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Frage von Siegfried N. •

Frage an Ute Kumpf von Siegfried N. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Kumpf,

Ich schreibe stellvertretend an Sie. Meine Frage hätte ich genau so gut, oder vielleicht sogar besser an Ihre Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP, Grüne.. richten können.
Wenn Sie es für sinnvoll halten können Sie meine Frage gerne weiterreichen.
Nun zur Frage: Am 17. April erschien bei dpa/T-Online die Meldung, dass Peter Struck sich dafür aussprach, den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst auf die Beamten eins-zu-eins zu übertragen.
Es wird weiter gemeldet, dadurch würden die Pensionen um 2,5% steigen.
Die Übernahme des Abschlusses für die Beamten ist inzwischen ja erfolgt. Wenn ich an die Reaktion mancher Ihrer Kollegen und der Arbeitgeberobbyisten auf die 1,1 prozentige Rentenerhöhung zurückdenke steigt eine Riesenwut in mir auf.
Treffen diese Erhöhungen im öffentlichen Diernst nicht die kommenden Generationen? Oder war es so still, weil die Damen und Herren Volksvertreter sich in der zu erwartenden öffentlichen Reaktion geirrt haben und ursprünglich glaubten selbst zu profitieren?
Es ist eine Schande!! Zumal die Pensionäre im Vergleich zu den Rentnern wirklich Ruheständler de Luxe sind, sie profitieren vermutlich immer noch von Wohltaten des kaiserlichen Obrigkeitsstaates, z. B. auch durch Dinge wie Kankheitskostenzuschuß etc.
Durch soches Verhalten geht die Demokratie kaputt.
Aber wengstens erfreuen Sie Herrn Lafontaine damit.

Siegfried Neundorf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neundorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der Erhöhung der Pensionszahlungen im Öffentlichen Dienst. Die Tarifergebnisse der Angestellten wurden und werden in der Regel durch den Beschluss des Bundestages auch für Beamte übernommen.

Die zitierte Meldung von Peter Struck ist richtig. Mit der Übernahme des Tarifabschlusses für den Bund zum 1. Januar 2008 erhöhte sich rückwirkend auch die Bundesbeamtenbesoldung, allerdings gemindert durch den sog. Riesterfaktor. Weil die prozentuale Anpassung bei den Pensionen in diesem Jahr bei 2,5 % höher ist wie Sie richtig erwähnen, als das bei der gesetzlichen Rente mit 1,1% der Fall ist, wird in der Presse oft die Tatsachenlage die zur Erhöhung der Pensionen führte, falsch wiedergegeben. Bei nüchterner Betrachtung der Tatsachen ist Ihre Kritik, "dass Pensionäre im Vergleich zu den Rentnern Ruheständler de Luxe sind und von den Wohltaten des kaiserlichen Obrigkeitsstaates profitieren", nicht gerechtfertigt!

Die jährlichen Veränderungen, sprich Angleichungen, weichen zwar wegen der jeweiligen Besonderheiten der unterschiedlichen Versorgungssysteme immer wieder voneinander ab, doch über einen längeren Zeitraum betrachtet, haben sich Rente und Beamtenversorgung bisher durchaus vergleichbar entwickelt. Aktuell verstärkt der Gesetzgeber die Rentenerhöhung, indem der sog.Riesterfaktor in der Rentenversicherung ausgesetzt, in der Bundesbeamtenversorgung aber im Jahr 2008 sogar zweifach angewandt wird. Außerdem sieht der Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vor, dass bis Ende 2011 unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Versorgungssysteme zu prüfen ist, ob die bisherigen und künftigen Einschnitte in der Beamtenversorgung des Bundes ausreichen.

Letztmals wurde die Beamtenversorgung in den Jahren 2003 und 2004 prozentual erhöht, jedoch gleichzeitig ab dem Jahr 2004 mehrfach die Jahressonderzahlung gekürzt. Gegenwärtig erhalten die Versorgungsempfänger des Bundes noch 12,25 Monatsbezüge. Die Sonderzahlung selbst stellt keine Bevorzugung gegenüber den Rentnern dar, weil bei der Rentenberechnung alle beitragspflichtigen Bezüge, also beispielsweise auch "Weihnachtsgeld" berücksichtigt werden. Die jährlichen Einmalzahlungen von jeweils 300 Euro, die die aktiven Bundesbeamten für die Jahre 2005 bis 2007 statt einer prozentualen Besoldungserhöhung erhielten, wurden auf die Versorgungsempfänger des Bundes nicht ausgeweitet. Im Ergebnis lag die Bundesbeamtenversorgung im Jahr 2007 um ca. 2,14 % unter den Beträgen des Jahres 2002, die gesetzliche Rente hingegen um ca. 1,59 % darüber. Die diesjährige Steigerung der Bundesbeamtenversorgung deckt also überwiegend einen Nachholbedarf ab.

An diesem Ergebnis änderte auch nichts durch die zusätzliche Belastung der Rentner seit dem 1. April 2004 durch den Wegfall des Beitragszuschusses zur Pflegeversicherung, weil die Pensionäre des Bundes durch einen Abzug in gleicher Höhe belastet werden. Auch der in diesem Zusammenhang bisweilen vorgenommene generelle Vergleich der durchschnittlichen Höhe von Renten und Pensionen geht aus mehreren Gründen methodisch fehl:

- Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine sog. Vollversorgung, die nicht nur die Rente ersetzt, sondern auch die ganz oder teilweise arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, die die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes und viele andere Arbeitnehmer, zumindest in Großunternehmen, erhalten. Die Höhe der Beamtenversorgung kann schon deshalb nicht mit der Höhe der Rente verglichen werden.

- Es gibt in der heutigen Rentnergeneration zahlreiche Klein- und Kleinstrenten bei Personen, die nur kurzzeitig (versicherungspflichtig) gearbeitet haben und danach beispielsweise Hausfrau wurden oder als Selbstständige nicht mehr der Versicherungspflicht unterlagen. Beamte, bei denen eine solche Situation eintritt, müssen aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, weshalb es Klein- und Kleinstpensionen zwangsläufig nicht gibt, sondern diese auch noch in Form von Renten anfallen. Das gleiche gilt für Zeitsoldaten, die ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden.

- Die unterschiedlichen Statusverhältnisse (Beamte und Tarifbeschäftigte) sind nicht gleichmäßig über die unterschiedlichen Qualifikationen verteilt. Ca. 75 % der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ohne Soldaten) in den Laufbahngruppen des gehobenen und höheren Dienstes sind verbeamtet, in den Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes hingegen nur ca. 30 % (Stand 2003). Innerhalb der Beamtenschaft überwiegen also die Bezieher relativ höherer Arbeitseinkommen, was sich zwangsläufig auf die Höhe der Versorgung auswirkt.

Abschließend noch eine Bitte: bei den Beamten und Ruheständlern sind mir vor allem die mit kleinen Einkommen wichtig, wie z.B. Polizei- und Postbeamte, Bundesbahnbeschäftigte etc. Ich nehme Sie gerne mit zu Veranstaltungen der Pensionäre, denen ich Rede und Antwort stehen muss und die sehr bitterlich die vorgenommenen Kürzungen beklagen. Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Frage hinreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf