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Ute Eiling-Hütig
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Frage von Frank M. •

Frage an Ute Eiling-Hütig von Frank M. bezüglich Recht

Wie stehen Sie und die CSU zu den Regelungen der Europäischen Union zum Waffengesetz?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Reform der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie thematisieren.

Die Bayerische Staatsregierung hat sich im Zuge der Verhandlungen zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie (91/477/EWG) dafür eingesetzt, ungerechtfertigte Belastungen für Waffenbesitzer zu vermeiden. So konnte durch den Einsatz Bayerns in den Verhandlungen auf EU- und Bundesebene verhindert werden, dass die ursprünglich im Entwurf der EU-Kommission vorgesehenen Regelungen zu einer flächendeckenden medizinischen Untersuchung für Waffenbesitzer, für generelle zeitliche Befristungen von Erlaubnissen und für ein generelles Verbot von Halbautomaten letztlich keinen Niederschlag in der Reform gefunden haben. Auch bei der Umsetzung in nationales Recht ist es nun unser Bestreben, den aus der EU-Reform resultierenden Änderungsbedarf so gering wie möglich zu halten.

Als Mitglied der CSU-Fraktion lehne ich, wie meinen Kolleginnen und Kollegen, ebenso wie die Bayerische Staatsregierung Regelungen ab, die kein Mehr an Sicherheit bringen und die einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Waffenbesitzer zur Folge hätten. Auch als langjährige Sportschützin kann ich Ihnen versichern: Wir behalten neben den berechtigten Sicherheitsinteressen unserer Bürgerinnen und Bürger stets auch die Belange der zahlreichen stets korrekt handelnden Waffenbesitzer in unserem Land im Blick: unsere Sportschützen, Jäger und Waffensammler.

Hoffentlich konnte ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ute Eiling-Hütig, MdL

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