Siegfried Lehmann (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Siegfried Lehmann
© Grüne BW
Geburtstag
24.01.1955
Berufliche Qualifikation
Berufsschullehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Radolfzell
Wahlkreis
Konstanz , über Wahlkreis eingezogen
(...) Aus meiner Sicht spricht selbstverständlich nichts dagegen, wenn Eltern einer Klasse sich zusammen tun und am Wochenende ein Klassenzimmer renovieren. Im Gegensatz, ich begrüße solch ein Engagement der Eltern sehr. Von Seiten der Schulverwaltung und der regionalen Schulämter wird das sicher ebenso gesehen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lehmann,

ich wende mich an Sie als den Vorsitzenden des Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport.

Sowohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch SPD haben im Wahlkampf versprochen, die am 4.12.2099 zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr geschlossene Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen Schulen und Bundeswehr in Baden-Württemberg (siehe www.kultusportal-bw.de zu kündigen.

Ist damit zu rechnen, dass dieser für die Erziehung zum Frieden wichtige Schritt noch für das Schuljahr 2011/12 umgesetz werden wird?

Wie stehen Sie darüber hinaus zur Präsenz der Bundeswehr an Schulen? Können Sie sich den Forderungen der Initiative "Schulfrei für die Bundeswehr" ( www.schulfrei-fuer-die-bundeswehr.de ) anschließen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Siegfried Lehmann
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26.06.2011
Siegfried Lehmann
Sehr geehrter Herr ,

die zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr geschlossene Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen Schulen und Bundeswehr in Baden-Württemberg ist nach Ansicht der Grünen Landtagsfraktion zu kündigen.

Bis zu welchem Zeitpunkt die Vereinbarung gekündigt wird, muss noch mit der SPD-Fraktion besprochen und vereinbart werden. Da wir erst seit wenigen Wochen die Regierungsverantwortung übernommen haben, braucht es halt noch etwas Zeit für die Umsetzung unserer bildungspolitischen Zielvorstellungen.

Die Auseinandersetzung mit der Bundeswehr und deren Auslandseinsätzen muss natürlich auch Thema von Unterricht in der Schule sein. Eine dialogorientierte Auseinandersetzung mit den Folgen von Kriegseinsätzen der Bundeswehr erfordert auch die ungefilterte Diskussion mit Gegnern und Befürwortern von militärischen Einsätzen. In diesem Kontext halte ich einen Diskurs mit Vertretern der Bundeswehr in der Schule für verantwortbar und geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Lehmann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
31.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lehmann,

die Bundesländer haben mit Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften einen "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” abgeschlossen. In diesem Vertrag heißt es:

"Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012."

Mit diesem Vertrag wird also den Verlagen das Recht eingräumt, auf Schulcomputern einen eigenen Trojaner zu installieren (vgl. die Analyse unter netzpolitik.org ).

Was wissen Sie als Vorsitzender im Bildungsausschusses von diesem Vertrage? Wie bewerten Sie ihn in datenschutzrechtlicher Hinsicht und in Hinblick auf das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Siegfried Lehmann
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06.11.2011
Siegfried Lehmann
Sehr geehrter Herr ,

von dem Vertrag mit der VG WORT und der VG Musikedition, den KultusministerInnen der Bundesländer am 21.12.2010 unterschrieben haben, habe ich erst vor einigen Tagen aus der Presse erfahren. Weder der Bildungsausschuss noch der Landtag von Baden-Württemberg wurden bisher über diesen Vertrag, der noch von der früheren CDU Kultusministerin Schick unterschrieben wurde, informiert.

Die im Paragraph 6, Absatz 4 festgeschriebene Regelung, dass jährlich mindestens 1% der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz einer von den Verlagen zur Verfügung gestellten Plagiatssoftware (von einem "Trojaner" würde ich hier aber nicht sprechen wollen) auf das Vorhandensein von Digitalisaten prüfen lässt, ist datenschutzrechtlich problematisch, ein hilfloser bürokratischer Akt und darüber hinaus ein untaugliches Mittel urheberrechtlich geschützte Werke zu schützen. Der Paragraph 6, Absatz 4 des mit den Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften abgeschlossenen "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

Positiv an dem Vertrag ist aber, dass hier ein erster Versuch unternommen wurde ("... unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme nach § 53 Abs.3 S.2 UrhG die Möglichkeit von Vervielfältigungen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch aus allen urheberrechtlich geschützten Werken sicherzustellen ...") über eine pauschale Entschädigungsregelung eine Legalisierung der bisher unter Umgehung des Urheberrechtes angefertigter Vervielfältigungen kleiner Teile eines Werkes für den Unterricht zu ermöglichen. LehrerInnen können endlich mit dieser pauschalen Regelung ein-zwei Seiten aus einem Werk für die Schulklasse kopieren, ohne gleich damit das Urheberrecht zu verletzen. Zudem wird mit der Pauschalregelung der Versuch unternommen, dass die Vielzahl von Autoren im Bereich der Schulbuchverlage (ich denke hier besonders an den Bereich der beruflichen Schulen mit einer großen Vielzahl von Fachbüchern in kleiner Auflage) nicht in die Röhre schauen muss.

Zum Schluss noch ein nachdenkenswerter Blog-Eintrag von "Och noe" vom 31. Oktober 2011 um 11:13 auf:
netzpolitik.org

"... Wenn es um Urheber(rechte) geht, geht es nicht nur um Superstars wie Madonna, Justin Bieber (oder wem man sonst seinen Reichtum nicht gönnt) und die Großindustrie, sondern vor allem um Millionen von kleinen Urhebern, die kaum ihren Arsch an die Wand bekommen und so schon oftmals auf Sozialhilfeniveau leben. (Aber das eben von ihrer Arbeit!) Jede Schwächung der Urheberrechte als Solche geht vor allem zu Lasten der Kleinen, denn diese haben nicht die Möglichkeiten der Industrie, sich ggf. mit anderen Mitteln gegen mächtige Vertragspartner durchzusetzen oder ihre Werke so schnell und massiv auf den Markt zu bringen, dass die Schäfchen im Trockenen sind, bevor die Kopiererei in großem Stil losgeht. ..."

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Lehmann
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Frage zum Thema Schulen
27.09.2012
Von:

Hallo Herr Lehmann,

das Schuljahr in Baden-Württemberg hat gerade beginnen.
Erste Elternabende führten die neuen Klassenzimmer der Schulkinder vor Augen.

Was spricht aus Ihrer Sicht (1), aus der Sicht der Schulverwaltung (2), regionalen Schulämter (3), Stadtverwaltungen (4), der Schulen (5) oder Rektoren (6) dagegen, dass Eltern einer Klasse sich zusammen tun und am Wochenende ein Klassenzimmer renovieren?

Vielleicht fällt Ihnen sonst noch jemand ein, der etwas dafür oder dagegen haben könnte?
Mir wurde berichtet, dass das nicht gewünscht ist und ich kann mir kaum denken warum das wohl so ist?

Besten Dank und mit freundlichen Grüßen aus der Kurpfalz
Antwort von Siegfried Lehmann
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30.09.2012
Siegfried Lehmann
Sehr geehrter Herr ,

aus meiner Sicht spricht selbstverständlich nichts dagegen, wenn Eltern einer Klasse sich zusammen tun und am Wochenende ein Klassenzimmer renovieren. Im Gegensatz, ich begrüße solch ein Engagement der Eltern sehr. Von Seiten der Schulverwaltung und der regionalen Schulämter wird das sicher ebenso gesehen.
Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass die Stadtverwaltung bzw. der Schulträger, die Schulen oder die Rektoren im Normalfall dagegen sein dürften.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Lehmann
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Frage zum Thema Kultur
22.11.2012
Von:

Hallo Herr Lehmann,

in Gemeinschaftskunde ist zurzeit die Landtag unser Thema. Eher zufällig bin meine Tischnachbarn und ich beim Arbeiten mit der Landesverfassung auf die Präambel und den Artikel 1 gestoßen:

Präambel:
"Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, [...]"

Artikel 1:
"(1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten."

Dazu habe ich folgende Fragen:

zur Präambel:
1. Worin besteht die Ursache, dass Gott in der Landesverfassung genannt wird?
2. Warum wird er sogar vor den Menschen aufgezählt?

zum Artikel 1, Absatz 1:
1. Was hat man sich unter dem christlichen Sittengesetz vorzustellen?
2. Warum wird hier die christliche Religion hervorgehoben?

Gruß,

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