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Frage von Stephan M. •

Frage an Ute Kumpf von Stephan M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Kumpf,

die deutschen Kunden der isländischen Kaupthing-Bank sind die Einzigen in Europa, die bislang nicht entschädigt wurden. Nach Aussagen der Verantwortlichen der Kaupthing Bank ist dafür die DZ-Bank verantwortlich, die einen Betrag von 55 Mio. Euro zurückhält.

Warum ist es nicht möglich, die Verantwortlichen der DZ Bank zu überzeugen, den zurückgehaltenen Betrag freizugeben, damit die deutschen Kunden der Kaupthing Bank im Rahmen der isländischen Einlagensicherung ausgezahlt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Marz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stephan Marz,

danke für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Nachdem ich mich mit dem Bundesministerium der Finanzen in Verbindung gesetzt habe, möchte ich Ihnen im Folgenden den aktuellen Sachstand erläutern.

Die Niederlassung der Kaupthing Bank in Deutschland ist eine unselbständige Niederlassung der Kaupthing Bank hf. Diese wiederum unterliegt der isländischen Aufsicht und dem isländischen gesetzlichen Einlagensicherungssystem. Nach der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, welche auch für Island als Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gilt, sind Einlagen deutscher Kaupthing-Kunden bis 20.8887 Euro gesichert.

Ende Januar 2009 hat die Kaupthing Bank die Möglichkeit einer bankeigenen Lösung vorgestellt, um die Einlagen der deutschen Sparer zurückzuzahlen. Das Konzept kann wie folgt umrissen werden: Aufgrund "verbesserter Cash-Positionen" stehen der Kaupthing Bank nach eigener Auskunft 275 Millionen Euro zur Verfügung. Schließlich wird von der Kaupthing Bank ein Betrag in Höhe von circa 55 Millionen Euro beansprucht, der sich auf dem Clearing-Konto einer deutschen Bank befindet. Diese Bank hat ein Pfandrecht an diesen Geldern geltend gemacht und die Aufrechnung erklärt. Jedoch verweigert sie die Freigabe dieser Gelder.

Die von der Kaupthing Bank angestrebte Rückzahlungslösung wird vom Bundesministerium der Finanzen grundsätzlich begrüßt. Ihre Umsetzung liegt allerdings in der Verantwortung der Bank. Darin ist auch die Bedingung enthalten, dass die Bank mit den Kunden eine Lösung für die noch bestehende Zahlungslücke findet. Hierzu hat die Bank noch kein umfassendes Lösungskonzept vorgelegt.

Weder die BaFin noch der Bund können die Freigabe der Gelder bei der Clearing-Bank erzwingen. Das Bundesministerium der Finanzen hat der Bank zugesagt, sie - falls notwendig - bei der von ihr angestrebten Organisation der Rückzahlung zu unterstützen.

Bis zur endgültigen Klärung der von der Bank vorgeschlagenen Lösung hat sich das Bundesministerium vorbehalten, die mit Island geführten Gespräche über eine Entschädigungslösung wieder aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf