Rolf Schwanitz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2009-2013
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Angaben zur Person
Rolf Schwanitz
Geburtstag
02.04.1959
Berufliche Qualifikation
Diplomjurist, Diplomingenieurökonom
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Plauen
Wahlkreis
Vogtlandkreis
Ergebnis
15,9%
Landeslistenplatz
3, Sachsen
(...) Ich halte ein derartiges Einschreiten weder für eine Polizeiaufgabe noch vom geltenden Recht gedeckt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

im Zuge der Abstimmung über das sog. AMNOG wurde am 11.11.2010 die gänzliche Abschaffung der Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts nach GWB für einen Großteil der kleinen und mittelständigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen beschlossen.Pflegedienste, Physiotherapeuten, Orthopädie-Techniker, Logopäden, Ergotherapeuten, etc., werden ab 01.01.2011 der Marktmacht und Willkür der mächtigen gesetzlichen Krankenkassen endgültig schutzlos ausgeliefert sein. Auf Beschluss des 14. Ausschusses vom 10.11.2010 (BT/ Drs. 17/3698) wurde § 69 Abs. 2 SGB V in letzter Minute neugefasst. Im Ergebnis führt diese Neufassung zu einem völligen Ausschluss der Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Vorschriften des GWB für nicht verkammerte Leistungserbringer in weiten Bereichen des Gesundheitswesens. Eine nachvollziehbare Begründung für die Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V gibt es .
Die auf den ersten Blick erfolgte Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kartellrechts in der gänderten Fassung des § 69 Abs. 2 SGB V n.F. bei gleichzeitiger Zuweisung von kartellrechtlichen Streitigkeiten zur ordentlichen Gerichtsbarkeit durch § 51 SGG n.F. wird durch die Streichung des 2. Halbsatz in § 69 SGB V a.F. ("...und bei deren Nichtzustandekommen eine Schiedsamtsregelung gilt") pervertiert, ins Gegenteil verkehrt und stellt sich damit als reine Augenwischerei dar.Die Schiedsamtsregelung in § 69 Abs. 2 SGB V a.F. nimmt auf § 89 SGB V Bezug, weshalb es nach der bisherigen Fassung für alle nicht verkammerten und daher besonders schutzwürdigen Leistungserbringer (Pflegedienste, Physiotherapeuten etc., etc.) möglich war, sich auf die Normen des GWB zu stützen. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Was ist der Hintergrund der Änderung und wie stellen Sie sich den Schutz der Grundrechte aus Art. 2, 3, 12, 14 und 19 IV GG für kleinere und nicht verkammerte Leistungserbringer im Gesundheitswesen ab 01.01.2011 konkret vor?

Mit freundlichen Grüßen
C.
Justiziarin
Antwort von Rolf Schwanitz
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14.12.2010
Rolf Schwanitz
Sehr geehrte Frau ,

Sie kritisieren die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen des AMNOG die Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts für kleine und mittelständische Leistungserbringer im Gesundheitswesen quasi abzuschaffen. Ich kann mich dieser Kritik nur anschließen. Die SPD-Fraktion hat im Bundestag gegen den schwarz-gelben Gesetzentwurf gestimmt, auch ich persönlich.

Für Ihre Erläuterungen zur Aushebelung der "Schiedsamtsregelung" danke ich Ihnen. Der Gesetzgeber hat vor knapp zwei Jahren bewusst Entscheidungen über kartellvergaberechtliche Streitigkeiten im Gesundheitswesen den Landessozialgerichten zugewiesen. Seitdem haben Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gesorgt. Mit der Übertragung der Zuständigkeit von der Sozialgerichtsbarkeit auf die Zivilgerichtsbarkeit wird die Rechtssicherheit wieder in Frage gestellt. Neue Abgrenzungsschwierigkeiten und zu erwartende widerstreitende Urteile werden die Folge der sachwidrigen und ineffektiven Regelung sein. Wenn bereits entschiedene Streitfälle vor den Zivilgerichten neu aufgerollt werden, könnten die bisherigen Einsparungen der gesetzlichen Krankenkassen zunichte gemacht werden. Zukünftige Einsparungen durch Rabattverträge werden mit der Neuregelung gefährdet.

Im Gegensatz zu mir haben die beiden anderen Bundestagsabgeordneten aus dem Vogtland, Robert Hochbaum (CDU) und Joachim Günther (FDP), für das AMNOG gestimmt. Ich empfehle Ihnen daher, diese Bundestagsabgeordneten nach den Hintergründen der Änderung und ihren Vorstellungen zum Schutz der Grundrechte zu befragen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.02.2011
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

angesichts der momentanen Situation in verschiedenen afrikanischen Staaten wird von der Politik viel über Demokratie und Freiheitsrechten gesprochen. Auch wird die Sperrung des Internets durch den Verbündeten der westlichen Demokratien Mubarak als eine Maßnahme von Diktatoren bezeichnet und über die Möglichkeit selbiges in Staaten der westlichen Demokratie zu tun. Über diese Diskussion bin ich etwas verwundert, denn es ist doch tägliche Praxis in unserer Republik.

Meine Favoritenliste ist von youtube für deutsche Nutzer gesperrt worden. Also nichts anderes als was Mubarak und seine Leute gemacht haben. Grund gibt es also keinen, dieses anzuprangern.

Frage: Warum werden diese Sperrungen in Deutschland zugelassen und wie begründet man dieses?
Pornoseiten sind wohl für Kinderschänder noch zugängig, wenn ich richtig informiert bin.

Frage: Ist Deutschland durch diese Sperrung auch eine Diktatur?

Vielen Dank für die Antworten.
Antwort von Rolf Schwanitz
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15.02.2011
Rolf Schwanitz
Sehr geehrter Herr ,

der ehemalige ägyptische Herrscher wollte durch die Sperrung von E-Mail-Diensten und sozialen Netzwerken im Internet bis hin zur kompletten Sperrung des Internets, die zeitweilige Abschaltung des Mobilfunks und auch durch die Störung des Telefon-Festnetzes die Kommunikation unter den Demonstranten und die Verbreitung von Informationen verhindern. Ein solches Verhalten des Staates ist mir in Deutschland - anders als von Ihnen behauptet - nicht bekannt.

Ich kann nicht beurteilen, um welche Inhalte es bei Ihrer Favoritenliste geht. Wenn es sich um Musik, Videos oder Filme handelt, werden diese häufig wegen Urheberrechtsverletzungen vom Betreiber des Internetdienstes selbst gesperrt. Für den deutschen Markt kontrolliert beispielsweise die Gema die Einhaltung von Urheberrechten im Musikbereich. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sowie mehr als eine Million Rechteinhaber aus aller Welt. Werden deren Produkte ohne Genehmigung beispielsweise bei Youtube veröffentlicht, kann die Gema eine Sperrung verlangen. Ähnlich kann die Filmindustrie verfahren, wenn deren Produkte ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Diese Maßnahmen werden also nicht von der Regierung veranlasst, sondern von den Diensteanbietern selbst durchgeführt, dienen dem Schutz von Rechten und stellen keine Einschränkung der Meinungsfreiheit dar.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

am 14. Januar 2011 war der Minister Herr zu Guttenberg in Plauen.
Ich bin sowohl mit der militärischen als auch mit der Aussenpolitik der Bundesregierung keineswegs einverstanden, und bin davon überzeugt, dass auch die Terroranschläge von New York vom 11. Sep. 2001 einen anderen Hintergrund hatten, als die US-Regierung um George W. Bush uns dies sagten. Zu dem Thema gibt es viele Bücher und es ist viel Aufklärungsarbeit geleistet worden.

Eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung begann ich also ca. 70 Meter abseits des Eingangs zur Veranstaltungshalle ganz ALLEIN Flugblätter auszuteilen.
Auf diesen Flugblättern rief ich weder zur Gewalt auf, noch hatten diese einen rechtsextremen Hintergrund. Im Gegenteil, ich setzte mich sogar für die Menschen im Irak ein, weil ich unter anderem darauf hinwies, dass die NATO im Irakkrieg Uran-Munition einsetzte. Zudem wies ich auf die vielen Zivilen Opfer des Krieges hin und darauf, dass die Bundeskanzlerin seit vielen Jahren Unterstützerin der US-Aussenpolitik ist. Ich schrieb auch viele Fragen und Fakten zu den Anschlägen vom 11.September auf.

Nach ca. 15 Minuten kam die Polizei zu mir gefahren und untersagte mir das Austeilen von Flugblättern.
Ich fragte nach dem Grund dafür, und bekam als Antwort, es sei "unerwünscht" was ich mache.
Ich fragte "und warum ist das unerwünscht? Was ist der Grund dafür?"
Die Antwort war, der Dienstführer hätte die Beamten angerufen, dass diese Aktionen "unerwünscht" sind, also sei es eben "unerwünscht".

Dann wurden noch meine Personalien aufgenommen!

Man untersagte mir das Austeilen von Flugblättern für den ganzen restlichen Tag.

Ich habe Zeugen für diese Geschichte.


Meine Fragen sind:

1. Was halten Sie davon?

2. Wie weit sind wir noch davon entfernt, bis Leute wie ich nicht nur registriert, sondern weggesperrt werden?

3. Ist dies die Auffassung der Bundesregierung, wie mit der Meinungsfreiheit der deutschen Bundesbürger umzugehen ist?
Antwort von Rolf Schwanitz
8Empfehlungen
28.02.2011
Rolf Schwanitz
Sehr geehrter Herr ,

das von Ihnen geschilderte Verbot der Polizei, vor der CDU-Veranstaltung in Plauen mit Herrn Guttenberg Flugblätter zu verteilen und die dazu von der Polizei Ihnen gegenüber gegebene Begründung, haben mich sehr überrascht. Ich halte ein derartiges Einschreiten weder für eine Polizeiaufgabe noch vom geltenden Recht gedeckt. Aus diesem Grund habe ich mich mit einem Brief an die Polizei gewandt und um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Es wäre schön, wenn Sie in meinem Abgeordnetenbüro in Plauen (Freiheitsstraße 13, Tel. 03741 134118, Fax 03741 708483, oder an rolf.schwanitz@wk.bundestag.de ) Ihre Erreichbarkeit hinterlassen würden. Sollte mir die Polizei zu meinen Fragen ein Gespräch anbieten, würde ich Ihnen dann die Teilnahme ermöglichen. Mein Brief an die Polizei hat folgenden Wortlaut:

"Am 19. Februar erhielt ich über die Internet-Seite Abgeordnetenwatch eine Anfrage von Herrn . Darin beklagt sich Herr über den Polizeieinsatz beim Besuch des Verteidigungsministers Herrn zu Guttenberg bei einer CDU-Veranstaltung am 14. Januar 2011 in Plauen. Herr verteilte nach eigenem Bekunden in einem Abstand von 70 Metern vor dem Veranstaltungseingang Flugblätter kritischen Inhalts an die vorbeigehenden Teilnehmer der Veranstaltung. Nach etwa 15 Minuten hätte dann die im Einsatz befindliche Polizei das Austeilen der Flugblätter untersagt. Auf seine Anfrage nach den Gründen für das Verteilverbot hätte Herr von den Beamten die Auskunft erhalten, der Dienstführer hätte die Beamten angerufen und angewiesen, dass die Verteilung dieser Flugblätter "unerwünscht" sei. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Trifft es zu, dass der polizeiliche Dienstführer die Verteilung von kritischen Flugblättern vor dem Veranstaltungsort der CDU-Veranstaltung als unerwünscht bezeichnet hat und die Beamten vor Ort mit dieser Begründung daraufhin die Verteilaktion von Herrn unterbanden?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die Polizeibeamten das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern vor dem Veranstaltungsgebäude als erwünscht oder als unerwünscht bewertet und ggf. ein unerwünschtes Verhalten unterbunden?
3. Wessen Wünsche waren für diese Bewertung und für das Einschreiten der Polizei maßgeblich?
4. Durch welche Handlungsweise hatte Herr die Qualität eines unerwünschten Verhaltens erfüllt?
5. Wer war der zuständige polizeiliche Dienstführer bei diesem Einsatz?"

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

mit Ihrem Vorstoß der bevorstehende Papstbesuch im Bundestag verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates haben Sie innerhalb der SPD eine kontroverse Debtte ausgelöst. Sehe ich Sie da richtig in einer Richtung mit Herrn Lindner (FDP), der ebenfalls eine noch striktere Trennung wünscht? Und wie sehen Sie, besonders wenn sich Ihre Ansicht in der SPD durchsetzen würde, die Chance weiterhin die christlichen Wähler für die nächste Bundestagswahl zu gewinnen?

Für mich persönlich sind Sie mit dieser Ansicht in unserem christlich gepägten Deutschland nicht mehr wählbar!

MfG.
Antwort von Rolf Schwanitz
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2011
Rolf Schwanitz
Sehr geehrte Frau ,

die mir bekannten öffentlichen Äußerungen von Herrn Lindner lassen mich vermuten, dass er in der Frage der Trennung von Staat und Kirche eine ähnliche Position wie ich vertritt. Das Gebot der weltanschaulichen Neutralität ist für mich keine taktische Frage mit Blick auf die Wählergunst. Es geht dabei um eine zentrale Voraussetzung für die Glaubensfreiheit insgesamt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schwanitz,


nach 22 Jahren Freiheit gibt es im Ostteil Deutschlands immer noch in Mengen Straßennamen mit Kommunisten.
Kommunismus heißt millionenfacher Mord an unschuldigen Menschen. Wir hatten in Deutschland 2 Diktaturen und nicht nur eine! Gehen Sie mit ihrer Partei mit gutem Beispiel vorran und beseitigen sie diese Straßennamen zumindest im Vogtland. Alles andere ist unerträglich. Die Tschechen und Polen machen es uns schon lange vor.

Danke
Antwort von Rolf Schwanitz
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05.09.2011
Rolf Schwanitz
Sehr geehrter Herr ,

mir persönlich gefällt der eine oder andere Straßenname auch nicht. Allerdings bestimmen die Bundestagsabgeordneten oder die Parteien nicht über die Straßennamen in Deutschland. Dies machen die Städte und Gemeinden. Dies halte ich auch für sinnvoll, den vor Ort kann z.B. das Wirken eines Namensgebers sicherlich am besten eingeschätzt werden. Sollten Sie konkrete Vorschläge für Straßenumbenennungen im Vogtland haben (bspw. wenn sich der bisherige Namensgeber nachweislich eines Verbrechens schuldig gemacht hat), können Sie sich an den zuständigen Stadt- oder Gemeinderat wenden. Mein Plauener Büro ist Ihnen gern dabei behilflich, den Kontakt herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz
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