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Volker Ullrich
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Frage von Tim K. •

Frage an Volker Ullrich von Tim K.

Sehr geehrter Herr Dr. Volker Ullrich,

zuerst einmal vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

Sie sagen, dass Freiheit und Sicherheit sich nicht gegenseitig ausschließen, doch wie soll denn unsere Sicherheit ohne den Entzug der Freiheit anderer einhergehen ?
Des weiteren sagen sie, dass es sich nicht um eine Massenüberwachung handelt, was aufgrund der Tatsache, dass ohne Verdacht, auf Vorrat, Daten über E-Mail Verkehr, sowie Telefondaten gespeichert werden, zumindest einzugrenzen ist. Denn wenn schon die Möglichkeit besteht ohne Verdacht Daten zu sammeln, ist zumindest eine Massenüberwachung möglich.
Ob die jetzige Regierung dies zum Ungunsten der Bürger einsetzt, müssen sie mir beantworten, aber sie schafft zumindest die Grundlage, dass es eine Regierung, mit der sie eventuell nicht im Einklang sind, könnte.
Da die Vorratsdatenspeicherung schon einmal in Deutschland durchgesetzt wurde, könnten sie mir da als Befürworter (statistische) Beweise vorlegen, dass die Vorratsdatenspeicherung zu einer höheren Aufklärungsrate von Verbrechen beigetragen hat?

Mit freundlichen Grüßen,
Tim Kaelble.

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Sehr geehrter Herr Kaelble,

Ihre Frage kann ich wie folgt beantworten:

Bei der Vorratsdatenspeicherung wird der Staat in sehr engen Grenzen zur Aufklärung und Verhinderung schwerster Straftaten nach richterlichem Beschluss auf Daten zur Ermittlung zurückgreifen können, die bei den Providern ohnehin gespeichert werden. Der Staat sammelt selbst nicht. Der Staat hält auch keine Datenbestände. Er darf nur in sehr engen Grenzen darauf zurückgreifen. Da Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht per se für verfassungsrechtlich unzulässig erklärt, sondern einen Rahmen aufgezeigt, in welchem diese verfassungsrechtlich zulässig ist. Diesen Rahmen wird das anstehende Gesetzgebungsverfahren einhalten.

Gerade zur Aufklärung schwerster Verbrechen (Terrorismus, Mord, Kinderpornographie) sind Verbindungsdaten oftmals der einzige Hinweis, der zur Ergreifung der Täter führen kann. In Augsburg wurde 2009 bspw. ein Mord nur wegen der Verbindungsdaten aufgeklärt. (Unter Geltung der alten Regelung)

Mit freundlichen Grüßen

Volker Ullrich

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