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Frage von Manuela D. •

Frage an Ulrich Adam von Manuela D. bezüglich Bildung und Erziehung

Nachfrage zu Ihrer Antwort an Frau Heppner am 01.09.05
Sehr geehrter Herr Adam,
ich finde es gut, dass sich Ihre Partei für eine Studiengebühr für´s Erststudium einsetzt, obwohl viele dies als ungerecht erachten. Leider wird aber immer wieder vergessen, dass die schulische Ausbildung in vielen Berufen z. B. Erzieher/in, PTA, MTA, Physiotherateuten etc. ja auch Erstausbildungen sind und schon lange privat bezahlt werden müssen im Gegensatz zur betrieblichen Ausbildung und zum Erststudium. Sie setzen sich für eine Förderung bei Studierenden ein. Tun Sie dies denn auch für die schulisch Auszubildenden? Denn hier müssen die Eltern für sämtliche Kosten aufkommen, die bis zu 2.500,00 € pro Schulhalbjahr betragen und die Auszubildenden bekommen kein Schüler-Bafög so sie noch bei den Eltern wohnen. Wenn sie dies nicht tun, müssen sie begründen, warum dies nicht so ist. Gefällt dem Bafög-Amt die Antwort nicht, bekommen sie auch kein Bafög, ob die Eltern finanziell in der Lage sind eine Ausbildung zu bezahlen oder nicht. Es wäre also auch gut wenn Sie sich für eine Gleichstellung von betrieblicher, schulischer Ausbildung und Studium einsetzen würden.
Mit freundlichen Grüßen Manuela Doktorowski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Doktorowski,

besten Dank für Ihre Frage bei Kandidatenwatch vom 07. September 2005.

Die Union hält die Einführung von Studienentgelten für unverzichtbar, um die
Qualität der Hochschullehre zu erhöhen. In Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen werden so schon in zwei Jahren hohe Summen in eine
bessere Personal- und Sachausstattung investiert werden können, direkt und
unbürokratisch. Es freut mich, daß Sie uns auf diesem Weg unterstützen.

Sie werfen in Ihrem Brief eine Frage auf, die bei der letzten Novellierung
des Berufsausbildungsförderungsgesetzes nicht diskutiert wurde. Die
Rechtslage ist korrekt beschrieben:
Eine fach- oder berufsfachschulische Ausbildung ist nach §2 BAFöG
förderungsfähig. Richtig ist auch, daß die Förderung von Schülern nur dann
zulässig ist, wenn sie notwendigerweise auswärts untergebracht sind.
Das ist der Fall, wenn sie
1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare
Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist, 2.
sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, 3. sie
einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Eine dieser Voraussetzungen erfüllt jeder zweite geförderte Studierende. Ob
ein ablehnender Bescheid rechtmäßig ist, läßt sich nur im jeweiligen
Einzelfall klären.

Eine Erweiterung der Schülerförderung mit der von Ihnen vorgetragenen
Zielsetzung hatte die bisherige Bundesregierung beim 21. und
22.Änderungsgesetz zum BAFöG weder angedacht noch durchgeführt. Maßgeblich
dürfte dafür die enorme Ausgabensteigerung beim BAFöG sein. Denn viele
Auszubildende sind auf Grund der schlechten Lage am Lehrstellenmarkt von
einer dualen Berufsausbildung in Fachschulen und Berufsfachschulen
ausgewichen. Die desolate Haushaltslage erlaubt es nach meiner Einschätzung
bis auf weiteres nicht, an das frühere Schülerbafög anzuknüpfen, das in
Verbindung mit den Landesausbildungsförderungsesetzen eine umfassendere
finanzielle Unterstützung gewährte. Ich bedauere das, weil Ihre
Argumentation nachvollziehbar ist. Ich sichere Ihnen deshalb gerne zu, daß
ich Ihre Anregung unmittelbar nach Konstituierung des neuen Bundestages an
meine für Bildungspolitik zuständigen Fraktionskollegen weiterleiten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Adam