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Volker Ullrich
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Volker Ullrich von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Ullrich,

es geht um die Gesetzesbegründung hinsichtlich des aktuellen Refenrentenentwurfes zum Kulturgutschutzgesetz.

In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.

Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme, stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte (Auf der einen Seite behauptet Herr Wessel, dass sich ISIS zu einem bedeutenden Teil aus Antikenschmuggel finanzieren würde, gleichzeitig behauptet er aber auch (und sagt das auch im Interview), dass vor Ort nur geringste Teil des Umsatzes gemacht werde).

http://www.iadaa.org/sites/default/files/stellungnahmeiadaa.pdf

Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.

Ein deutsches Gricht hat eine Einschätzung zu dieser Person vorgenommen.

http://www.muenzenwoche.de/de/In-der-Naehe-geistiger-Verwirrtheit--ein-deutsches-Gericht-ueber-den-privaten-Kreuzzug-des-Michael-Mueller-Karpe/4?&id=221

Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll,insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung keineswegs adäquat abgesichert.

Nach SPIEGEL ONLINE vom 7.10.15 sind Einnahmen vom IS hinsichtlich Münzen und Antiken NICHT aufgeführt.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-oel-gas-raub-die-geldquellen-des-is-a-1056618.html

Haben Sie und die Mitglieder vom Rechtsausschuss mit dieser Grundlage denn gar kein Problem, bedarf Politik nicht vielmehr einer stimmigen Analyse?

Für Ihe Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmid,

das Kulturgutschutzgesetz ist mittlerweile verabschiedet. Es stellt ein gutes Gesetz dar, welches den Ausgleich zwischen den einzelnen Interessen herstellt. Ich gebe ihnen recht, dass eine kluge Analyse stets vor dem Prozess der Verabschiedung eines Gesetzes steht.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Ullrich

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