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Werner Henseleit
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Frage von Johannes T. •

Frage an Werner Henseleit von Johannes T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Henseleit,

als Vorsitzender des Vereins zur Förderung aufsuchender kirchlicher Jugendarbeit in Papenburg e.V. erlebe ich, wie der Landkreis Emsland relativ restriktiv und bürokratisch Anträge auf Nachhilfeunterricht im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets behandelt. Zwei Beispiele: 1.Anträge werden nicht für den Termin der Antragstellung bewilligt, sondern erst ab Termin der Bewilligung (für Schüler, die Nachhilfe brauchen vergeht so unnötig viel Zeit - unser Verein, der unbürokratisch Schüler-Nachhilfe fördert, hat dadurch erhebliche finanzielle Nachteile). 2. Anträge von Hartz-IV-Empfängern werden nur bis zum Ende des Hartz-IV-Bewilligungszeitraums bewilligt. Dann ist ein Folgeantrag notwendig, bei dem erneut eine komplette Begründung der Schule verlangt wird. Das verursacht Unterbrechungen und ruft großen Unmut bei Eltern und Lehrern hervor.
Im Juni 2012 hat der Bund der Steuerzahler erklärt, dass der Landkreis Emsland einen großen Teil der Zuweisungen des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nicht den Betroffenen ausgezahlt hat, sondern im allgemeinen Haushalt verbraucht hat.
Wie kann aus Ihrer Sicht diese unsoziale Praxis abgestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Treblin

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Antwort ausstehend von Werner Henseleit
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