Portrait von Wolfgang Rose
Wolfgang Rose
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Rose zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolf M. •

Frage an Wolfgang Rose von Wolf M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Rose,

In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten bekanntlich weitgehend von allen Steuerzahlern (mit und ohne Konfession) bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in allen anderen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.

Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen allen anderen Beschäftigten gleichgestellt werden?

Portrait von Wolfgang Rose
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Merk,

vielen Dank für Ihre Frage, und bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort.

Ich teile Ihre Meinung, dass der arbeitsrechtlichen Sonderstatus der kirchlichen Sozialeinrichtungen und –-unternehmen schon längst nicht mehr zeitgemäß ist. Wie Sie vielleicht wissen, hatte ich meine ersten beruflichen Stationen als Sozialpädagoge selbst in der kirchlichen Jugendarbeit, habe mich dort in der Mitarbeitervertretung engagiert und von dort den Weg in die hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit genommen. Schon als für die Kirchen zuständiger Sekretär der früheren ÖTV, und genauso später als Hamburger Landesbezirksleiter von ver.di (2001 – 2012) habe ich stets dafür geworben, dass die Kirchen aus eigenem Einsehen auf diese Schwächung und Herabwertung von Arbeitnehmerrechten verzichten. Wie wichtig starke Arbeitnehmervertretungen auch in den kirchlichen Sozialunternehmen sind, hat sich in den letzten Jahren vielfach gezeigt, vor allem im Bereich der Altenpflege. Vor wenigen Jahren hat es dann auf gewerkschaftlichen und politischen Druck auch eine gewisse Modernisierung im Bereich der Tarifverträge gegeben, die allerdings noch keine Angleichung an die ansonsten üblichen Rechte und Standards bedeutet.

Bezüglich der Tarifverträge ist eine Verfassungsänderung erforderlich, die angesichts der Stimmenverhältnisse im Bundestag völlig unrealistisch ist. Darum ist auch eine Bundesratsinitiative zur Zeit kein erfolgsorientierter Weg. Als Christ und Kirchenmitglied streite ich dafür, dass die Kirchen in dieser Frage von selbst ihre Position verändern. Dass dies nicht unmöglich ist, hat sich im Bereich der Tarifverträge bereits gezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rose