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Walter Riester
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Frage von Daniel R. •

Frage an Walter Riester von Daniel R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Riester,

wir verfolgen momentan mit großem Interesse die Diskussion und Entwicklung um die Rentenvorschläge des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers.
Wir freuen uns, dass die CDU nach anfänglichem Zaudern auf die vernünftigen Vorschläge Herrn Rüttgers eingegangen ist.
Wie Sie wissen, werden Millionen Niedrig- bis Mittelverdiener im gesetzlichen Rentenversicherungssystem einen Rentenanspruch unterhalb von Sozialhilfe haben, wenn die Berechnungsformel der Rente nicht um einen Grundrentenfaktor erweitert wird - oder eine gesetzliche Mindestrente mittels Steuerzuschüssen realisiert wird.
Sie wissen ja selbst, dass die Rentenbeiträge auch aus dem Existenzminimum der SV-Pflichtigen erhoben werden - insofern ist der derzeitige Zustand schon äußerst paradox, dass die gesetzliche Rente dem SV-Beitrags-Einzahler weniger Rente zahlt, als einem z.B. Selbständigen,der in seinem Leben niemals SV-Beiträge aus seinem Existenzminimum abgeführt hat, aber als Senior auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist.

Sehr geehrter Herr Riester, wie sehen Sie als ehemals zuständiger SPD-Bundesminister diese Problematik?
Und erweiternd könnte man auch fragen, ob es überhaupt verfassungskonform ist, SV-Beiträge auch aus dem Existenzminimum der SV-Pflichtigen zu schöpfen (wenn daraus eher Nachteile als Vorteile erwachsen)?

Auf unserer "Verfassungsbeschwerden-Internetseite" dokumentieren wir die Antworten maßgeblicher Vertreter der politischen Parteien auf diese Fragen, um die verfassungsjuristische Problematik ausreichend zu beleuchten und mit Vertretern der Legislative zu diskutieren - und ggf. Verfassungsbeschwerde gegen diese Systematik einzulegen.

Wir danken Ihnen vielmals für eine Stellungnahme und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Daniel Röttger
Geschäftsführer der UWP

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Röttger,

Sie fragen mich nach meiner Sicht. Als erstes trenne ich ganz bewusst zwischen dem Eigentumsanspruch, der sich aufgrund von Zahlungen in die Rentenversicherungen ergibt und der Sozialhilfeunterstützung, die hilfebedürftige Menschen im Alter bei Bedürftigkeit bekommen.

Der Anspruch auf eine Altersrente ergibt sich aus der zuvor eingezahlten Beitragshöhe. Dieses Prinzip möchte ich nicht ändern, weil Rentenleistungen eben keine Almosen sind und auch kein Anspruch, der sich allein daraus ergibt, dass im Leben zuvor gearbeitet worden ist. Diesen letzten Aspekt teilen Sie ganz offensichtlich mit dem Hinweis auf Selbständige, die nie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Insofern ist der von dem NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers immer wieder mit Beifall aufgenommene Satz "Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss eine Rente erhalten, die oberhalb der Sozialhilfe liegt" nicht korrekt. Er muss eben auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, die diese Höhe rechtfertigen.

Etwas völlig anderes ist die Absicherung von hilfebedürftigen Menschen, die aus eigenem Einkommen, oder aus Zuwendungen von zur Unterstützung verpflichteter Dritter, ihre Grundbedürfnisse nicht finanzieren können. Sie erhalten aus Steuermitteln eine Grundsicherung im Alter. Dass beides immer wieder vermischt wird und darauf der eine oder andere Populist sein Süppchen kocht, führt nicht zu mehr Klarheit, sondern eher zu mehr Verwirrung bei den Menschen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester