Portrait von Ute Granold
Ute Granold
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ute Granold zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard R. •

Frage an Ute Granold von Gerhard R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Granold.

Bekanntlich bevorzugen Sie und ihre Partei in der Frage des Sorgerechts für unverheiratete Väter die kleine, sogenannte "Antragslösung", die den Vater, anders als die Mutter, vom gemeinsamen Sorgerecht für das Kind zunächst wie bisher ausschließen und ihm dieses erst auf, ggf. gerichtlichen Antrag zubilligen soll.
Sofern das Gericht das dann für am besten im Sinne des Kindeswohls erachtet.

Nun hat der EGMR heute auch Österreich wegen Diskriminierung von unehelichen Vätern gerügt und zwar ausdrücklich auch wegen der Benachteiligung gegenüber Müttern.

Was wollen Sie nun tun, um eine erneute Verurteilung Deutschlands durch den EGMR zu vermeiden, der offensichtlich der Meinung ist, dass solcherlei "asymmetrische" Gesetze nicht mit den Menschenrechten und somit wohl auch nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sind?

Portrait von Ute Granold
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Raden,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wie auch das Bundesverfassungsgericht haben uns Mindestvorgaben gemacht, die wir als Gesetzgeber bei der anstehenden Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts nichtehelicher Eltern zu berücksichtigen haben. Dem Vater muss demnach künftig die Möglichkeit eingeräumt sein, auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem explizit festgestellt, dass dabei „die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden dürfen.“ Nach einer ersten vorläufigen Prüfung gehe ich davon aus, dass die jüngste Entscheidung des Gerichtshofs in Bezug auf die Rechtslage in Österreich keine Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber enthält, die über die "Zaunegger-Entscheidung" hinausgehen würden.

Ausgehend von diesem Maßstab diskutieren wir derzeit in der Koalition unterschiedliche Modelle. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in der ersten Hälfte dieses Jahres vorgelegt werden. Fest steht aber schon jetzt,dass die Rechtsposition des Vaters effektiv verbessert werden muss. Entscheidend dürfte damit vor allem die Ausgestaltung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen sein. In der Koalition besteht insofern Einigkeit, dass dem Vater in materiell-rechtlicher Hinsicht das gemeinsame Sorgerecht immer dann zustehen soll, „wenn dieses dem Kindeswohl nicht widerspricht“. Demnach muss also die Mutter ihrerseits darlegen und beweisen, weshalb im konkreten Fall das gemeinsame Sorgerecht gerade dem Kindeswohl nicht dient und ihr alleiniges Sorgerecht für das Kind besser wäre. Gelingt ihr dieser Nachweis nicht, wird das Gericht dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zuweisen. Dies dürfte der Regelfall sein. Damit dürfte auch der Streit um das Verfahren in den Hintergrund treten.

In der Koalition beraten wir derzeit noch Einzelheiten des Verfahrens für jene Fälle, in denen die Mutter der gemeinsamen Sorge nicht zustimmt. Wir plädieren dabei für das sog. Optionsmodell, das im Interesse des Vaters ein flexibles und am konkreten Einzelfall orientiertes Verfahren vorsieht. Ich bin zuversichtlich, dass wir in Kürze ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden, das auch die Rechtstellung der Väter effektiv verbessern wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold