Rainer Brüderle (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Rainer Brüderle
Geburtstag
22.06.1945
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Fraktionsvorsitzender
Wohnort
Mainz
Wahlkreis
Mainz
Ergebnis
11,7%
Landeslistenplatz
1, Rheinland-Pfalz
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(...) Bezüglich möglicher Risiken bei der Gewinnung von unkonventionellem Erdgas geht die Bundesregierung nach jetzigem Kenntnisstand davon aus, dass bei Beachtung der geltenden technischen Sicherheitsvorschriften und aktuellen Umweltstandards keine wesentlichen Unterschiede zur Gewinnung von konventionellem Erdgas bestehen. Gegenteilige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig nicht vor. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
14.05.2013
Von:
-

Sehr geehrter Herr Brüderle,

halten Sie die seit einigen Jahren bestehende Regelung für angemessen, dass für freiwillig in gesetzlichen Krankenkassen Versicherte die Einnahmen ihres keiner gesetzlichen Krankenkasse angehörigen Ehepartners bei der Beitragsbemessung auch dann zu berücksichtigen sind, wenn es sich bei der zweitgenannten Personengruppe um privat krankenversicherte Beamte handelt? Was rechtfertigt in diesem Zusammenhang die Günstigerstellung der Ehepartner von pflichtversicherten Kassenpatienten gegenüber den Ehepartnern privatversicherter Beamte?

Mit freundlichen Grüßen

-

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Frage zum Thema Finanzen
22.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Brüderle,

auf Grund Ihrer kürzlichen Äußerungen zum Thema "Ankauf von Steuer-CD´s" möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

Frage 1.)

Ihren Äußerungen nach handelt es sich bei den beschafften Steuer-Cd`s um eine Art von "Hehlertum" welches der Staat unterlasse sollte. Ihrer Aussage kann dem Grundsatz nach auch gefolgt werden. Bei näherer Betrachtung stellt sich hierbei jedoch folgende Frage:

Sollte der Staat es auch in Bezug auf andere Straftaten unterlassen Informanten und V-Leute für evtl. in ähnlicher Art beschafften Informationen zu entlohnen ?


Frage 2.)

Das in seiner bisherigen Form im Bundesrat gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz hätte auch im Falle der späteren Entdeckung des Steuerhinterziehers, im Falle des durch schweizer Banken vorgenommenen Steuerabzugs, eine vollständige Strafbefreiung bewirkt.

Ist es aus Ihrer Sicht mit den rechtsaatlichen Grundsätzen vereinbar, den gegenüber Straftätern bestehenden Strafanspruch durch anonyme finanzielle Zahlungen zu "veräußern" ?


Frage 3.)

Steuerhinterzeiher genießen unter allen Straftätern auf Grund der Selbstanzeigemöglichkeit eine Sonderstellung. Das unter 2.) angeführte Steuerabkommen hätte diese Sonderstellung durch absolute Anonymisierung weiter ausgebaut.

Besteht aus Ihrer Sicht ein Rechtfertigungsgrund dafür, bestimmte Straftäter besser oder schlechter zu stellen als andere mit vergleichbaren Straftaten (Betrug, etc.) ?


Für die Beantwortung der Fragen und die Ihre diesbezügliche Bemühungen bedanke ich mich.

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