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Wolfgang Zöller
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Frage von Henning A. •

Frage an Wolfgang Zöller von Henning A. bezüglich Gesundheit

Als Betreuer muss ich mich jetzt um die Belange meines 90-jährigen Vaters kümmern, der als Polizeibeamter in Hessen tätig war. Obwohl er absoluter Pflegefall ist, in einem Pflegeheim wegen starker Demenz untergebracht werden musste, hat er, obwohl freiw. Mitglied in der AOK, in den letzten Jahren mehrere Beitragserhöhungen erfahren. Pension abzgl. Krankenkasse ca. 1700 €. Pflegekostenm p.m. mind. 3000 €.
Dennoch nimmt AOL vollen Beitrag. Soziale Erwägungen gibt es nicht. Finden Sie das gerecht?
Gruss
Henning Apel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Apel,

vielen Dank für Ihre Mail vom 7. Mai 2007, die mir von der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zugeleitet wurde.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen keine konkreten Auskünfte und Ratschläge für Ihre individuelle Situation erteilen kann, da ich keinen umfassenden Einblick in die Sachlage habe.

Generell gilt im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Kranken- und zur Pflegeversicherung, dass sie getrennt voneinander zu betrachten sind.

Im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Krankenversicherung bedeutet dies, dass sie abhängig von den monatlichen Einkünften der Versicherten erhoben werden. Als Gegenleistung steht diesen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand oder sonstigen Risikofaktoren, der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vollumfänglich zur Verfügung. Die Rechtsgrundlagen und Einzelheiten im Zusammenhang mit den Krankenkassenbeiträgen befinden sich in den §§ 220 ff SGB V.

Die Pflegeversicherung bildet die sog. "fünfte Säule" der Sozialversicherung und ist im SGB XI geregelt. Sie ist zwar der Krankenversicherung angegliedert, nimmt aber ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahr und muss daher von der Krankenversicherung getrennt betrachtet werden. Auch hier gilt das beschriebene Solidarprinzip: Der Beitrag zur Pflegeversicherung hängt nur vom Einkommen, nicht aber von individuellen Kriterien - wie Vorerkrankungen o. ä. - ab, die Leistungen der Pflegeversicherung stehen jedem Mitglied im gleichen Umfang zu.

Deshalb hat die eigene Pflegebedürftigkeit auch grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe der Beitragssätze zur Krankenversicherung.

Eine der Fragen, die im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung diskutiert werden müssen, ist die Verbesserung der Situation demenzkranker Menschen. Ich erlaube mir, Sie in diesem Zusammenhang auf mein Interview in der Passauer Neuen Presse vom 1. Juni 2007 hinzuweisen, das Sie im Internet unter

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-16155801&Ressort=pol&BNR=0 abrufen können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Zöller, MdB