Frage an Wolfgang Kreissl-Doerfler von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kreissl-Dörfler,
im Österreichischem Fernsehen ORF wurde vor wenigen Tagen von Plänen der Europäischen Kommission berichtet, eine zentrale Datenbank mit den Fingerabdrücken aller EU-Bürger einzurichten ( http://futurezone.orf.at/it/stories/266514/ ).
Laut diesem Bericht kritisiert Europas oberster Datenschutzbeauftragter, Peter Hustinx, dass von Seiten der Kommission weder die Folgen dieses Vorhabens untersucht wurden, noch die Datenschützer - wie es wohl vorgeschrieben sein soll - beteiligt wurden.
Wie fragwürdig die Erfassung und Verwertung biometrischer Daten ist, deutet die Aktion des ChaosComputerClubs an. Dieser hat jetzt den Fingerabdruck des deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble veröffentlicht ( http://www.heise.de/newsticker/CCC-publiziert-die-Fingerabdruecke-von-Wolfgang-Schaeuble-Update--/meldung/105701 ). Ähnliche Tricks wurden bereits in James Bond-Filmen gezeigt, als das Wort "Biometrische Daten" noch ein Fremdwort war.
Was kommt nach der zentralen Datenbank mit Fingerabdrücken? Die zentrale Gen-Datenbank?
Wie stehen Sie, Ihre Fraktion und das Parlament zu diesem Vorhaben der EU-Kommission bzw. hat das Parlament überhaupt Möglichkeiten hier Einfluss zu nehmen?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Landkreis München
Michael Schropp
Sehr geehrter Herr Schropp,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen: Eine zentrale Datenbank mit den Fingerabdrücken aller EU-Bürger ist nicht vorgesehen. Den Hintergrund der Verordnung haben ja bereits andere Kollegen dargelegt. Ich kann Ihre Befürchtungen aber sehr gut nachvollziehen, da von unterschiedlichen Seiten immer neue Begehrlichkeiten im Hinblick auf die Erfassung von Daten geäußert werden. Dadurch werden nicht nur die Bürger verunsichert, sondern durch die Vermengung unterschiedlicher Instrumente und Anforderungen kommt es auch in der Medienberichterstattung zu Verwechslungen und Behauptungen, die wie im vorliegenden Fall faktisch nicht den Tatsachen entsprechen. Hierdurch wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden geschädigt, was in einer Demokratie eine gefährliche Entwicklung ist.
Die Fraktion der Europäischen Sozialdemokraten setzt sich daher in allen Bereichen der Innen- und Justizpolitik für die Verankerung von klaren und strengen Datenschutzkriterien ein. Außerdem bin ich grundsätzlich der Auffassung, dass die Erhebung neuer Daten nur dann gerechtferigt sein darf, wenn hierdurch nachweislich eine Verbesserung der Sicherheit der Menschen zu erreichen ist und die bisher vorhandenen Instrumente ausgeschöpft sind. Denn wenn wir die freiheitliche Grundordnung unserer Demokratien schützen wollen, so muss am Ende auch noch etwas von der zu schützenden Freiheit vorhanden sein. Ich halte wenig davon, bei jeder medial ausgeschlachteten Straftat sofort nach neuen Datenbanken oder neuen härteren Gesetzen zu schreien. Das ist keine seriöse Politik. Die Sicherheit der Menschen werden wir vor allem durch eine gut ausgebildete, personell und materiell gut ausgestattete Polizei gewährleisten. Leider gibt es in diesem Bereich häufig größeren Nachholbedarf als beim gesetzlichen Rahmen bzw. der Erfassung von relevanten Daten zur Aufklärung von Straftaten. Auch wenn im vorliegenden Fall nichts gegen die Annahme des Gesetesentwurfs gesprochen hat, ist die Erfassung von Daten immer sehr kritisch abzuwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kreissl-Dörfler