruktur. Wir wollen das Leben mit Kindern fördern. Denn dies alles ist die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, für leistungsfähige und erfolgreiche Unternehmen, für neue Arbeitsplätze und auch für privaten Vermögensaufbau.

Die grünen Steuerpläne fußen auf der Idee, dass wir nichts versprechen wollen, was wir nicht halten können. In Anbetracht der oben beschriebenen Herausforderungen halten wir es für notwendig, nicht nur Ausgabenkürzungen und Subventionsabbau, sondern auch maßvolle Steuererhöhungen für hohe Einkommen und Vermögen zu verfolgen. Wir haben unsere Pläne sorgsam durchgerechnet und achten auch darauf, dass niemand überbelastet wird.

Ihre Bedenken äußerten Sie zur Situation von Ehepaaren (mit Kindern). Die von Ihnen angesprochene Benachteiligung liegt in unseren Plänen für die Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer begründet, ebenso wie in der erste Stufe einer Kindergrundsicherung, der Überführung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag und zusätzlichem Splittingvorteil von bis zu 1.500 Euro. Wir wollen das Ehegattensplitting abschaffen und auch bereits bestehende Ehen schrittweise und sozialverträglich daran beteiligen. Denn bisher sind unserer Meinung nach Verheiratete durch das Ehegattensplitting, vor allem Einverdiener-Ehen (ob mit oder ohne Kinder), vom Staat massiv bevorteilt worden, was nicht mehr zeitgemäß scheint. Wir wollen wesentlich in die Zukunft der Kinder investieren, ganz gleich ob deren Eltern verheiratet sind oder nicht. Wir wollen den Splittingvorteil deckeln und so die Belastung von Haushalten mit einem Einkommen von zusammen 60.000 Euro oder mehr begrenzen. Die Einnahmen, die dem Staat bisher durch das Ehegattensplitting entgangen sind, wollen wir für gute Kitas, Ganztagesschulen und für eine Kindergrundsicherung nutzen – all das kommt den Familien dann wieder zu Gute.

Beispielhaft für ein Ehepaar mit zwei Kindern folgende Rechnung: sie ist nicht erwerbstätig ist und er verdient 3.500 Euro im Monat. In diesem Fall würde sich unser Steuerkonzept insofern auswirken, als das diese Familie mit 60 Euro monatlich mehr belastet würde. Hierbei ist zu beachten, dass 55% der Arbeitnehmer in Deutschland nicht betroffen sind, weil sie weniger als diese 3.500 Euro im Monat verdienen.
Wir wollen von den zusätzlichen Steuereinnahmen 10 Milliarden Euro jährlich in Hochschulen, Ganztagesschulen und Kitas stecken. Wir wollen jedes Jahr weitere 10 Milliarden Euro nutzen, um Staatsschulden zurückzuzahlen. Ebenso wollen wir unnötige Ausgaben reduzieren und in unserer Gesellschaft diejenigen fördern, die es wirklich brauchen. Wir wollen dafür diejenigen heranziehen, die deutlich über dem Durchschnitt bei den Einkommen liegen. Deshalb sollen auch die Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen erhöht werden. Mehr als 90 % aller Haushalte im Land werden keine höheren Beiträge leisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Theresa Schopper
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