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Wolf Bauer
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Frage von Guido K. •

Frage an Wolf Bauer von Guido K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bauer,

wie Sie vielleicht verfolgt haben, war am 09.11.2007 eine Demonstration gegen die Islamisierung Europas vor dem Europäischen Parlament in Brüssel geplant. Sie wurde Seitens der Brüsseler Stadtverwaltung aus, mir rationell nicht erschließbaren Gründen, verboten.
Die Brüsseler Demonstration war offen für Menschen aller Hautfarben, nicht politisch ausgerichtet, umfasste Teilnehmer aus 26 EU-Staaten und der Schweiz, Angehörige der Religionsgemeinschaften der Juden, Christen, Atheisten, Hindus, Sikhs, Muslime, Bahai, Buddhisten etc. und wäre die erste multikulturelle Demonstration dieser Größenordnung in Brüssel (mit mehr als 20.000 registrierten Teilnehmern) gewesen.
Was halten Sie als deutscher Abgeordnete vom Verbot einer Demonstration, die zugunsten des Erhalts europäischer Werte und gegen die Aufgabe von Teilen unserer Kultur stattgefunden hätte?
Würden sie eine solche Entscheidung auch in Deutschland mittragen?
Darf man in Europa noch seine Meinung offen kundtun?
Werden Sie die Ereignisse als mein Volksvertreter und Repräsentant meiner politischen Ausrichtung thematisieren?
Ich verbleibe hochachtungsvoll

Guido Köllen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köllen,

vielen Dank für ihre Frage. Ich nehme dazu gerne Stellung. Aus meiner Sicht ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein unerlässlicher Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Staatsordnung. Es steht im engen Zusammenhang mit der Versammlungsfreiheit. Gemeinsam bilden sie die Grundlage für einen offenen und demokratischen Prozess der politischen Willensbildung.

In Deutschland hat grundsätzlich jeder Deutsche das Recht, sich zu versammeln und dabei seine persönliche Meinung kund zu tun. Im Falle einer öffentlichen Versammlung unter freien Himmel ist diese aber – soweit möglich – 48 Stunden vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzumelden.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Ordnungsbehörde die Durchführung der Versammlung von Auflagen abhängig machen oder diese ganz verbieten. Hierzu hat sie die Gegebenheiten im konkreten Einzelfall zu prüfen. So müsste auch bei der von Ihnen genannten Versammlung verfahren werden. Wie die Behörde in diesem Fall entscheiden würde, kann man aufgrund der vorzunehmden Einzelfallprüfung aber nicht vorhersagen.

Bezüglich des Verbotes der am 11.09.2007 geplanten Demonstration, kann ich das Handeln der belgischen Behörden aus der Entfernung leider nicht beurteilen. Eine entsprechende Überprüfung ist letztlich Aufgabe der belgischen Gerichtsbarkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolf Bauer, MdB