Siegfried Kauder (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
20.11.1950
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Villingen-Schwenningen
Wahlkreis
Schwarzwald-Baar
Ergebnis
47,4%
Landeslistenplatz
10, Baden-Württemberg
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(...) Es wäre ein gutes Signal, wenn man das Problem Abgeordnetenbestechung noch vor Ende der Wahlperiode lösen könnte. Damit wäre auch der Weg frei für eine Ratifizierung der UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
18.01.2010
Von:

Hallo Herr Kauder

werden die Banken die Staatshilfen in Anspruch genommen haben diese auch zurückzahlen?
Antwort von Siegfried Kauder
1Empfehlung
02.06.2010
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

Hilfe für Banken gibt es nicht ohne Gegenleistungen für die Bürger, die mit ihren Steuergeldern die Stabilität des Finanzmarktes absichern und damit die Ader unserer Volkswirtschaft am pulsieren halten.

Unmittelbar mit Auftreten der Finanzmarktkrise haben wir in einem Kraftakt im Deutschen Bundestag das Finanzmarktstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Wir werden dem Bankensektor über Garantien und Eigenkapitalmaßnahmen Gesamtwerte von 480 Milliarden Euro bereitstellen. Die Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin, der die Gelder verwaltet, betragen aktuell knapp 170 Milliarden Euro und verteilen sich auf zehn begünstigte Institute. Bislang ist die Bilanz über die Gebühreneinnahmen für die Steuerzahler positiv. Neben der Berechnung marktüblicher Gebühren wird eine staatliche Unterstützung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen nur solchen Instituten gewährt, die sich zu einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik verpflichten. Daneben ist die Gewährung von Leistungen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) mit Auflagen verbunden, die eine weitere Begrenzung der mit der Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten verbundenen Risiken und letztendlich die Minimierung der potenziellen Belastung für den Steuerzahler bewirken sollen. Umso weitergehender die Unterstützungsmaßnahmen des SoFFin sind, desto tiefgreifender sind die Auflagen, die das Institut zu erfüllen hat.

Mitte 2009 haben wir mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung Verhaltensanreize für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gesetzt. Mit dem Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Finanzunternehmen werden bis zum Frühherbst 2010 transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vergütungssysteme bei Banken und Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben.
Zugleich haben wir bereits Mitte 2009 als eine erste nationale Schlussfolgerung mit dem Gesetz zur Verstärkung der Finanzmarktaufsicht die Eingriffsbefugnisse der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin bei Banken und Versicherungen verbessert.

Die Finanzaufsicht BaFin verbot Mitte Mai ungedeckte Leerverkäufe und ungedeckte Kreditausfallversicherungen auf europäische Staatsanleihen. Damit wollen wir verhindern, dass Spekulanten den Markt für Staatsanleihen manipulieren. Spekulanten sollen in Zukunft auch nicht mehr gegen die Aktienkurse bestimmter Institute wetten und das Finanzsystem damit ins Wanken bringen könnten. Diese Entscheidung begründet aber noch kein neues Gesetz, sondern nur eine Art Vorsichtsmaßnahme in der aktuellen Marktlage. Alle Verbote gelten darum nur bis zum März 2011. Bereits Anfang Juni will die Bundesregierung ein eigenständiges Gesetz zum Verbot von Leerverkäufen auf den Weg bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder!

Meine Frage bezieht sich auf den § 229 Absatz 5 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
Ich war über 25 Jahre als selbständiger Versicherungsagent tätig und in dieser Zeit wurden für mich Beiträge in eine sogenannte Altersversorgung (sprich Ausgleichsanspruch) eingezahlt. Nun habe ich erfahren , das für die Auszahlung Krankenkassenbeiträge nachgezahlt werden müssen, obwohl ich die eingezahlten Beiträge selbst versteuern und somit auch Krankenkassenbeiträge bezahlen mußte.
Dadurch würde es ja zu einer Doppelveranlagung kommen und ich müßte für den Betrag zweimal Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.
Die Nachzahlung würde zwar auf 120 Monate verteilt aber doch unberechtigt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Ottfried
Antwort von Siegfried Kauder
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21.04.2010
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen auf einmalige Kapitalauszahlungen ist rechtmäßig und politisch verantwortbar. Lassen Sie mich den Sachverhalt etwas näher erläutern:

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Rentnerinnen und Rentner Beiträge zu zahlen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Deshalb sind neben den Beiträgen aus der gesetzlichen Rente u. a. auch für Alterseinnahmen, die auf das frühere Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen sind (Versorgungsbezüge) Beiträge zu entrichten. Voraussetzung für die Beitragspflicht ist, dass die Leistung unmittelbar auf eine frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen ist und sie somit eine Einkommensersatzfunktion für das im aktiven Arbeitsleben erzielte Arbeitsentgelt erfüllt. Auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen deshalb der Beitragspflicht.

Hintergrund dieser mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 eingeführten Neuerung ist die Notwendigkeit, höhere Einnahmen für das Sozialversicherungssystem zu generieren. Die Politik hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber die Stabilität der Beitragssätze und damit auch die der Lohnnebenkosten ist ein wichtiges Ziel des Allgemeinwohls. Um die Subventionierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu begrenzen, war letztlich eine stärkere Belastung der Rentner leider unumgänglich. Es ist Arbeitnehmern und Arbeitgebern, deren Anteil an der solidarischen Finanzierung der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung am größten ist, auf Dauer nicht zumutbar, die Finanzierungslücke zu decken. Letztlich ist diese Regelung auch ein Ausdruck der Solidarität der Rentner mit den Aktiven.

Sie haben Ihren Versicherungsvertrag unter ganz anderen Rahmenbedingungen abgeschlossen. Dennoch ist die Neuregelung rechtmäßig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Neuregelungen, die belastend auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass die Abwägung zwischen dem allgemeinen Wohl und dem Vertrauen des betroffenen Personenkreises auf den Fortbestand der (bisherigen) Rechtslage ergibt, dass das Allgemeinwohl den Vorrang verdient. Bei der Abwägung ist zu beachten, dass für Beitragszahlungen im Sozialversicherungsrecht der Grundsatz des Risikoausgleichs maßgebend ist. Danach kann kein Versicherter sich für die Zukunft darauf verlassen, dass die Höhe seiner Beiträge und ihre Bemessungsgrundlage gleich bleiben werde.

Ich weiß, dass die Steuerpflicht zu Unmut führt. Dennoch hoffe ich auf Ihr Verständnis für diese Regelung, die notwendig war, um die Altersversorgung auf eine tragfähige und verlässliche Grundlage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB
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Frage zum Thema Umwelt
24.01.2010
Von:

Sehr geehrte Herr Kauder,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und setze mich seit langen für eine verstärkte Nutzung der energieeffizienten, kleinen KWK-Anlagen ein.

Seit Juli 2008 gab es eine Förderung der kleinen KWK-Anlagen durch das BMU. Die vom Bafa bearbeitete Förderung im Rahmen des "Impulsprogramms für mini-KWK Anlagen" darf als ausserordentlich erfolgreich betrachtet werden.
  • die Anlagenneubauten haben sich mehr als verdoppelt
  • gerade der deutsche Mittelstand ist Hauptprofiteur
  • es werden pro geförderten Euro ca. das 7-fache an Investitionen generiert
  • es fördert die lokale Wertschöpfung, durch Stärkung des Handwerks vor Ort, aber auch der unternehmerischen Tätigkeit des Betreibers.

Das Programm ist mit weniger als 50mio. Euro gemessen an der Wertschöpfung ausgesprochen preiswert, da allein schon die Rückflüsse durch die Mehrwertsteuer dies kompensieren.

Ich zeige mich enttäuscht, dass im Rahmen der aktuellen Haushaltsdebatte eine Verlängerung dieses ausgesprochen nützlichen Programmes durch das Finanzressort in Frage gestellt wird.

Und geradezu entsetzt, dass zeitgleich eine Bürgschaft für ein Brasilianisches AKW in Höhe von über 1,5mrd. Euro in Betracht gezogen wird.

Wie stehen Sie zu diesem Themen? Wie können und werden sich sich für dies Thema einsetzen ?

Für Fragen (auch gerne detailliertere zu dem Thema) stehe ich Ihnen gerne per mail zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Siegfried Kauder
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08.12.2010
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

das im Jahr 2008 gestartete Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) ist 2009 außerordentlich stark nachgefragt worden. Aufgrund dessen und der erforderlichen Einsparungen im Bundeshaushalt musste das Programm rückwirkend zum 1. August 2009 eingestellt werden:
Die hierfür bereitgestellten Mittel sind bereits vollständig ausgeschöpft.

Die Bundesregierung wird jedoch im kommenden Jahr eine Zwischenprüfung zur Wirksamkeit des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz durchführen und daraus die notwendigen Schlussfolgerungen für die Weiterführung der KWK-Förderung ziehen. Bis zur Vorlage der Ergebnisse dieser Zwischenprüfung werden keine kurzfristigen Maßnahmen für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von KWK-Anlagen getroffen werden.

Noch ein Wort zur der von Ihnen angesprochenen Hermes-Bürgschaft für das KKW Angra III in Brasilien. Bei dem Antragssteller handelt es sich um das deutsche Unternehmen AREVA NP GmbH mit Sitz in Erlangen, von der die mehrheitlichen Leistungen und Lieferungen für Angra III stammen. Die AREVA NP GmbH beschäftigt allein in Deutschland mehrere tausend Mitarbeiter. Somit erfolgt die Wertschöpfung wie auch der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.02.2010
Von:

Guten Tag Herr Kauder,

den Kauf der Daten CD halte ich eindeutig für Hehlerei. Die Regierung darf sich nicht zum Hehler machen. Damit macht sie sich m.E. strafbar. Daten besitzen einen Wert, sobald jemand bereit ist, für diese Daten einen Betrag zu zahlen. Deshalb sind Daten durchaus Gegenstände. Es spielt doch keine Rolle, ob die Informationen über Steuerpflichtige auf Papier ausgedruckt oder auf eine CD gebrannt sind. Nach der Sichtweise der Befürworter sind die selben Daten auf Papier ausgedruckt Gegenstände, auf CD jedoch nicht. Das ist doch Haarspalterei, um nicht zu sagen, Unsinn!

Was werden Sie tun, um die Verantwortlichen von diesem Kauf abzuhalten?
Antwort von Siegfried Kauder
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24.02.2011
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie den Kauf von Steuerdaten-CDs thematisieren. Wie Sie sicher wissen, habe ich mich gegen den Kauf solcher Datenträger ausgesprochen. Ich habe sowohl in den Medien als auch gegenüber meiner Fraktion meinen Standpunkt deutlich gemacht. Wer Kundendaten verkauft, hat sich einer Straftat schuldig gemacht. Er kann solche Daten nämlich nur illegal erworben haben. Der Staat darf sich nicht zum Verbündeten von Kriminellen machen. Viel besser ist es die Ursachen von Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen. Anreize Steuern zu hinterziehen müssen beseitigt werden.

Ein Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung sind Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit anderen Staaten. Solche Doppelbesteuerungsabkommen regeln die Zusammenarbeit zwischen zwei Staaten in Steuerangelegenheiten. Ende Oktober letzten Jahres haben Deutschland und die Schweiz ein solches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Beide Länder haben beschlossen, bei der Bekämpfung aller Steuerdelikte Unterstützung zu leisten. Schweizer Behörden sollen in Zukunft auch in Fällen von Steuerhinterziehung und nicht mehr nur bei Steuerbetrug Auskünfte an deutsche Behörden erteilen. Diese können dann schon mit dem Namen eines Steuerpflichtigen in der Schweiz Auskünfte beantragen. Im Moment wird noch verhandelt, wie die Zusammenarbeit beider Staaten in Steuerangelegenheiten sich konkret gestalten wird. Offene Fragen umfassen die Einführung und die Sätze der Abgeltungssteuer für die Zukunft und die Abgabe für sogenannte "Altfälle". Ziel des Abkommens ist es nicht deutsche Staatsbürger davon abzuhalten ein Konto in der Schweiz zu eröffnen. Die Aussicht auf Steuerhinterziehung soll jedoch kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen.

Auch auf nationaler Ebene macht die Koalition ernst im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Nach der Flut von Selbstanzeigen nach dem Auftauchen der Steuerdaten-CDs hatten die Koalitionsfraktionen auf Initiative der Union im Frühjahr letzten Jahres einen Antrag in den deutschen Bundestag eingebracht, der verhindern soll, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung als Ausweg einkalkuliert wird. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf setzt diese Initiative jetzt um. Dabei soll die sogenannte Teilselbstanzeige abgeschafft werden. Steuerhinterzieher werden sich dann nicht mehr nur scheibchenweise - je nach Risiko, entdeckt zu werden - strafbefreiend erklären können. Wer künftig straffrei bleiben will, muss eine Selbstanzeige über alle hinterzogenen Steuern erstatten. Er muss umfassend in die Steuerehrlichkeit zurückkehren. Darüber hinaus soll auch der Zeitraum, in dem eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, verkürzt werden. Taktisches Abwarten bis zum letzten Moment wird künftig nicht mehr möglich sein. Die Selbstanzeige soll schon dann ausgeschlossen sein, wenn die Prüfungsabordnung des Finanzamtes bekannt gegeben wurde und nicht erst dann, wenn der Prüfer tatsächlich erschienen ist.

Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, gleiche Teilhabechancen und einen handlungsfähigen Staat ist nicht zuletzt die solidarische Finanzierung des Gemeinwesens. Ein bundesweit einheitlicher Steuervollzug sichert die staatlichen Einnahmen für eine zukunftsorientierte Politik, fördert aber auch die Steuerehrlichkeit der breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Für die Akzeptanz des Steuersystems ist bereits der Anschein abträglich, dass sich insbesondere Vermögende und Bezieher höherer Einkommen dauerhaft und ungestraft ihren steuerlichen Verpflichtungen entziehen können. Daher ist der Gesetzgeber in der Pflicht die Anreize für Steuerhinterziehung sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung und Steuerflucht vorzubeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB
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Frage zum Thema Soziales
14.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,
was mich derzeit am meisten stört ist die blinde Fokussierung der Politik auf Arbeitsplatzerhalt. Die Rettung von Konzernen, die Produkte herstellen, die nun mal keiner mehr braucht macht für mich einfach keinen Sinn. Es ist sicher hart für die Opelaner wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Ich selbst war auch gerade ein Jahr arbeitslos und es ist nicht sehr angenehm. Das Problem ist allerdings nicht das "keine Arbeit haben" an sich, sondern die Tatsache, dass unsere Gesellschaft dies immer noch als individuelles Scheitern abtut.

Es ist nicht genug Erwerbsarbeit für alle da und es wird auch nie wieder genug Erwerbsarbeit für alle geben. Dieser Tatsache sollten Sie ins Auge sehen. Es muss über alternativen zur Vollbeschäftigung nachgedacht werden. Wie stehen sie zum Beispiel zum bedingungslosen Grundeinkommen? Denken Sie, dass ein solches Grundeinkommen zum Zusammenbruch der Wirtschaft führen würde? Meinen Sie der Großteil der deutschen würde seine Arbeit niederlegen und sich in die Hängematte legen? Dann bin ich mir fast sicher, dass Sie noch nie in ihrem Leben arbeitslos waren. Denn sonst wüssten Sie, dass es nichts schlimmeres gibt als sich nutzlos zu fühlen.

Es gibt ein paar wenige die nichts zur Allgemeinheit beitragen wollen. Die gibt es heute und die wird es immer geben. Aber auch diese Menschen müssen von der Gesellschaft getragen werden und werden es ja auch. Aber das ist nicht die große Masse und wird es auch nie sein.

Falls Ihr Menschenbild tatsächlich so schlecht sein sollte, dass Sie meinen der einzige Antrieb der Menschen sei das Geld dann fangen Sie bei sich an. Würden Sie denn noch arbeiten wenn für Ihr Einkommen gesorgt wäre? Würden Ihnen z.B.1500€ mtl. reichen oder würden sie noch etwas hinzu verdienen wollen? Ich habe für mich diese Frage längst beantwortet und ich bin noch keinem Menschen begegnet der mit 1500€ mtl. dauerhaft die Arbeit nieder legen würde.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Siegfried Kauder
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14.03.2011
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mich nach meiner Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen fragen. Gerne lege ich Ihnen meinen Standpunkt zu diesem Thema dar.

Die Grundidee, dass die Sozialbürokratie abgebaut und das Steuersystem stark vereinfacht werden müsste, finde ich gut. Allerdings sollte zu diesem Zwecke nicht, wie das bei der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens der Fall wäre, das gesamte Finanz- und Sozialsystem von Grund auf neu gestaltet werden. Eine solche drastische Umorganisation der staatlichen Haushalte hätte für Unternehmen und private Haushalte unabsehbare Folgen. Außerdem würde eine zu hohe staatliche Leistung die Arbeitsanreize der Bevölkerung schwächen. Es ist nämlich davon auszugehen, dass viele für das Funktionieren hochkomplexer Gesellschaften notwendige Arbeiten nur bei entsprechendem Anreiz ausgeführt werden. Vor allem Geringverdiener hätten bei einem Grundeinkommen von 1.500 Euro keinen Ansporn mehr arbeiten zu gehen. Selbst die von Befürwortern des bedingungslosen Grundeinkommens oft herangezogene Studie von Prof. Dr. Friedrich Schneider, die im November letzten Jahres vorgestellt worden ist, untermauert dieses Argument. Ein genauerer Blick in die repräsentative Umfrage zeigt, dass Erwerbstätige bei Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Durchschnitt in der Woche 4,3 Stunden weniger arbeiten würden. Insbesondere Hilfsarbeiter würden zu 33 Prozent ihre Arbeit "reduzieren oder vollständig einstellen".

Ein Hauptargument der Befürworter ist der zunehmend sinkende Bedarf an Arbeitskräften durch Rationalisierungsprozesse. Doch die stetig sinkenden Arbeitslosenzahlen der letzten zwei Jahre machen deutlich, dass Arbeitslosigkeit mit einer guten Wirtschafts- und Sozialpolitik deutlich reduziert werden kann. Ein höherer Grad der Produktivität durch die Automatisierung der Arbeitsprozesse darf nicht dazu führen, das Ziel der Vollbeschäftigung aus den Augen zu verlieren. Auch bei weiter fortschreitender Digitalisierung und Technisierung werden in der Zukunft Tätigkeiten anfallen, die nicht durch maschinelle Arbeit allein erledigt werden können. Deshalb gehört es zu den vordringlichen staatlichen Aufgaben die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die vorhandenen sozialen Sicherungssysteme durch eine hohe Erwerbstätigenquote finanzierbar bleiben.

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, das allenfalls nur durch eine Erhöhung der Verbrauchssteuern zu finanzieren wäre, kann ich auch unter Gerechtigkeitsaspekten nicht befürworten. Während auch Vermögende, die eine staatliche Unterstützung im Grunde nicht benötigen, in den Genuss der Zahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens kommen würden, tragen zum Beispiel weniger wohlhabende Familien aufgrund ihres höheren Verbrauchs an Konsumgütern überproportional zur Finanzierung dieses Systems bei. Nach dem Sozialstaatsprinzip ist aber die Gemeinschaft nur gefordert, soweit Einzelne aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Das in der Petition geforderte Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens beruht auf einem anderen ökonomischen Grundsatz als die auf Erwerbsarbeit angelegte Marktwirtschaft, in der die soziale Sicherung überwiegend durch eine verpflichtete Sozialversicherung gewährleistet wird. Insofern ist sehr zu bezweifeln, ob die Einführung eines solchen Grundeinkommens nur in der Bundesrepublik Deutschland, die umfassend in die Weltwirtschaft und den europäischen Binnenmarkt eingegliedert ist, überhaupt möglich ist. Es darf außerdem nicht übersehen werden, dass eine Beschränkung auf in Deutschland ansässige Personen eine nicht zu bewältigende Zuwanderung auslösen würde, die zumindest aufgrund der innerhalb der Europäischen Union verbindlichen Freizügigkeit auch nicht verhindert werden könnte.

Der auf den ersten Blick einnehmende Vorschlag, mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens eine den Menschen entgegenkommende neue Sozialordnung zu schaffen, in der jeder nur nach seinen Vorstellungen tätig zu sein braucht ohne auf Erwerbsarbeit angewiesen zu sein, erweist sich für mich daher bei näherer Betrachtung als nicht realisierbare Wunschvorstellung. Eine Wirtschaft, in der die Befriedigung aller Bedürfnisse nicht über Erwerbsarbeit, sondern durch staatliche Leistungen erfolgt, ohne dass ein adäquater Produktionsprozess verlangt wird, ist empirisch nicht belegt und schlicht nicht vorstellbar. Eine andere Betrachtung könnte sich allenfalls durch Erkenntnisse aus weiterer wissenschaftlicher Forschung ergeben.



Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB
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