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Frage von Martina P. •

Frage an Wolfhard Ploog von Martina P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ploog,

Die Sozialbehörde Hamburg beabsichtigt die persönliche Assistenz für schwerstbehinderte Menschen einzuschränken oder nicht mehr zu bewilligen. Sie hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die hier Einsparmöglichkeiten ausloten soll.
Persönliche Assistenz ist oft die einzige Möglichkeit für schwerstbehinderte Menschen selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben. Als Betroffene einer fortschreitenden Erkrankung ist persönliche Assistenz auch für mich eine Hoffnung in Zukunft noch autonom leben zu können. Entsprechend entsetzt bin ich über die Einsparabsichten der Sozialbehörde.
Die UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen gibt allen behinderten Menschen das Recht auf persönliche Assistenz und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Absichten der Sozialbehörde Hamburg sind mit dem Ziel dieser Konvention nicht zu vereinbaren.

Wie stellen Sie sich zu den Absichten der Sozialbehörde Hamburg? Was können Sie tun, um das Recht behinderter Menschen auf persönliche Assistenz umzusetzen?

Ich stelle diese Fragen auch anderen Abgeordneten meines Wahlkreises Altona und hoffe auf Ihre baldige Antwort und Hilfe.

Freundliche Grüße, Martina Porth

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Sehr geehrte Frau Porth,

Ihre Auffassung, dass auch schwerstbehinderte Personen selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben können müssen, teile ich.

Insoweit muss es möglich sein, sich von einer persönlichen Assistenz begleiten zu lassen.
Inwieweit das eingeschränkt werden soll, weiß ich nicht. Ich werde mich erkundigen und melde mich dann wieder bei Ihnen.

Haben Sie bitte ein wenig Geduld.

Freundliche Grüße

Wolfhard Ploog

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Sehr geehrte Frau Porth,

wie mir gerade mitgeteilt wurde, wird es noch einige Tage dauern, bis ich Ihnen eine zuverlässige Information geben kann. Daher darf ich Sie heute noch einmal um ein wenig Geduld bitten. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag!

Freundliche Grüße
Wolfhard Ploog

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Sehr geehrte Frau Porth,

leider habe ich bis heute noch keine konkrete Antwort aus der Sozialbehörde auf die von Ihnen geschilderte Problematik erhalten. Ich bedauere dies sehr und werde weiter nachforschen, um Ihnen möglichst bald eine klare Antwort geben zu können.
Meine eigene Auffassung ist aber auch, dass die persönliche Assistenz für schwerstbehinderte Menschen auf gar keinen Fall eingeschränkt werden darf. Sollte es derartige Überlegungen geben, werde ich vehement für die Schwerstbehinderten kämpfen!
Ich wünsche Ihnen zunächst einen schönen 4. Advent!

Freundliche Grüße

Wolfhard Ploog MdHB

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Sehr geehrte Frau Porth,

nach langem Warten kann ich Ihnen jetzt endlich Ihre Fragen beantworten.
Ich bitte Sie noch einmal um Nachsicht für die lange Wartezeit und danke Ihnen für Ihre Geduld.

Ich darf Ihnen mittteilen, dass nach der mir vorliegenden Auskunft der Sozialbehörde Ihre Befürchtungen unbegründet sind im Hinblick auf eine Einschränkung der Assistenz für schwerstbehinderte Menschen.
Im Rahmen der bundesweiten Diskussion zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe wurde von der zuständigen Vertragskommission SGB XII bereits vor einem Jahr beschlossen, unter Einbeziehung der Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen als Interessenvertretung der Behinderten konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Entwicklung und Erschließung von Sozialräumen, die Entwicklung eines einheitlichen zeitbasierten Bedarfsbemessungssystems, die Fortsetzung des Ambulantisierungsprozesses sowie die Weiterentwicklung des Vergütungssystems.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde im September vergangenen Jahres vereinbart, das Budget für die persönliche Assistenz auf mögliche Kostenreduzierungen zu überprüfen. Dabei sollten die erhofften Einsparungen sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Qualität der persönlichen Assistenz für die Schwerstbehinderten auswirken. Das Recht auf eine persönliche Assistenz ist durch die geplanten Maßnahmen allerdings überhaupt nicht betroffen.
Für die Sozialbehörde steht bei den Entscheidungen über die Wohnform und die Assistenzleistungen im Vordergrund, dass die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird und damit der Hauptforderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprochen wird.

Ich hoffe, Ihnen eine ausreichende Antwort gegeben zu haben.
Für weitere Fragen bin ich jederzeit gern für Sie da.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!
Freundliche Grüße
Wolfhard Ploog