Rolf Schwanitz (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Rolf Schwanitz
© spdfraktion.de
Geburtstag
02.04.1959
Berufliche Qualifikation
Diplomjurist, Diplomingenieurökonom
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Plauen
Wahlkreis
Vogtlandkreis
Ergebnis
15,9%
Landeslistenplatz
3, Sachsen
weitere Profile
(...) Auch nach meiner Einschätzung haben kirchliche Träger aufgrund der Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts gegenüber anderen Trägern gewisse Wettbewerbsvorteile. Dies ist aber sicherlich nicht der einzige Grund, dass die soziale Arbeit überwiegend in kirchlicher Hand liegt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
18.04.2013
Finanzhilfen für Zypern (ESM)
NEIN
18.04.2013
Frauenquote in Aufsichtsräten
JA
01.03.2013
Leistungsschutzrecht
NEIN
28.02.2013
Mali-Einsatz (internationale Unterstützungsmission)
JA
28.02.2013
Mali-Einsatz (militärische Ausbildungsmission)
JA
28.02.2013
Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Grünen-Antrag)
JA
28.02.2013
Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Linken-Antrag)
enthalten
31.01.2013
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
14.12.2012
Patriot-Einsatz in der Türkei
JA
13.12.2012
Mietrechtsreform
NEIN
12.12.2012
Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen
NEIN
30.11.2012
Finanzhilfe für Griechenland
enthalten
09.11.2012
Einführung eines Betreuungsgeldes
NEIN
08.11.2012
Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent
JA
08.11.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
JA
08.11.2012
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
19.07.2012
Bankenhilfe für Spanien (EFSF)
nicht beteiligt
29.06.2012
Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
NEIN
29.06.2012
Fiskalpakt
NEIN
29.06.2012
Neuausrichtung der Pflegeversicherung
NEIN
28.06.2012
Fortsetzung des Libanon-Einsatzes
JA
28.06.2012
Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
JA
14.06.2012
Nachtragshaushalt 2012
NEIN
25.05.2012
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
24.05.2012
Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)
JA
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
NEIN
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
NEIN
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
NEIN
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
JA
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
NEIN
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
NEIN
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
nicht beteiligt
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
nicht beteiligt
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
nicht beteiligt
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
nicht beteiligt
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
nicht beteiligt
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
JA
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
NEIN
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
JA
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
enthalten
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
NEIN
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
nicht beteiligt
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
NEIN
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
JA
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
NEIN
26.11.2010
Haushalt 2011
NEIN
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
NEIN
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
NEIN
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
NEIN
28.10.2010
Brennelementesteuer
NEIN
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
NEIN
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
NEIN
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
NEIN
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
enthalten
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
JA
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
JA
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
enthalten
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
nicht beteiligt
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
enthalten
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
NEIN
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
NEIN
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
JA
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
nicht beteiligt
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
NEIN
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
JA
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
nicht beteiligt
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
nicht beteiligt
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
nicht beteiligt
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
nicht beteiligt
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
nicht beteiligt
Fragen an Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.09.2011
Von:
Uta

Sehr geehrtr Herr Schwanitz,

in einer gestern gesendeten ZDF-Sendung nahmen Sie Stellung gegen den Besuch des Papstes im Bundestag. Sie erklärten Ihre Ablehnung sinngemäß auch damit, daß Sie in mehrern Punkten nicht einer Meinung mit ihm seien und Teile seiner Lehre für bedenklich und reaktionär hielten.

Angesichts dieser Begründung drängt sich die Frage auf, wie Sie es seinerzeit mit der Rede von US-Präsident Bush hielten. Er hatte am 23.5.2002 vor dem Bundestag gesprochen. Bush war, wie Sie wissen, Staatsoberhaupt und Regierungschef eines Landes, unter dessen Führung die USA internationale Verträge und eigenes Recht außer Kraft setzten, "unlawful combatants" erfanden, um sie unter menschenwürdigen Bedingungen ohne Kontakt zur Außenwelt, geschweige denn zu einem Rechtsbeistand, zu internieren, systematisch Folter anwandten und, nach 2002 dann, Massenvernichtungswaffen im Irak herbeifantasierend, um des Öls willen in den Irak einfielen.

Herr Bush selbst war entschiedener Befürworter der Todesstrafe; in seiner Zeit als Gouverneur waren in Texas mehr Menschen als irgendwo sonst in den USA hingerichtet worden. Eine seiner ersten Amthandlungen hatte darin bestanden, den endgültigen Ausstieg der USA aus dem Kyoto-Abkommen zu beschließen. Anfang 2002 hatte er die Militärbasis auf Guantanamo um ein Internierungslager erweitern lassen, in dem die o. g. "ungesetzlichen Kombattanten", darunter 13- und 14jährige, gefangen gehalten wurden, ohne Urteil, ohne Kriegsgefangenenstatus, d. h. auch ohne Rechtsbeistand.

Sind Sie seiner Rede ferngeblieben? Wenn nein, warum nicht? Und, ggf., falls Sie Bushs Politik ablehnten, warum haben Sie, ihm, anders als dem Papst, trotzdem zugehört?

Die Antwort würde mich sehr interessieren.

Ich bedanke mich im Vorhinein für Ihre Bemühungen und die Ihrer Mitarbeiter.

Mit freundlichem Gruß

UM
Antwort von Rolf Schwanitz
2Empfehlungen
30.09.2011
Rolf Schwanitz
Sehr geehrte Frau ,

es gibt zwischen den Fraktionen eine Absprache, zu bestimmten Anlässen die Repräsentanten von Israel und unserer ehemaligen Kriegsgegner vor dem Deutschen Bundestag sprechen zu lassen. Dies sollte eine besondere Geste der Versöhnung sein und ich habe deshalb an diesen Veranstaltungen in der Regel teilgenommen (auch als George W. Bush und Wladimir Putin sprachen - mit deren politischen Meinungen ich in vielen Fällen nicht übereinstimme). Eine entsprechende Absprache zur Einladung von Religionsführern existiert dagegen nicht. Deshalb konnte beispielsweise der Dalai Lama nicht vor dem Bundestag sprechen (der Abgeordnete Volker Beck hat dies in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen beschrieben www.augsburger-allgemeine.de Um so überraschter war ich, als ich aus der Zeitung erfuhr, dass der Papst im Deutschen Bundestag sprechen soll und ich zuvor in keiner Weise in die Entscheidung darüber eingebunden war. Deshalb kann auch nicht die Rede davon sein, dass der Deutsche Bundestag den Papst eingeladen hätte. Eingeladen wurde er von einigen Mitgliedern des Parlaments, ohne dass diese vorher mit den anderen Bundestagsabgeordneten darüber gesprochen hätten. Das Ergebnis dieses Vorgehens ist daher für mich auch nicht verwunderlich.

Die häufig vorgebrachte Rechtfertigung, dass der Papst ja ein Staatsoberhaupt sei, ist zwar formal richtig, jedoch hat diese letzte absolute Monarchie in Europa - Art. 1 Abs. 1 Vatikanverfassung lautet: "Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt." - weniger als 1000 Einwohner. Es ist deshalb völlig klar, dass der Papst von der Öffentlichkeit als geistliches Oberhaupt und nicht als Chef eines Zwergstaates wahrgenommen wird. Und der Papst hat sogar selbst klargestellt, in welcher Eigenschaft er im Plenarsaal des Deutschen Bundestags spricht. Er sagte gleich zu Beginn seiner Rede: "Aber die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von Rom, der die oberste Verantwortung für die katholische Christenheit trägt." Für mich ist die Tatsache, dass ein religiöses Oberhaupt im Plenarsaal des Deutschen Bundestages sprechen durfte, ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität des Staates. Die einzig glaubwürdige Konsequenz meiner Auffassung konnte daher nur das Fernbleiben von dieser Veranstaltung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

im BGB §677 heißt es unter "Geschäftsführung ohne Auftrag" zu den "Pflichten des Geschäftsführers": Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.

Kann man dies wie folgt übertragen:
‎"Geschäftsherr" in der BRD ist prinzipiell das (deutsche) Volk; beauftragte "Geschäftsherren" sind die gewählten Volksabgeordneten (unter anderem Sie), alle sonstigen sind entsprechend "Geschäftsführer ohne Auftrag".

Ist es dann von Banken zulässig zu behaupten, keine Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl zu haben, wie es z.B. in einem Artikel im Handelsblatt heißt ( www.handelsblatt.com ), nur, weil kein expliziter Auftrag (des Volkes) besteht? Schließlich kann der "mutmaßliche Wille" des (beauftragten) "Geschäftsherrn" in Art. 56/64(2) Grundgesetz gesehen werden, in dem von den "übergeordneten Geschäftsherren" durch den darin bestimmten Amtseid eine Art "Selbstverpflichtung" gegenüber dem Wohle des (deutschen) Volkes eingegangen wird.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Rolf Schwanitz
bisher keineEmpfehlungen
18.10.2011
Rolf Schwanitz
Sehr geehrter Herr ,

auf ihre Frage gibt unser Grundgesetz (Art. 14 Abs. 2) eine klare Antwort: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
21.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

dem "Krieg gegen den Terror", zu dem viele westliche Staaten das ihre beigetragen haben und weiterhin beitragen, hat seit 2001 1,7 Millionen Menschnleben gefordert. Quelle: "IPPNW - Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V." www.ippnw.de
Laut Wikipedia fielen dem 1. Weltkrieg insgesamt 17 Millionen Menschen zum Opfer.
Wir haben hier also bereits ein Zehntel der Opferzahlen eines ganzen Weltkrieges erreicht.

Da noch kein wirkliches Ende dieses "Anti-Terror-Krieges" abzusehen ist, dürften die Opferzahlen in den nächsten Jahren weiter in die Höhe gehen.
Außerdem wurden in Ländern wie Irak und Afghanistan von NATO-Mitgliedsstaaten auch Urangeschosse eingesetzt, welche bis heute herumliegen und strahlen, mit auch weiterhin vermutlich nicht sehr guten Folgen für die dortige Bevölkerung.

Sie haben mit ihrer Stimme dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr, also der in meinen Augen Beihilfe Deutschlands an diesem "Krieg gegen den Terror" zugestimmt.

Meine Fragen an Sie sind:

1. Wie sehen Sie Ihre ganz persönliche Verantwortung durch Ihre Stimme im Bundestag an den entsätzlich hohen, oben genannten Opferzahlen?
2. Würden Sie die Entscheidung für den Afghanistan-Einsatz heute wieder treffen?
3. Ihre Einschätzung, wie viele Menschen durch die Exzesse der NATO und NATO-Mitgliedsstaaten noch sterben könnten? Spekulieren Sie gerne etwas.
4. Kennen Sie Dokumentationen wie "Deadly Dust - Todesstaub" oder "Kriegsversprechen", in welchen über die Uran-Munition und Folgen berichtet wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

hochachtungsvoll,

Antwort von Rolf Schwanitz
bisher keineEmpfehlungen
25.05.2012
Rolf Schwanitz
Sehr geehrter Herr ,

ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

zu 1) Die oben genannten Opferzahlen sind hauptsächlich durch den Krieg im Irak verursacht. Deutschland hat sich Dank des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder daran nicht beteiligt.

zu 2) Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 fasste der NATO-Rat den Beschluss, dass durch die terroristischen Angriffe auf die USA der Bündnisfall gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrages eingetreten ist. Zudem hat der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1368 vom 12. September 2001 die terroristischen Gewalttaten vom 11. September 2001 als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit bezeichnet und gefordert, den Terrorismus zu bekämpfen und die Täter, Drahtzieher, Förderer und diejenigen die ihnen Zuflucht gewähren zur Rechenschaft zu ziehen. Insofern gab es für die Operation Enduring Freedom ein klares UN-Mandat. Deutschland ist zudem Mitglied der NATO und hat jahrzehntelang von der Solidarität unserer Bündnispartner - insbesondere der Vereinigten Staaten von Amerika - profitiert. Auch deshalb stand für mich eine Zustimmung zur Beteiligung Deutschlands an der Operation Enduring Freedom nie in Frage.

Auch die vom UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001 (welche die Anwendung von Waffengewalt erlaubt) beschlossene Sicherheits- und Aufbaumission in Afghanistan ISAF wurde bis heute mit meiner Zustimmung vom Deutschen Bundestag stets verlängert. Sicherlich gab es beim ISAF-Mandat Fehleinschätzungen, allerdings habe ich - auch rückblickend - keinen Zweifel an meinem Abstimmungsverhalten.

zu 3) Ich beteilige mich grundsätzlich nicht an Spekulationen über den Tod von Menschen.

zu 4) Die von Ihnen genannten Dokumentationen kenne ich nicht. Mögliche Gefahren und Folgen der Benutzung von Uran-Munition sind mir jedoch bekannt, da dieses Thema immer wieder im Deutschen Bundestag erörtert wird - auch wenn die Bundeswehr keine Uran-Munition besitzt oder verwendet.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz
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Frage zum Thema Soziales
08.03.2013
Von:

Anfragen, Kritische Bemerkungen

Die Politik sollte sich der Wirklichkeit annehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Was tun Sie gegen Korruption, Schmiergeldzahlungen, Seilschaften und Vetternwirtschaft ?

Beispiel : Händler, Handwerker und Gastwirte können bei Belieferungen von Energie und Gas über Stadtwerke kaum oder nicht einen billigeren Anbieter wechseln vornehmen. Die Stadtwerke diffamieren dann diese Firmen. Natürlich ist das schlecht nachweisbar.


Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft ist sie sehr hilflos, findet nur Ausreden.

Der Osten bekommt immernoch über 20 % weniger Gehalt. Die Kosten sind bundesweit gleich. Warum ? Wenig Lohn, wenig Rente.

Wieso erhalten Ostrentner immer noch bis zu 18 % weniger Rente, wie die Rentner in den Altbundesländern ? Und das nach über 20 Jahren.

Warum verfälscht man die Geschichte und spricht von einer Wiedervereinigung (Medien,Zeitung,Kanzlerin u.v.a.) ? Wir wurden an die ehemalige BRD angeschlossen/übernommen. Das ist schon ein himmelweiter Unterschied, oder ? Wir haben, lt. Rohweder (Mordfall weurde noch nicht aufgeklärt???), 600 Milliarden Volksvermögen besessen. Nur des Unvermögens, der Unvernuft und Dummheit der vom Staat eingesetzten Treuhandchefin Breul, verdanken wir die minus 250 Milliarden, die die Abrechnung gegenüber der BRD ausweist. Wie wird die Frau zur Kasse gebeten ?

Schreiben Sie etwas zum Rentenabzug. Ich habe mir eine nachweisbare Rente schwer erarbeitet. Und musste, wegen Krankheit, mir die EU – Rente langwierig erkämpfen. Mit welchem Recht kann der Staat bei einem Schwerbehinderten eine Rentenkürzungen vornehmen ?

Setzen Sie die Leistung von Wulff meiner Arbeit entgegen, ist dieser Bürger weit, weit überbezahlt !!!!


In Erwartung einer Nachricht verbleibe ich mit einem

Glück Auf

M.



Verteiler vorbehalten
Antwort von Rolf Schwanitz
bisher keineEmpfehlungen
25.03.2013
Rolf Schwanitz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre umfangreichen und vielfältigen Anfragen vom 8. März 2013.

Straftatbestände müssen entsprechend verfolgt werden. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, muss dies bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden, damit die Aufnahme eines Strafverfahrens geprüft werden kann. Dies habe ich bspw. zuletzt im Falle des Zweckverbands Wasser/Abwasser Vogtland (ZWAV) und der Stadt Falkenstein wegen eines Anfangsverdacht der Veruntreuung öffentlicher Gelder getan.

Als Bundestagsabgeordneter kann ich den Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht vorschreiben, wie hoch die von ihnen miteinander vereinbarten Löhne und Gehälter sind, abgesehen von den gesetzlichen Mindestlöhnen, welche von der SPD seit Jahren gefordert werden. Eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Höhe der Löhne und Gehälter besteht für die Politik prinzipiell nur bei den Beschäftigten des Staates. Hier habe ich in meiner Amtszeit als Ostbeauftragter der Bundesregierung die Angleichung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst des Bundes durchgesetzt.

Ein geringerer Lohn hat natürlich auch einen Einfluss auf die Höhe der Rente, welche sich prinzipiell aus der Multiplikation von Rentenwert und Entgeltpunkten ergibt. Der Rentenwert-Ost wird nach Maßgabe der gesondert ermittelten Entwicklung der Löhne und Gehälter in den neuen Ländern angepasst und liegt aktuell bei 24,92 Euro, steigt zum 1. Juli 2013 auf 25,74 Euro und wird damit bei rund 91,5 Prozent des Rentenwerts in den alten Ländern liegen. Viele Menschen empfinden dies als ungerecht. Man muss jedoch berücksichtigen, dass für die Berechnung der Rente noch ein weiterer Wert herangezogen wird, die Rentenentgeltpunkte-Ost. Für diese wird, abhängig vom jeweiligen Verdienstjahr, ein Multiplikator festgelegt, der dazu führt, dass der Verdienst in Ostdeutschland höher bewertet wird als der in den alten Bundesländern. So erwirbt ein ostdeutscher Beitragszahler heute bei gleichem Lohn mehr Entgeltpunkte als sein westdeutscher Kollege. Der infolge der niedrigeren Löhne geringere Rentenwert-Ost hat also gleichzeitig ein positives Gegenstück in der rentenrechtlichen Höherwertung der Arbeitsentgelte der ostdeutschen Beitragszahler. Es ist politisch für mich nicht vorstellbar, dass bei einem Wegfall des besonderen Rentenrechts Ost die als Nachteil empfundene Regelung (niedrigerer Rentenwert-Ost) verschwindet, die Besserstellung (Aufwertung der Anwartschaften für Arbeitnehmer) jedoch bewahrt werden könnte. Würde es zu einer Angleichung der Rentenwerte kommen, müssten auch die Rentenentgeltpunkte angeglichen, das heißt, verringert werden. In der Summe würde dies dann zu keiner Veränderung der Altersrenten Ost führen, hätte jedoch für die jetzige Arbeitnehmergeneration im Osten schwer kalkulierbare Folgen.

Der SPD-Parteikonvent hat am 24. November 2012 in Berlin als Teil unseres neuen Rentenkonzepts beschlossen, zukünftige Bezieher der Erwerbsminderungsrente besserzustellen. Vorgesehen ist die Verbesserung der Berechnungsgrundlagen. Darüber hinaus sollen die für alle vorzeitigen Rentenzugänge geltenden Abschläge bei Erwerbsminderung abgeschafft werden, weil hier der Rentenzugang krankheitsbedingt und nicht frei gewählt ist. Die Abschläge belasten die Renten mit durchschnittlich 77 Euro monatlich. Zusätzlich wird die Verbesserung der Zurechnungszeiten volle Erwerbsminderungsrenten im Schnitt um 45 Euro im Monat erhöhen. Erleichterte Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung werden dazu dienen, gerade in stark belastenden Tätigkeiten den Zeitpunkt für den Renteneintritt flexibler zu gestalten.

Die deutsche Wiedervereinigung war, trotz aller Probleme die mit diesem Prozess verbunden waren, ein von den DDR-Bürgern selbstbestimmter demokratischer Vorgang. Mit dem deutlichen Sieg der CDU-geführten "Allianz für Deutschland" bei den ersten und einzigen freien Volkskammerwahlen im Frühjahr 1990 hatte sich die Mehrheit der DDR-Bürger für den Anschluss nach Artikel 23 Grundgesetz ausgesprochen.

Mit dem Wahlsieg der Konservativen bei der Bundestagswahl 1990 wurden auch die Weichen dafür gestellt, wie die Abwicklung der DDR-Betriebe laufen würde. Das ursprüngliche Treuhand-Gesetz wurde von der Regierung Kohl so verändert, dass keine schonende Abwicklung mehr durchgeführt wurde. Zur Kasse gebeten wurden dafür die Wählerinnen und Wähler.

Da ich Ihre Arbeit nicht kenne, kann ich auch keinen Vergleich zwischen Ihrer und der Arbeit des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff anstellen. Ich sehe bei den Versorgungsbezügen und der Amtsausstattung von Herrn Wulff jedoch erheblichen Änderungsbedarf und habe mich dafür auch im Haushaltsausschuss des Bundestages eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz
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