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Frage von Marcus K. •

Frage an Volker Ullrich von Marcus K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Ullrich,

in einem Beitrag auf Facebook vom 25.04.2016 schreiben Sie: "Staatliche Institutionen müssen sich neutral verhalten und dürfen nicht mit kirchlichen Einrichtungen verflochten sein."

Gleichzeitig zahlt die Bundesrepublik Deutschland den Kirchen in Deutschland über 450 Mio. EUR jährlich.

Wann werden Sie sich wie dafür einsetzen, dass diese Verflechtung beendet wird?

Mit freundlichen Grüßen,

Marcus Kaiser

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Münch,

die Zahlung an die Kirchen sind Ergebnis der Konkordate (staatsrechtliche Verträge) und Ausfluss des geltenden Staatskirchenrechts des Grundgesetzes. Die Vorschrift ist die folgende: Art. 140 GG i.V.m Art 138 Abs. 1 WRV. Dieser lautet:

Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.

Es kommt also bei der Ablöse der Staatsleistungen auf die Länder an.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Ullrich

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