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Frage von Dominik P. •

Frage an Ute Kumpf von Dominik P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kumpf,

ich habe vor 3 Jahren eine (klassische) Riester Renteversicherung abgeschlossen. In den Medien hört man nahezu durch die Bank hinweg schlechte Kritiken über die Versicherungsbedingungen und Modalitäten. Daraufhin habe ich meinen Vertrag und die jährlichen Abrechnungen genauer unter die Lupe genommen und leider habe ich auch so einen "schlechten" Vertrag, bei dem in erster Linie die Vermittler/Berater und Versicherungsunternehmen profitieren.

Zu mir: 38 Jahre, verheiratet, 2 Kinder

In den ersten 5 Jahren wird der Großteil meiner eingezahlten Beiträge dafür verwendet die Abschlußprovision und hohe Verwaltungskosten zu bezahlen.
Ich habe keine Chance ohne horrende Gebühren erstens den Beitrag zu reduzieren (dabei droht eine hohe Änderungsgebühr), zweitens die Versicherung beitragsfrei zu stellen (dabei droht eine hohe Stornogebühr), drittens den Vertrag zu kündigen (dabei droht der Verlust von mindestens 50% der eingezahlten Beiträge.

Aber ich frage mich:
Der Staat zwingt mich dazu für das Alter/die Rente vorzusorgen, da wenn ich mit so wie es aussieht 67 in Rente gehe, die gesetzliche Rente "gering" sein wird.
Der Staat gibt mir Fördergelder als Riester Zulagen.
Aber der Staat überläßt es nun den Versicherungsunternehmen die Produkte viel zu frei zu gestalten.
Sprich in den ersten 5 Jahren gehen sämtliche Zulagen und noch ein guter Teil der Beiträge drauf für die Abschlußprovision.
Danach holt sich das Unternehmen durch Verwaltungsgegbühren usw. ordentlich Geld raus.

Frage: Warum greift hier der Staat nicht ein und schränkt die Versicherungsunternehmen maximal ein um allen Bürgern die gleiche Leistung zu bieten?
Warum schafft der Staat nicht eine staatliche Organisation welche die Riester Rente durchführt.

Meiner Meinung fließt ein Großteil der Riesterzulagen in "den Racher der Versicherer" und kommt nicht dem "Rentensparer" zugute.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pallmer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ohne Ihren Riester-Vertrag im Einzelnen beurteilen zu können, muss ich Ihnen Recht geben, dass auch die Qualität der staatlich geförderten Riester-Verträge - wie bei anderen Versicherungsprodukten - unterschiedlich ist.

In Ihrer speziellen Situation, so wie Sie sie darstellen, wäre also zu überprüfen, ob der Wechsel zu einem anderen Anbieter sich langfristig rechnet. Bei diesen Überlegungen hilft Ihnen z.B. die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg weiter (Rotebühlstraße 133, 70197Stuttgart, Tel.: Tel. 0711 61466-0).

Zu Ihrer Frage, warum die Förderung nicht in staatlicher Hand (also über die Deutsche Rentenversicherung) erfolgt ist, um stärkere Einwirkungsmöglichkeiten zu haben: Dieser Weg war vom Gesetzgeber gerade nicht gewollt. Ziel der Einführung der Riesterrente war es im Wesentlichen, dass sich die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen ein weiteres Standbein mit privaten Altersvorsorgeprodukten aufbauen, um einen größeren Risikomix zu erreichen. Die privaten Vorsorgeprodukte gelten im Allgemeinen ja als renditestärker. Diese Vorteile können solche Produkte aber nur realisieren, wenn die Reglementierungen nicht allzu ausgeprägt sind.

Dennoch wurden Riester-geförderte Produkte vom Gesetzgeber im Sinne des Verbrauchers mit Auflagen versehen, wie sie bei keinem anderen Finanzprodukt vergleichbar gelten: Normale Versicherungsprodukte, wie beispielsweise Lebens- oder Rentenversicherungen, werden schon bei Versicherungsbeginn mit den vollen Kosten belastet, was dazu führt, dass teilweise über mehrere Jahre hinweg keine Verzinsungen erfolgen. Dies haben wir bei den Riester-geförderten Produkten 2001 sehr radikal verändert. Abschlussgebühren und Kosten mussten auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren verteilt werden. Die Wirkung nicht zuletzt daraus war allerdings, dass die Riester-Produkte bis 2005 nur schleppend verkauft wurden. Damals wurden die Riester-Produkte in den Medien vielfach als "überreguliert" bezeichnet. Aus dem Verteilungszeitraum von 10 Jahren hat der Gesetzgeber dann im Jahr 2005 einen Mindestverteilungszeitraum von 5 Jahren gemacht. Dies ist im Vergleich zu anderen Versicherungsprodukten aber immer noch ein großer Vorteil.

Über diesen wichtigen Punkt hinaus haben wir für Riester-geförderte Produkte den Verbraucherschutz und die Informationsverpflichtung der Anbieter in einem Umfang reguliert, den es sonst vergleichsweise für kein anderes Versicherungs- oder Finanzanlageprodukt gibt. Dies lässt sich anhand der Voraussetzungen ablesen, die ein Produkt erfüllen muss, um von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert zu werden. Es muss beispielsweise eine vierteljährliche Kündigung sowie ein Ruhenlassen des Vertrags gestatten oder eine Kapitalentnahme zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie zulassen. Der Anbieter muss Sie vor Vertragsschluss schriftlich über die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten informieren. Außerdem muss er die Kosten beziffern, die für die Vermögensverwaltung, bei einem Anbieter- oder Produktwechsel sowie für eine Vertragsumstellung entstehen. So haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern zu vergleichen. Auch nach Vertragsschluss muss der Anbieter Sie jährlich über die Verwendung der Altersvorsorgebeträge, die Höhe des angesparten Vermögens einschließlich der Erträge, die Verwaltungskosten sowie über den Stand der Verteilung der Vertriebs- und Abschlusskosten informieren. Für Verträge ab Januar 2006 gelten bei der Riester-Rente die Unisextarife. Bei diesen Verträgen müssen Frauen nicht mehr wie bisher höhere Beiträge entrichten als Männer, um auf das gleiche monatliche Rentenniveau zu kommen. Benachteiligungen von Frauen bei der Riester- Rente wurden damit abgebaut.

Sehr geehrter Herr Pallmer, ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten und auch, dass es Ihnen gelingt, die für Ihre persönliche Situation adäquate Vorsorge für sich und Ihre Familie zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf, MdB