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Volker Bajus
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Volker Bajus von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bajus,

das Folgende betrifft auch Niedersachsen.

Zu Lübecker Nachrichten vom 18.11.14, Seite 1: "Netzausbau: Billiger Strom nur im Süden"

Daraus: Kunden im Norden sind die Verlierer der Preisrunde. Der Grund sind vor alem die im Norden steigenden Netzentgelte, weil hier besonders stark in den Ausbau der Netze investiert wurde. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein fordert, dass die Netzentgelte bundesweit einheitlich sind: "Denn hier im Norden bauen wir die Stromnetze ja vor allem deshalb aus, um die Energie in den Süden transportieren zu können. Bei Telefonleitungen werden schließlich auch keine unterschiedlichen Entgelte verlangt. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf. Auch die Verbraucher im Norden müssen von den sinkenden Strompreisen profitieren".

Trifft es zu, dass dieses Problem durch ein Bundesgesetz verursacht wird?

Falls ja:

Gibt es hier einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes?

Werden Sie wegen der Verfassungswidrigkeit die Landesregierung auffordern sich um eine Änderung des Gesetzes zu bemühen? Weil dies lange dauern kann: Welche andere -rechtliche - Möglichkeit haben die Landesregierung und Andere?

Bitte ermöglichen Sie eine kurzfristige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie vielen PolitikerInnen parallel gestellt haben und die ich gerne beantworte. Verzeihen Sie, dass dies deutlich verspätet erfolgt.

Die Energiewende verändert den Strommarkt grundlegend. Entsprechend muss auch der Netzbereich, die Ausgestaltung der Netzentgelte weiter entwickelt werden. So gibt es einiges was zumindest Zweifel an einer fairen und transparenten Finanzierung der Netze aufkommen lässt.

So steht zur Diskussion, inwieweit auch diejenigen, die sich (teilweise) mit Strom aus eigenen Erneuerbaren Energie Anlagen selbstversorgen, für diesen Strom Netzentgelte bezahlen müssten, was sie derzeit nicht tun. Schließlich sorgt deren Netzanschluss für eine grundsätzliche Versorgungsgarantie. Andererseits ist die Erzeugung von EE-Strom ja ausdrücklich gewollt und soll befördert werden. Zu fragen ist, ob das Netzentgelt dafür das geeignete Instrument ist.

Derzeit können energieintensive Unternehmen vom Netzentgelt teilweise entlastet werden. Diese Ausnahmen sollten aber nur den Unternehmen gewährt werden, die tatsächlich im intensiven internationalen Wettbewerb stehen. Daran aber gibt es berechtigte Zweifel.

Die regional unterschiedliche Belastung ist durchaus eine, die politisch diskutiert werden kann und soll. Aber eine zu simple Betrachtung nach Bundesländern wäre nicht zielführend. So führt der dem Windkraft-Ausbau im Norden folgende Netz-Ausbau in diesen Regionen zwar zu höheren Netzentgeltbelastungen, zugleich aber ist der Windkraftausbau auch mit erheblichen positiven wirtschaftlichen Effekten für diese Regionen verbunden: Arbeitsplätze, Steuerzahlungen, Gewinnabführungen, Aufträge für Handwerk und Gewerbe, von denen der Endkunde direkt und indirekt profitiert.

Gesetzliche Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz und die daraus folgende Stromnetzentgeltverordnung. Beides sind Bundesregelungen.

Vor dem geschilderten Hintergrund ist eine Reform der Netzentgeltverteilung zwar diskussionswürdig und auch eine Vereinheitlichung auf Bundesebene könnte dabei weiter verfolgt werden. Unmittelbar ist eine niedersächsische Initiative nicht vorgesehen. Zumal der Bundesgesetzgeber ohnehin Änderungen angekündigt hat. Änderungen, die zu mehr Gerechtigkeit führen, hätten natürlich die Unterstützung des Landes Niedersachsens.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bajus

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