Sabine Kurtz (CDU)
Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
08.08.1961
Berufliche Qualifikation
1. Staatsexamen und Magister in Politikwissenschaft, Germanistik und Romanistik, Volontariat im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Leonberg
Wahlkreis
Leonberg , über Wahlkreis eingezogen
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(...) Als Landtagsabgeordnete begrüße ich es, dass die Polizei mit dieser Befragung ein Stimmungsbild der Bevölkerung einholt und somit in Erfahrung bringen kann, wo die Bürgerinnen und Bürger aktuell "der Schuh drückt". Dies sehe ich auch als wichtige Voraussetzung dafür an, dass die Polizei Ihre Arbeit weiter verbessern und noch bürgernäher gestalten kann. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.01.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Kurtz!

Im Münchener Merkur,Online-Version, stand ein Artikel über die Internen Ermittler beim Polizeipräsidium München, die gegen Straftäter aus den Reihen der eigenen Polizei vorgehen:

www.merkur-online.de

Können Sie mitteilen, ob es auch in Baden-Württemberg und speziell für Ihrem Wahlkreis zuständige, derartige Einrichtung gibt und wie deren Adresse lautet?

Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen

Antwort von Sabine Kurtz
9Empfehlungen
31.01.2013
Sabine Kurtz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.1.2013, in der Sie sich danach erkundigen, welche Stellen gegen Polizeibeamte ermitteln, die einer Straftat beschuldigt werden.

Eine zentrale Ermittlungsstelle gibt es in Baden-Württemberg nicht. Sofern Polizistinnen oder Polizisten einer Straftat verdächtig sind, ermitteln in der Regel die Nachbardienststellen oder - bei Straftaten in größerem Umfang - die zuständigen Landespolizeidirektionen. Im Bereich der Polizeidirektion Böblingen erfolgt die Bearbeitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen sog. Straftaten im Amt gem. 30. Abschnitt des StGB (z.B. Bestechung, Strafvereitelung, Körperverletzung im Amt) durch die Kriminalpolizei Böblingen, Kriminalinspektion 1.

Falls ein Beamter aus diesem Bereich beschuldigt werden sollte oder sonst die Besorgnis bestünde, die Ermittlungen würden nicht objektiv geführt werden können, werden die Ermittlungsverfahren an die Landespolizeidirektion Stuttgart oder eine benachbarte Polizeidirektion abgegeben. Das Innenministerium hat generelle Rahmenvorgaben gemacht, wie zu verfahren ist, wenn gegen Polizeibeamte ein Strafverfahren eingeleitet wird. Per Erlass des Innenministeriums und des Justizministeriums ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu unterrichten ist, wenn ein Polizeibeamter verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Ggf. erfolgt die Zuweisung eines Ermittlungsverfahrens auch in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kurtz
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Frage zum Thema Schulen
06.02.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Kurtz!

Zum Thema "Gemeinschaftsschulen" in Ihrem Wahlkreis habe ich folgende Fragen:

1.) Befürworten Sie kommunale Bürgerentscheide wie in Bad Saulgau und andernorts über die Einführung von Gemeinschaftsschulen auch in Städten und Gemeinden in Ihrem Wahlkreis?

2.) Sehen Sie eine Klagemöglichkeit von Kommunen gegen das Land, um die finanziellen Kosten für Schulen, z.B. auch für eine neue Gemeinschaftsschule, vom Land zurück- zufordern?

3.) Welche Konsequenz hätte es, wenn eine Kommune, die zwar eine Genehmigung für eine Gemeinschaftsschule hat, sich weigern würde, diese Schulkosten komplett selbst zu tragen?

4.) Sehen Sie eine Klagemöglichkeiten von Eltern, Schüler, Bürgern oder Gemeinderäten gegen eine genehmigte Gemeinschaftsschule, weil diese einen kommunalen Finanz- Etat auf Jahre und Jahrzehnte in unkalkulierbarer Höhe belasten kann?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Sabine Kurtz
5Empfehlungen
13.02.2013
Sabine Kurtz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Februar.

1.)
Frage: Befürworten Sie kommunale Bürgerentscheide wie in Bad Saulgau und andernorts über die Einführung von Gemeinschaftsschulen auch in Städten und Gemeinden in Ihrem Wahlkreis?

Antwort: Bürgerentscheiden über die Einführung einer Gemeinschaftsschule stehe ich grundsätzlich sehr positiv gegenüber. Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist aber, dass er von einer ausreichenden Zahl an Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gewünscht wird. Bürgerentscheide stärken die Demokratie und führen dazu, dass sich die Bürgerschaft intensiv mit den Vor- und Nachteilen dieser Schulart auseinandersetzen kann. Hinzu kommt, dass eine Entscheidung, die von allen Bürgerinnen und Bürgern herbeigeführt wurde, eine besonders breite Basis und somit eine spezielle Legitimation besitzt.

2.)
Frage: Sehen Sie eine Klagemöglichkeit von Kommunen gegen das Land, um die finanziellen Kosten für Schulen, z.B. auch für eine neue Gemeinschaftsschule, vom Land zurückzufordern?

Antwort: Nach meiner Einschätzung dürfte die Klage einer Kommune, die die Kosten für eine neue Gemeinschaftsschule vom Land zurückfordern möchte, wenig Aussicht auf Erfolg haben. Laut der Handreichung zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule muss der Schulträger vor Erteilung der Genehmigung schriftlich erklären, dass die Voraussetzungen der räumlichen und sächlichen Ausstattung zur Gewährleistung aller Bildungsstandards (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) vorliegen bzw. er diese zum erforderlichen Zeitpunkt schaffen wird. Diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auch auf zusätzliche Anforderungen an die Ausstattung, die sich mit Inkrafttreten des neuen Bildungsplans noch ergeben können - und die heute noch gar nicht bekannt sind. Die CDU-Landtagsfraktion und ich haben bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass Schulträger somit praktisch einen Blanko-Scheck unterschreiben müssen. Eine Gemeinde, die einen Antrag für eine Gemeinschaftsschule stellt, nimmt dieses Risiko bewusst in Kauf.

3.)
Frage: Welche Konsequenz hätte es, wenn eine Kommune, die zwar eine Genehmigung für eine Gemeinschaftsschule hat, sich weigern würde, diese Schulkosten komplett selbst zu tragen?

Antwort: Eine Kommune, die eine Gemeinschaftsschule beantragt, muss zusagen, für die für die erforderlichen Kosten aufzukommen (s. Antwort auf Frage 2). Eine Weigerung, diese Kosten zu tragen, ist somit nicht möglich.

4.)
Frage: Sehen Sie eine Klagemöglichkeiten von Eltern, Schüler, Bürgern oder Gemeinderäten gegen eine genehmigte Gemeinschaftsschule, weil diese einen kommunalen Finanzetat auf Jahre und Jahrzehnte in unkalkulierbarer Höhe belasten kann?

Antwort: Eine Gemeinschaftsschule muss vom Schulträger beantragt werden. Sie wird nicht ohne bzw. gegen den Willen einer Stadt bzw. Gemeinde eingerichtet. Insofern geht einer Genehmigung immer eine souveräne Entscheidung der zuständigen kommunalen Gremien voraus. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinerlei Anhaltspunkt für eine Klage gegen das Land. Bürgerinnen und Bürger, die sich - aus meiner Sicht zu Recht - um die finanziellen Auswirkungen einer Gemeinschaftsschule Sorgen machen, empfehle ich, sich an ihre Gemeinderäte zu wenden und sie für diese Problematik zu sensibilisieren. Wenn der Gemeinderat mehrheitlich eine Gemeinschaftsschule befürwortet, besteht die Möglichkeit, mit einem Bürgerentscheid die Beantragung einer Gemeinschaftsschule zu verhindern. Ist allerdings eine Gemeinschaftsschule erst einmal von der Kommune beantragt und vom Land genehmigt, dürfte eine entsprechende Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben.


Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen auch an das "Bündnis pro Bildung Baden-Württemberg" wenden, das sich für den Erhalt des differenzierten Schulsystems einsetzt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter buendnis-pro-bildung-bw.de .

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Wahlkreis Leonberg - Herrenberg - Weil der Stadt
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Frage zum Thema Gesundheit
24.02.2013
Von:

Sehr geehrte Frau K U R T Z !

Zum Thema Technische Weiterentwicklung der Mobilfunk-Technologie(z.B.UMTS-Technik, neue LTE-Technik) und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe ich fogende Fragen an Sie:

1.) Können Sie beantworten, welche der vorgenannten neuen Techniken(wie UMTS und LTE) schon auf dem Mobilfunkturm am Aidenberg in 71287 Weissach-Flacht in Betrieb sind und wenn ja, jeweils von wievielen Provider-Firmen?

2.) Können Sie des weiteren beantworten, um wieviel an diesem Mobilfunkturm durch die neuen Techniken die Gesamzstrahlenbelastung ansteigt, die von diesem Turm dann ausgeht?

3.) Können Sie des weiteren dann noch beantworten,ob diese eventuell erhöhte Gesamt- strahlenbelastung auch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, z.B. für Schlafstörungen, bedeuten kann?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Sabine Kurtz
4Empfehlungen
12.03.2013
Sabine Kurtz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Mobilfunkturms auf dem Aidenberg in Weissach-Flacht.

Gerne beantworte ich Ihnen im Folgenden Ihre Fragen. Die entsprechenden Informationen habe ich von der Gemeindeverwaltung Weissach erhalten.

1)
Frage:
Können Sie beantworten, welche der vorgenannten neuen Techniken (wie UMTS und LTE) schon auf dem Mobilfunkturm am Aidenberg in 71287 Weissach-Flacht in Betrieb sind und wenn ja, jeweils von wievielen Provider-Firmen?

Antwort:
Der Mast wird derzeit von folgenden Anbietern genutzt:
  • O2: UMTS und GSM
  • Vodafone: UMTS und GSM
  • e-Plus: UMTS
Hinzukommen wird ab ca. Spätsommer/Herbst 2013 die Telekom, die den Mast für die GSM-Technik nutzen wird.
Aktuell plant laut Auskunft der Gemeindeverwaltung Weissach keines der Unternehmen einen Ausbau des LTE-Netzes auf dem Standort am Aidenberg.

2.)
Frage:
Können Sie des weiteren beantworten, um wieviel an diesem Mobilfunkturm durch die neuen Techniken die Gesamtstrahlenbelastung ansteigt, die von diesem Turm dann ausgeht?

Antwort:
Die Auswirkungen von UMTS wurden in den Prognosen (s. Antwort zu Frage 3) bereits berücksichtigt. Ein Einsatz von LTE ist derzeit nicht vorgesehen (s. Antwort zu Frage 1).

3.)
Frage:
Können Sie des weiteren dann noch beantworten, ob diese eventuell erhöhte Gesamtstrahlenbelastung auch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, z.B. für Schlafstörungen, bedeuten kann?

Antwort:
Laut Auskunft der Gemeindeverwaltung Weissach wurden Berechnungen angestellt, die von zwei Mobilfunkanbietern ausgingen. Nach dieser Prognose lägen die höchsten zu erwartenden Werte für den Mast bei 0,075 % des deutschen Grenzwertes. Selbst bei einer Verdoppelung der Werte (aufgrund der zusätzlichen Nutzung des Mastes durch andere Anbieter) würden somit nur 0,15% des Grenzwertes erreicht.

Die Gemeinde Weissach hat zugesagt, nach Inbetriebnahme aller Basisstationen auf dem Mast auf dem Aidenberg und einer Anlaufphase von ca. 2-3 Wochen Kontrollmessungen der tatsächlichen Werte zu veranlassen. Diese Ergebnisse sollen anschließend veröffentlicht werden.

Bedenken, dass sich Strahlenbelastung negativ auf die Gesundheit auswirken könne, sind mir bekannt. Selber bin ich mit dem Thema nicht befasst; mir wurde jedoch gesagt, dass es bisher keine wissenschaftlich belastbaren Nachweise gäbe, dass hochfrequente elektromagnetische Felder bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte gesundheitliche Risiken verursachen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Wahlkreis Leonberg - Herrenberg - Weil der Stadt
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