Sehr geehrter Herr

,
hier die Antworten zu Ihren Fragen:
Stimmt es, dass ein EU-Beamter zur Hochzeit 4 freie Tage bekommt?
Ja, wenn es seine eigene ist.
Wenn sein Kind heiratet 2 freie Tage?
Ja.
Erhält er 2 freie Tage bei einem Umzug?
Ja, aber nur wenn er in ein anderes Land umzieht.
Und erhält er gegenüber dem Bürger 330€ Kindergeld pro Monat?
Nein, es sind 372,61 abzüglich (ggf.) des nationalen Kindergeldes.
Studiert sein Kind, erhält er dann 220€ im Monat?
Es sind 252,81, wenn das Kind im Inland studiert, und das Doppelte, studiert das Kind im Ausland. Dafür haben die Kinder von EU-Beamten keinen Anspruch auf nationale Studienförderung wie BAFöG in Deutschland.
Erhält er pro Jahr einen Skiurlaub im Wert von 932€?
Nein.
Werden für die Kinder der EU-Beamten zusätzlich Sprachkurse bezahlt?
Nein.
Wenn ein deutscher EU-Beamter nach Hause fliegt, erhält er dann vier freie Tage?
Nein. Deutsche Beamte kriegen in der Regel 1-2 Reisetage. Bei einem griechischen oder finnischen Beamten können es bis zu 6 Reisetage (Distanz größer als 2000 km) werden.
Und stimmt es, dass ein EU-Beamter monatlich mehr NETTO als Brutto verdient?
Nein. Allerdings kann das Brutto-Basisgehalt (ohne Zulagen) geringer sein als das Netto (mit Zulagen). Das ist auch in Deutschland möglich.
Werden EU-Beamte nach ihrer Funktion oder nach ihrer abgeschlossenen
Ausbildung (Studium) bezahlt?
Nach der Funktion. Die kriegt man nur mit der entsprechenden Ausbildung.
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Bütikofer