Ralf Jäger (SPD)
Abgeordneter Landtag NRW

Grunddaten
Ralf Jäger
© SPD NRW
Geburtstag
25.03.1961
Berufliche Qualifikation
Minister für Inneres und Kommunales; Groß- und Außenhandelskaufmann; Fachreferent
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Duisburg
Wahlkreis
Duisburg III , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
58,4%
Landeslistenplatz
128
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(...) Wie Sie sicher wissen, sind die Länder im Jahr 2005 aus der Tarifgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschieden. Der von Ihnen erwähnte Tarifabschluss gilt daher für Bund und Kommunen. Die Länder (zusammengeschlossen in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), ausgenommen sind BE und HE) haben 2006 den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgeschlossen, der seither mehrfach fortgeschrieben wurde. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.02.2013
Von:

In anderen Städten werden Rockergruppierungen verboten. In Duisburg wird auf offener Straße geschossen und Handgranaten geworfen.

Warum gab es in Duisburg bisher noch keine verbote?

Kümmern sie die Geschehnisse in ihrem Wahlbezirk überhaupt?
Antwort von Ralf Jäger
1Empfehlung
10.04.2013
Ralf Jäger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, Minister Jäger hat mich gebeten Ihnen folgendes zu antworten.

Die Landesregierung verfolgt mit spezifischen Bekämpfungskonzepten eine konsequente Strategie gegen kriminelle Rockergruppen. In diesem Rahmen schöpft die Polizei alle rechtlich zulässigen und taktisch sinnvoll möglichen Maßnahmen der Strafverfolgung und der polizeilichen Gefahrenabwehr - auch in Duisburg - konsequent aus. Das zeigen nicht zuletzt Durchsuchungen und Festnahmen von Mitgliedern des Rockerclubs "Satudarah MC" am 09.04.2013.

Es gilt somit "Null Toleranz" bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität; auch gegen geringfügige Verstöße schreitet die Polizei konsequent ein. Hierzu hat die Polizei in den vergangenen zwei Jahren landesweit folgende Maßnahmen getroffen:

· Bei 117 Treffen wurden Kontrollen und Razzien gegen Rocker durchgeführt.

· Bei mehr als 10.000 Personen und über 5.000 Fahrzeugüberprüfungen wurden zahlreiche Hieb- und Stichwaffen sichergestellt.

· Bei beinahe allen Treffen oder Veranstaltungen von Rockern ist die Polizei präsent und kontrolliert die Zusammenkünfte.

Die Landesregierung duldet keine rechtsfreien Räume. Kriminellen Rockergruppierungen wird nachhaltig verdeutlicht, dass ausschließlich der Staat das Gewaltmonopol hat.

Zu Ihren speziellen Nachfragen nach Vereinsverboten gebe ich Ihnen gerne folgende Hinweise:
Ein Verbot nach dem Vereinsgesetz ist möglich, wenn Zweck oder Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Eine solche strafbare Tätigkeit des Vereins liegt nur vor, wenn sie von den Organen des Vereins angeordnet oder mit deren Wissen und Einverständnis begangen wird. Die strafbare Tätigkeit muss dabei so im Vordergrund stehen und dem Verein unmittelbar so zuzuordnen sein, dass sie dem Verein das Gepräge gibt. Diese Verbotsvoraussetzungen müssen dem Verein nachzuweisen sein. Anhand der genannten Kriterien wird fortlaufend überprüft, ob die Verbotsvoraussetzungen vorliegen. Dabei kann die jeweilige Bewertung über das Vorliegen von Verbotsvoraussetzungen naturgemäß nicht vorab öffentlich gemacht werden. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Christiane Kramer
Landtagsbüro: Ralf Jäger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Jäger,

seit einiger Zeit wird in der Öffentlichkeit ein Verbot der NPD diskutiert. Dabei sind Sie einer der aktivsten Politiker, der sich für ein Verbot der NPD ausspricht.

Meine Frage hierzu: Muss nicht eine gesunde Demokratie auch lernen, mit Extremisten auszukommen, vorausgesetzt diese Extremisten nehmen nicht überhand in der Gesellschaft?

Laut der Internetseite "die Welt" www.welt.de sind die Salafisten alleine hier in NRW die extremistische Kraft, die mit Abstand am meisten Zulauf gewinnen. Wäre hier nicht dringender ein Verbot angebracht?

Wie weit liegen Ihnen Erkenntnisse der Partei MDU (Muslimisch demokratische Union), die laut dem Niedersächsichen Verfassungsschutz verfassungsfeindliche Bestrebungen hat
www.ndr.de .

Über eine ausführliche Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ralf Jäger
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08.04.2013
Ralf Jäger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihr Interesse am NPD-Verbot und an den Erkenntnissen zur Muslimisch Demokratischen Union (MDU).

Grundsätzlich ist es richtig, dass man sich in einem demokratischen Rechtsstaat auch mit radikalen Ansichten bis hin zu extremistischem Gedankengut auseinandersetzen muss. Eine starke Demokratie ist hierzu auch fähig. Genauso bin ich aber fest davon überzeigt, dass die wehrhafte Demokratie nicht abwarten darf, bis ein Punkt erreicht ist, an dem die Demokratie extrem gefährdet ist.
All unsere sehr guten Argumente, mit denen wir uns auf intellektueller Ebene mit braunen Gedankengut auseinandersetzen und auch durchzusetzen können, helfen aber unseren ausländischen Mitbürgern wenig. Diejenigen, die in Dessau oder Schwerin auf offener Straße diskriminiert, schikaniert oder geschlagen werden. Ihnen helfen keine Argumente. Und – um Ihren Vorschlag aufzugreifen – mit solchen Extremisten muss die Gesellschaft auch nicht lernen auszukommen.

Mit einem Verbot würde innerhalb und außerhalb Deutschlands das wichtige politische Signal ausgesandt, dass als Lehre aus der deutschen Geschichte die Fortexistenz von Parteien mit einer pro-nationalsozialistischen Ausrichtung nicht geduldet wird. Der Zivilgesellschaft, der wir stets Engagement abfordern, hat der Staat dann auch vermittelt, dass er Flagge zeigt. Wenn der Staat seine rechtlichen Mittel nutzt, dann macht das vielen Mut, ihrerseits weiter gegen Extremisten vor Ort einzustehen.

Der NPD wird die Möglichkeit genommen, weiter verfassungsfeindlich zu agieren. Durch ein Verbot käme es zur Auflösung der aktuell bedeutsamsten Wahlpartei, zur Verhinderung einschlägiger öffentlicher Propaganda und zur Zerschlagung einer der wichtigsten Organisationsstrukturen im Rechtsextremismus. Das wird zu einer Schwächung des gesamten rechtsextremistischen Lagers führen.
Nicht zuletzt wegen der enormen Finanzmittel sollten die Bundesorgane ein NPD-Verbotsverfahren einleiten.
Aus diesen nur beispielhaften und nicht in Gänze dargestellten Gründen werde ich mich weiterhin für ein Verbot der NPD einsetzen.

Zur Muslimisch Demokratischen Union (MDU) gilt es Folgendes festzustellen: Die MDU wurde 2010 in Osnabrück gegründet und trat 2011 zu den dortigen Kommunalwahlen an. Bei der Landtagswahl 2013 in Niedersachsen trat sie mit zwei Direktkandidaten an. Am 01. Juli 2012 gründete sich der Landesverband NRW der MDU. Die MDU bezeichnet sich als eine unabhängige Partei, die nicht unter dem Einfluss einer bestimmten religiösen Richtung stehe. Nach ihren Angaben mache sie Politik für alle Menschen, ob sie Muslime oder Nichtmuslime seien.
Die in NRW für die Partei handelnden Personen (u.a. Konvertiten) sind bislang nicht in anderen extremistischen Zusammenhängen in Erscheinung getreten. Die Tatsache, dass sich die MDU auf ihrer Homepage (www.mdu-nrw.de) auf die Aussage "Integration ist das Konzept der Vergangenheit, das Konzept der Zukunft, heißt Mitwirkung" des Tariq Ramadan, einem Enkel des Gründers der ägyptischen Muslimbruderschaft bezieht, ändert an dieser Einschätzung nichts. Die Organisation wird im Verfassungsschutzbericht NRW nicht erwähnt.

Für Ihr Interesse und Ihren Einsatz für die Demokratie möchte ich mich bedanken

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Jäger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Jäger,

die Wehrpflicht aufgrund des Geschlechts widerspricht also nicht dem Gebot der Gleichberechtigung? Das bedeutet also, daß man dieses Gebot beliebig brechen kann, man deklariert es dann einfach als Sonderlösung. Was meinen Sie Herr Jäger, könnte man mit der Logik auch Frauen aufgrund Ihres Geschlechtes zur Gebärpflicht heranziehen? In das GG schreibt man dann einfach rein, es liege kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung vor, da es eine Sonderlösung ist, genau so wie bei der Wehrpflicht, denn wir wollen doch auf keinen Fall das GG brechen.
So gesehen könnte man mit dieser Logik und dieser Moral, jeden für alles heranzuziehen, oder nicht?

Freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß aus Herzogenrath
Antwort von Ralf Jäger
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15.04.2013
Ralf Jäger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Folgefrage, Minister Jäger hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass es sich bei Art. 12a GG um eine Sonderregel gegenüber dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz handelt. Somit ist deutlich, dass sich nicht um eine "Deklaration" handelt, sondern um eine Bestimmung, deren Verfassungskonformität durch das höchste deutsche Gericht festgestellt worden ist.

Mit freundlichem Gruß

i.A.
Christiane Kramer
Landtagsbüro: Ralf Jäger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Jäger,

in einem Urteil zu den Leistungen für Asylbewerber hat das BVG jüngst die bisher für Asylbewerber gewährten Leistungen als evident unzureichend gerügt.

Der Gesetzgeber hatte selbstvergessen seit 1992 die Leistungen für Asylbewerber nicht mehr an die Inflationsrate angepasst.

Um Wiederholungen auszuschließen, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber bestimmt künftig ZEITNAH Sozialleistungen an die Preissteigerungsraten anzupassen.

"20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums. Die Höhe entsprechender Leistungen muss der Gesetzgeber festlegen. Sie darf
nicht evident unzureichend sein und muss realitätsgerecht bestimmt werden."
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

Zu dem Existenzminimum gehört das Wohnen.

Die Kommunen erstellen für Sozialhilfeempfänger sogenannte Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft.

Die Leistungen dürfen nicht evident unzureichend sein.

Und die Angemessenheitsgrenzen sollen die Mietpreisentwicklungen auf einem freien Wohnungsmarkt nachzeichnen.
Sie sind nicht dazu da, diesen zu beeinflussen oder gar maßgeblich zu steuern.


Meine konkrete Frage:

Wenn eine Kommune/ ein Kreis einen neuen Mietspiegel erstellt.

Was bedeutet juristisch zeitnah genau.

Wie lange darf sich eine Kommune mit der Neubestimmung des Existenzminimums Zeit lassen?

Einzelverfahren vor den Sozialgerichten zu Kosten der Unterkunft dauern viele viele Jahre.

Da Sie aus Duisburg sind wissen Sie vielleicht dass das BSG der Stadt Duisburg im Dezember 2011 aufgegeben hat, dass Existenzminimum Wohnen neu zu bestimmen.

Geschehen ist seit damals nur wenig.

Was ist mit dem Begriff zeitnah genau gemeint?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ralf Jäger
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03.05.2013
Ralf Jäger
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage, Minister Jäger hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

Zu Ihrer Frage nach der Bestimmung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger kann ich Ihnen nach Beteiligung des für die Anwendung des Sozialgesetzbuches (SGB) zuständigen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Folgendes mitteilen:

Das zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf die Bemessung des "Regelbedarfs" (nicht auf die Kosten der Unterkunft) und gibt dem Bundesgesetzgeber auf, die Regelbedarfe jeweils zeitnah anzupassen.

Für den Begriff der "Angemessenheit von Unterkunftskosten", den jeder Träger der Sozialhilfe für seinen Bereich auslegen muss, sieht das SGB XII keine bestimmten Zeiträume zur Anpassung vor. Es handelt sich bei dem Begriff der "Angemessenheit" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Einzelfall nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten auszulegen ist. Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs ist durch die Gerichte voll überprüfbar. Der Träger der Sozialhilfe muss im Zweifel belegen, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten tatsächlich mietbarer Wohnraum zu dieser Miethöhe auch zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christiane Kramer

Landtagsbüro: Ralf Jäger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für ihre Antwort.


Das Bundessozialgericht hat so etwas wie ein Gegenbeweisverbot erteilt.

Es ist nach Ansicht des BSG nicht ausreichend, ob "mietbarer Wohnraum zu dieser Miethöhe" in dieser Höhe zur Verfügung steht.

"Ferner kann das schlüssige Konzept auch nicht gleichsam durch eine ‚Gegenprobe’ ersetzt werden, ob es möglich ist, innerhalb eines Vergleichsraums Wohnungen bis zur Höhe der Tabellenwerte anzumieten. Es ist vielmehr grundsätzlich ein planmäßiges Vorgehen des Grundsicherungsträgers im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung der erforderlichen Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Vergleichsraum erforderlich." [BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 4 AS 50/09 R, Rdnr. 22]

"Gericht: SG Dresden
Datum: 25.01.2013
Aktenzeichen: S 20 AS 4915/11
Beteiligte Anwälte:
Vorschriften:

§ 22 SGB II, Art. 1 GG, Art. 2ß GG
Thema, Leitsatz: Die Rechtsprechung des BSG zu den "Mietobergrenzen" (Angemessenheit von Unterkunftskosten, § 22 SGB II) ist nach dem Urteil des BVerfG vom 9.2.2010, 1 BvL 1/09 nicht mehr verfassungsgemäß."

www.srif.de

Meine Frage:

Wieviele Klagen sind bei den Sozialgerichten und beim Landessozialgericht NRW gegen zu aus Sicht der Kläger zu niedrige Angemessenheitsgrenzen anhängig?

Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer?

Und in wievielen Fällen hat eine Gemeinde / ein Kreis in NRW ein der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes genügendes schlüssiges Konzept erstellt?

Mit freundlichen Grüßen


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