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Frage von Wilfried M. •

Frage an Volker Kauder von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Kauder,

In seinem Interview mit Egon Krenz hatte Jakob Augstein Verständnis für den Wunsch der Wähler geäußert, über frühere Stasi- Tätigkeiten von Abgeordneten informiert zu werden (1), reagierte aber nicht auf die anschließende Frage seines Gesprächspartners, ob die Abgeordneten denn nach BND- oder VS- Spitzeltätigkeit befragt werden.
Was sagen Sie dazu?
Sollten alle Abgeordnete von den Parlamentsverwaltungen nach früherer oder gegenwärtiger IM/ V-Mann-Tätigkeit für in- und ausländische -staatliche und / oder private- Dienste verbindlich (mit Belehrung über die Rechtsfolgen) befragt werden oder weshalb nicht?
Sollte der Abgeordnete dem potentiellen Wähler auf entsprechende Fragen zutreffend antworten müssen oder eher nicht?
Sind Sie der Auffassung, daß man zugleich Spitzel und wahrhaft Volksvertreter, Rechtsanwalt, Arzt, Psychologe. Journalist oder Richter gemäß geltender Berufsethiken bzw. Berufsordnungen sein könnte?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
W. M.

1) bei h 2:36:43 https://www.youtube.com/watch?v=-Wa2ZbaYt8A

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