Stefan Schostok (SPD)
Abgeordneter Landtag Niedersachsen

Grunddaten
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplomsozialpädagoge/Diplomsozialarbeiter (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Vorsitzender der SPD-Fraktion
Wohnort
Hannover
Wahlkreis
Hannover-Mitte
Ergebnis
40,5%
Landeslistenplatz
-
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Frage zum Thema Familie
23.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schostok,

ich wollte gerne von ihnen wissen, warum im Bereich Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt usw. kein Gesetz geschaffen wird, was wirklich Gleichberechtigt für Kind (ehelich & unehelich), Mutter, Vater ist. Es steht zwar im Grundgesetz das alle Menschen vorm Gesetz gleich sind, aber in Behörden, Gerichten usw. werden die Grundgesetze nicht beachtet. Ansonsten hätten wir ja mehr Wechselmodelle / Doppelresidenzmodelle. Ein z.b. im durchschnitt 2 wöchiges Umgangsrecht, steht ja nicht grad für Gleichberechtigung,

Es ist momentan leider so das Mütter in allen dingen wenn es um die o.g. Rechte geht, klar bevorzugt werden und Väter kämpfen müssen, bis sie Psychisch und Physisch an ihre grenzen gehen müssen um überhaupt Rechte zu bekommen die auch dem Kindeswohl entsprechen (er lebe ich grad am eigenen Leib).

Leider nicht Umsonst wird Deutschland vom EUGH so oft gerückt. Oder ist es im Sinne der Bundesrepublik Deutschland das Väter und Frauen unterschiedlich behandelt werden?

Um ein Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Stefan Schostok
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15.12.2011
Stefan Schostok
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage!

Das Kindschaftsrechtsreformgesetz schaffte zum 1. Juli 1998 den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ab. Hierdurch ergaben sich zahlreiche Änderungen im Bereich des Abstammungsrechtes (z. B. einheitliche Vaterschaftsanfechtung) und der elterlichen Sorge. Besuchs- und Umgangsrechte nicht sorgeberechtigter Personen wurden erweitert.
Im Umgangsrecht wurden die bisherigen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern beseitigt. Jetzt steht allen Vätern ein Umgangsrecht zu, das - genauso wie bisher bei ehelichen Kindern - nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Darüber hinaus werden auch andere wichtige Bezugspersonen für das Kind wie Großeltern und Geschwister ein Umgangsrecht haben, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Vor allem aber: Das Kind selbst hat jetzt einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Das bisher lediglich als Elternrecht ausgestaltete Umgangsrecht wird damit in erster Linie zu einem Recht des Kindes. Folgerichtig betont das Gesetz jetzt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind.
Zur Unterstützung der Eltern bei deren eigenständiger Konfliktlösung wurden die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in Sorge- und Umgangsverfahren einbezogen, damit alle betroffenen Eltern von den bestehenden Angeboten Kenntnis erlangen und sie bei Bedarf stärker und gezielter nutzen können.

Für mich (und auch die SPD-Fraktion im Nds. Landtag) steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Jedes Jahr sind etwa 170.000 Kinder und Jugendliche von der Scheidung ihrer Eltern betroffen; hinzu kommen Tausende von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft trennen. Etwa 30.000 Kinder und Jugendliche erleben im Kontext der Trennung/Scheidung eine sog. "hochstrittige Elternschaft". In diesem Fällen scheitern Versuche der gerichtlichen wie außergerichtlichen Regulierung von Sorgerecht und Umgang regelmäßig und über einen längeren Zeitraum. Das anhaltend hohe Konfliktniveau zwischen den Eltern gilt für die betroffenen Kinder und Jugendlichen – wie einschlägige Forschungsstudien belegen – als riskante Entwicklungsbedingung, die häufig in eine Gefährdung und tatsächliche Beeinträchtigung des emotionalen Erlebens und damit des seelischen Kindeswohls mündet. Um dieses Problem mit Fakten zu unterlegen, haben Mitglieder meiner Fraktion nun die Anfrage "Kindergesundheit: Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz vor seelischer Kindeswohlgefährdung?" auf den Weg gebracht. Die Beantwortung durch die Landesregierung muss in den nächsten Wochen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schostok MdL
Vorsitzender
SPD-Fraktion im Nds. Landtag
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schostok,

die Zivilisation hat u.a. Gewaltenteilung hervorgebracht. Meinem Eindruck nach hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Hannöversche Staatsanwaltschaft allerlei Geschäftspraktiken des AWD geduldet, die und die zu dulden ich für rechtswidrig halte. Den aktuellen AWD indes halte ich für branchenentsprechend hartleibig, strafrechtlich aber unauffällig.

Frage: Wer exakt hat in der Vergangenheit eine auffällige Häufung von isoliert betrachtet kleinen Delikten, die bei exzellenter und möglichst bundesweiter Strafverfolger-Kooperation als dem AWD zuzurechnen hätten auffallen müssen, nicht als zusammenhängend erkannt? Gibt es inzwischen eine Kooperation zwischen Strafverfolgern, die analog zur NPD-Sammlung auch nicht-politische organisierte kriminogene Verbände als solche erkennen und bekämpfen könnte? Teilen Sie meine Befürchtung, dass wir nach dem Arbeitslosengeld Zwo ein analoges Strafrecht Eins haben? oder beamtenklarer: Kann es sein, dass in Hannover die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften beim Phänomen AWD geschlafen haben?

Entschuldigen Sie die schwammigen Formulierungen; ich muss darauf setzen, dass Ihnen als vor Ort Tätigem das Phänomen AWD/CM mitsamt seinen weniger öffentlich diskutierten Heimlichtuereien geläufig ist.

MfG

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Frage zum Thema Kinder und Jugend
15.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schostok,

im Dezember 2011 haben wir vom Unterstützerkreis der Familie Salame/Siala Sie schon einmal um Ihre Unterstützung gebeten. Jetzt bitten wir Sie erneut um Hilfe.

Leider weigern sich das Innenministerium und die Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim bis heute, der im Jahr 2005 abgeschobenen Gazale Salame und ihren beiden Kindern Schams (8) und Gazi (6) endlich die Rückkehr zu ihrer Familie (Vater Ahmed Siala mit Amina (15) und Nura (13)) in den Landkreis Hildesheim zu ermöglichen. Die Behörden missachten damit in unseren Augen sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Abschiebung der Gazale Salame nach 17 Jahren Aufenthalt mit einem Teil der gemeinsamen Kinder stellte eine offenkundige Menschenrechtsverletzung dar. Nach sieben Jahren ist es mehr als höchste Zeit, die gegen Gazale und ihre Kinder praktizierte Politik der Verbannung endlich zu beenden, unter der vor allem Gazale extrem leidet. Der Fall der sechsköpfigen Familie ist mittlerweile zu einem bundesweiten Symbol für eine kinder- und menschenrechtsverletzende Flüchtlingspolitik in Niedersachsen geworden. (siehe Berichte unter www.nds-fluerat.org / Infomaterial / Gazale Salame / zurückliegende Aktivitäten.

Etliche Prominente, unter ihnen Rita Süßmuth und Heiner Geißler, Prof. Dr. Klaus J. Bade, Prof. Dr. Lothar Krappmann, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Tom Koenigs und andere, haben sich ebenso wie unzählige Unterstützer/innen an den Ministerpräsidenten McAllister gewandt und ihn um eine Lösung gebeten. Leider blieben alle bisherigen Bemühungen ohne den gewünschten Erfolg.

Um dem Rest der Bundesrepublik zu zeigen, dass Niedersachsen nicht "gebrandmarkt als bedeutendes Negativbeispiel der deutschen Immigrationsdebatte" (HAZ vom 04.04.2012) ist, sondern im Sinne der Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt, bitten wir Sie hiermit, persönlich Stellung zu beziehen:

Freundliche Grüße

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