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Wolfgang Zöller
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Wolfgang Zöller von Wolfgang G. bezüglich Gesundheit

Als Wähler in Ihrem Wahlkreis möchte ich wissen, ob Sie sich für einen kompromißlosen Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung und für ein uneingeschränktes Gesetz zum Schutz der Nichtraucher einsetzen?

Kinder, welche täglich von ihren Eltern vollgeraucht werden, Schwangere, die ihre eigenen Kinder schädigen und/oder von anderen Rauchern geschädigt werden, Angestellte in der Gastronomie, egal ob Bar, Disko, Restaurant oder Bierzelt, sowie alle Nichtraucher werden tagtäglich vom krebserregenden Tabakrauch in der Öffentlichkeit belästigt und gehören uneingeschränkt geschützt!

Für wen treten Sie ein, für die Gesundheit ihres Volkes oder für die "Drogenindustrie"?

Ich setze auf die Verantwortung, welche Sie mit Ihrem Amt übernommen haben!
Es gibt nur einen Schutz der Bevölkerung vor den erwiesenen Gefahren des Tabakrauches - Verbot an allen Orten!
Deshalb bitte ich Sie, setzen Sie sich für den erneuten Antrag von Hr. Binding ein, welcher im bundesdeutschen Arbeitsrecht verankert werden soll.
Jeder hat ein Recht auf einen rauchfreien und somit gesünderen
Arbeitsplatz, auch die Angestellten in der Gastronomie!

Mit rauchfreien Grüßen von,

Sylvia & Wolfgang
Binder-Greb

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Binder-Greb,
sehr geehrter Herr Greb,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Februar 2007 zum Thema Nichtraucherschutz.

Das Bundeskabinett hat am 28. Februar 2007 den Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" beschlossen.

Rauchen wird künftig verboten:

- In allen Einrichtungen des Bundes: Dazu gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen. Insgesamt handelt es sich um etwa 500 Behörden.

- Im Personenverkehr: Öffentliche Verkehrsmittel in der Luft, zu Wasser, auf der Schiene und auf der Straße. Taxis gehören auch dazu.

- In Bahnhöfen.

Das Gesetz sieht auch eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Die Altersgrenze für den Kauf und Konsum von Tabakwaren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Das Gesetz soll Anfang September 2007 in Kraft treten.

Für Gaststätten und für öffentliche Gebäude, die nicht im Besitz des Bundes sind, kann der Bundestag keine Regelungen beschließen, da hierfür grundsätzlich die Bundesländer zuständig sind. Aber auch die Länder sind sich ihrer Verantwortung bewusst.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich auf ein weitreichendes Rauchverbot geeinigt. Gastronomische Einrichtungen und Diskotheken sollen grundsätzlich rauchfrei werden. Ausnahmen sind nur in abgetrennten Zimmern möglich.

Das Rauchverbot gilt auch für Schulen, Kindertagesstätten, Theater, Kinos und Museen, Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen.

Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wollen in ihren Ländern prüfen, ob es Ausnahmeregeln für Gaststätten geben soll, die nur aus einem Raum bestehen.

Die einstimmigen Beschlüsse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind Grundlage für die Entscheidung der Konferenz der Ministerpräsidenten am 22. März 2007 in Berlin.

Schon heute kann jeder Gaststätten-Betreiber auch ohne gesetzlichen Zwang sein Lokal nur für Nichtraucher öffnen. So hat z. B. die Deutsche Bahn zum 1. Oktober 2006 die Bordbistros ihrer Züge auf rauchfrei umgestellt. Auch die Restaurantkette McDonalds will bis zum 31. März 2007 alle ihre Restaurants rauchfrei machen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Zöller, MdB