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Frage von Stefan C. •

Temporäre Parkverbotszonen können mit einer Vorlaufzeit von 72 Stunden aufgestellt werden, bis man abgeschleppt wird. Wie kann es sein dass diese Vorlaufzeit so kurz ist?

Eine Vorlaufzeit von 72 Stunden für Parkverbotszonen, bedeutet dass man bei Abwesenheit (durch Krankenhausaufenthalt oder Urlaub) Gefahr läuft, unverschuldet abgeschleppt zu werden. Die Abschleppkosten belaufen sich schnell auf 500 Euro, die für das "Vergehen" sehr unverhältnismäßig sind. Baustellen oder Umzüge kommen selten spontan, wodurch eine so kurze Vorlaufzeit nicht notwendig ist. Gerade ältere Menschen haben keine Möglichkeit Bekannte oder Freunde zu fragen, alle 3 Tage nach ihrem Fahrzeug zu gucken, um zu überprüfen, ob sich die Parkverbotszonen geändert haben. Derart hohe Abschleppkosten für ein unverschuldetes Vergehen kann für Geringverdiener oder Rentner schnell große finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen. Ich hoffe dass Sie dafür sorgen können, dass Vorlaufzeiten für Parkverbotszonen überdacht und verlängert werden.

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