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Frage von Dipl.-Soz.Arb. Uwe H. •

Frage an Ulrike Flach von Dipl.-Soz.Arb. Uwe H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Flach,

in Ihrer Antwort auf meine Frage bzgl. eines Antidiskriminierungsgesetz unter Einschluß von Menschen mit Behinderungen (übrigens die größte und meist vernachlässigte Minderheit Deutschlands [!]) bezeichnen Sie dies als "bürokratisches Monstrum".

Daher muss ich annehmen, dass Sie sich nicht hinreichend inhaltlich mit dieser Materie befasst und - erfolgreiche - Vergleiche aus dem Ausland herangezogen haben. In den USA ist es beispielsweise keineswegs zu keiner Prozesslawine gekommen, wie es hier unter anderem als Gegenargumentation verwendet wird.

Wenn behinderte Menschen, wie Sie planen, in einem Antidiskriminierungsgesetz "außen vor" bleiben, nehmen Sie also mit hin, dass z.B. dieser Personenkreis nicht in Gaststätten bedient wird.

Dieses habe ich - als Spastiker mit auffälliger Bewegungsunruhe und Gangunsicherheit - am eigenen Beispiel kürzlich in Berlin selbst erleben müssen. Auf http://kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,8720/ticket,g_a_s_t ist dieser Vorfall veröffentlicht.

Unter http://www.netzwerk-artikel-3.de/zag/009.php sind weitere Fälle von Diskriminierungen behinderter Menschen dokumentiert, die Sie einmal für sich, jede für sich, vergegenwärtigen und verinnerlichen sollten ... - würden SIE sich diese Vorfälle über sich ergehen lassen ???

Denken Sie mal ruhig darüber nach, ob Sie nun noch mit gutem Gewissen behinderten Menschen weiterhin elementare Bürgerrechte vorenthalten wollen ... !

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Heineker,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es gibt mir die Gelegenheit, unsere Position klarzustellen. Ich habe gesagt, die FDP will die Vorgaben der EU umsetzen. Die Diskriminierung von Minderheiten ist durch unser Grundgesetz, durch Gesetze und Verordnungen ohnehin verboten. Hier hat sich auch die Rechtsprechung in den letzten Jahren erfreulich verändert.Wir nehmen also keineswegs hin, dass Menschen mit Behinderungen ist Gaststätten nicht bedient werden. Wir wollen Barrieren abbauen, seien es physische Barrieren wie Treppen und hohe Bordsteine oder mentale Barrieren wie Vorurteile gegenüber Menschen mit anderer Hautfarbe, körperlichen oder geistigen Behinderungen. Dass es Fälle gibt, in denen Menschen mit Behinderungen in Restaurants nicht bedient werden, will ich nicht bestreiten. Jeder dieser Fälle ist einer zuviel. Wir haben aber in Deutschland keine durch Gesetz legitimierte Diskriminierung von Behinderten. Die Frage, um die es beim Antidiskriminierungsgesetz ging, war doch eine andere. Soll es in Deutschland über die europäischen Vorgaben hinaus weitere Regulierungen geben? Die rot-grüne Bundesregierung hat in vielen Bereichen EU-Vorgaben immer wieder in der nationalen Umsetzung verschärft. Wir meinen, dass dies auch im Rahmen einer europäischen Harmonisierung nicht sinnvoll ist, sondern EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt werden sollten. Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Bundesregierung stellte außerdem einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, beispielsweise in Fragen des Mietrechts. Wir haben sie abgelehnt, weil sie weit über die europäischen Vorgaben hinaus ging. Das Ziel, Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes - und zwar rechtlich wie faktisch - Leben zu ermöglichen, ist von den Liberalen immer geteilt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach