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Ursula Heinen-Esser
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Frage von Dietmar P. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Dietmar P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Heinen,
seit Jahren ist allen Bürgern klar, dass "der Gürtel enger geschnallt werden muss". Alle Bürger müssen sich - zumindest noch ein paar Jahre - mit finanziellen Abstrichen abfinden.
Politiker aller Parteien im Bundestag stellen diesen Anspruch an sich bis dato jedoch noch nicht. Allein um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen, wäre der neue Bundestag gut beraten, die Abgeordnetenbezüge - entsprechend unserer wirtschaftl. Entwicklung - drastisch zu senken. Das stopft natürlich nicht die Löcher im Staatshaushalt. Aber es würde die Bürger unseres Landes mehr beeindrucken, als Plakate, Wahlkampfparties und Kugelschreiber, die ja auch letztlich vom Steuerzahler finaziert werden.
Wie stehen sie dazu?
Bisher habe ich nie eine Antwort von einem/r Politiker/in dazu erhalten.
M.f.G.
D. Pels

Portrait von Ursula Heinen-Esser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pels,

ich kann Ihre Haltung angesichts der angespannten finanziellen Situation verstehen. Gleichwohl möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einige in der Öffentlichkeit nur unzureichend dargestellte Punkte zu erläutern.

Auch in diesem Jahr haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wieder auf eine Diätenerhöhung verzichtet. Die letzte Anhebung erfolgte um 1,9 % zum 1. Januar 2003. Aufgrund mehrerer Nullrunden der vergangenen Jahre bleiben die Diäten im Deutschen Bundestag hinter dem gesetzlichen Maßstab mit nahezu 1.000 € zurück - ein Umstand, der allerdings weder in den Medien noch im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen wird. Da die Höhe der Abgeordnetenpensionen an die Höhe der Diäten gekoppelt ist, haben die Nullrunden zudem unmittelbare Konsequenzen für die Altersentschädigung der Abgeordneten. Im langjährigen Mittel seit Inkrafttreten des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 liegt der durchschnittliche prozentuale Steigerungssatz unter dem der Beamtenbezüge, der Tarifverdienste im öffentlichen Dienst, der Tarifverdienste in der Gesamtwirtschaft und der Renten.

Als Referenzgrößen für die Abgeordnetenentschädigung werden die Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes oder eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit, also z. B. eines Landrats herangezogen. Dabei handelt es sich um eine politisch gesetzte Größe, die unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts festgelegt wurde. In einem grundlegenden Urteil zur Gestaltung der Diäten hatte das Gericht gefordert, dass die Entschädigung eine ausreichende Existenzgrundlage für Abgeordnete und ihre Familien sicherstellen, aber auch der Bedeutung des Amtes Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten müsse. Die gewählte Referenzgröße wird meines Erachtens den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht.

Ich kann Ihnen versichern, dass der Deutsche Bundestag und auch die CDU/CSU-Fraktion in Bezug auf Leistungen an die Abgeordneten nur Entscheidungen treffen werden, die der aktuellen arbeitsmarkt-, sozial- und wirtschaftspolitischen Lage angemessen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen