Sehr geehrter Herr

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von dem Vertrag mit der VG WORT und der VG Musikedition, den KultusministerInnen der Bundesländer am 21.12.2010 unterschrieben haben, habe ich erst vor einigen Tagen aus der Presse erfahren. Weder der Bildungsausschuss noch der Landtag von Baden-Württemberg wurden bisher über diesen Vertrag, der noch von der früheren CDU Kultusministerin Schick unterschrieben wurde, informiert.
Die im Paragraph 6, Absatz 4 festgeschriebene Regelung, dass jährlich mindestens 1% der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz einer von den Verlagen zur Verfügung gestellten Plagiatssoftware (von einem "Trojaner" würde ich hier aber nicht sprechen wollen) auf das Vorhandensein von Digitalisaten prüfen lässt, ist datenschutzrechtlich problematisch, ein hilfloser bürokratischer Akt und darüber hinaus ein untaugliches Mittel urheberrechtlich geschützte Werke zu schützen. Der Paragraph 6, Absatz 4 des mit den Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften abgeschlossenen "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" sollte daher ersatzlos gestrichen werden.
Positiv an dem Vertrag ist aber, dass hier ein erster Versuch unternommen wurde ("... unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme nach § 53 Abs.3 S.2 UrhG die Möglichkeit von Vervielfältigungen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus allen urheberrechtlich geschützten Werken sicherzustellen ...") über eine pauschale Entschädigungsregelung eine Legalisierung der bisher unter Umgehung des Urheberrechtes angefertigter Vervielfältigungen kleiner Teile eines Werkes für den Unterricht zu ermöglichen. LehrerInnen können endlich mit dieser pauschalen Regelung ein-zwei Seiten aus einem Werk für die Schulklasse kopieren, ohne gleich damit das Urheberrecht zu verletzen. Zudem wird mit der Pauschalregelung der Versuch unternommen, dass die Vielzahl von Autoren im Bereich der Schulbuchverlage (ich denke hier besonders an den Bereich der beruflichen Schulen mit einer großen Vielzahl von Fachbüchern in kleiner Auflage) nicht in die Röhre schauen muss.
Zum Schluss noch ein nachdenkenswerter Blog-Eintrag von "Och noe" vom 31. Oktober 2011 um 11:13 auf:
netzpolitik.org
"... Wenn es um Urheber(rechte) geht, geht es nicht nur um Superstars wie Madonna, Justin Bieber (oder wem man sonst seinen Reichtum nicht gönnt) und die Großindustrie, sondern vor allem um Millionen von kleinen Urhebern, die kaum ihren Arsch an die Wand bekommen und so schon oftmals auf Sozialhilfeniveau leben. (Aber das eben von ihrer Arbeit!) Jede Schwächung der Urheberrechte als Solche geht vor allem zu Lasten der Kleinen, denn diese haben nicht die Möglichkeiten der Industrie, sich ggf. mit anderen Mitteln gegen mächtige Vertragspartner durchzusetzen oder ihre Werke so schnell und massiv auf den Markt zu bringen, dass die Schäfchen im Trockenen sind, bevor die Kopiererei in großem Stil losgeht. ..."
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Lehmann