Frage an Ulrich Krause von Klaus Hinrich R.
Sehr geehrter Herr Krause,
Deutschland ist sich als Initiator und Unterzeichner des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 seiner Verantwortung als technologisch führende Industrienation bewusst. Werden sie auch weiterhin die Verknüpfung von Strom, Wärme und Verkehr (Elektromobilität) voranbringen, sowie sich für den Naturschutz in sinnvoller Weise einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
K. H. R.
Sehr geehrter Herr R.,
selbstverständlich werden wir als CDU-Fraktion im neuen Landtag ein besonderes Augenmerk auf umweltschutztechnische Belange legen. Insbesondere die sinnvolle und effektive Verzahnung von Strom, Wärme und Verkehr haben wir dabei im Blick. Wir produzieren in Schleswig-Holstein bereits jetzt mehr Windenergie als wir hier im Land verbrauchen und haben insoweit noch beträchtliches Entwicklungspotential, vor allem deshalb, weil derzeit die Leitungs- und Speicherkapazitäten bei weitem nicht dem Bedarf entsprechen. Hier wollen wir vor allem in der Speichertechnologie-Forschung Akzente setzen, aber auch den Netzausbau vorantreiben - letztlich dient all dies der Versorgung unseres Landes mit alternativen Energien und damit der Ressourcenschonung.
Gerade der Ausbau der Elektromobilität kann hier viele Probleme lösen,
- weil (Wind-)Strom damit auch da verbraucht wird, wo er besonders effektiv produziert werden kann,
- weil Elektrofahrzeuge natürlich auch eine Form effektiv nutzbarer Energiespeicher darstellen,
- weil damit die gerade für ein Flächenland so wichtige Mobilität seiner Bewohner weitgehend emissionsfrei hergestellt werden kann.
Die Liste der Argumente ließe sich fortsetzen.
Von daher zusammenfassend: Ja, wir werden auch und gerade die Elektromobilität fördern.
Gleiches gilt allgemein für den Natur- und Umweltschutz.
Allerdings muß hier gerade nach Jahren des Stillstands im Straßenbau und bei überregionalen Infrastrukturprojekten im Land - Bsp.: A 20 - ein besonderes Augenmerk auch darauf gelegt werden, dass der Umweltschutzgedanke nicht zum Hindernis bei der Entwicklung des Landes wird. Selbstverständlich sind bei der Planung solcher Großprojekte wie Bau der A 20, Ausbau der B 404 zur A 21, Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung etc. umweltschutzrechtliche und -technische Belange zu berücksichtigen und in die Planung einzubeziehen. Aber auch das hat in angemessener Zeit und mit der gebotenen Zielstrebigkeit zu erfolgen, damit Infrastruktur-Projekte wie die vorgenannten mit hoher Bedeutung für die Entwicklung unseres Landes nicht im Sande verlaufen. Auch um zu vermeiden, dass weiterhin Bundesfördermittel in Millionenhöhe dem Land verloren gehen, werden wir den Landesstraßenbaubetrieb personell aufstocken - und trotzdem bei den Planungen dieser Projekte den Umweltschutz im Blick behalten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen kurzen Gedanken zunächst gedient zu haben. Zögern Sie bitte nicht, mich auf einem der im Profil genannten Kommunikationskanäle anzusprechen, wenn Sie ergänzende Fragen haben sollten.
Mit besten Grüßen
Ulrich Krause