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Frage von Mike S. •

Frage zum Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung

Sehr geehrter Herr Grötsch,
Wird das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung bis zum 01.07. in Kraft treten? Was passiert mit dem Familienzuschlag Stufe I?

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nein, das erwähnte Gesetz wurde noch nicht von der Bundesregierung beschlossen und kann daher auch nicht zeitnah in Kraft treten. Unter anderem wird die Tarifeinigung noch eingearbeitet. 

Den von Ihnen erwähnten Familienzuschlag soll es nach aktuellen Überlegungen zwar nicht mehr geben, aber bisher bestehende Familienzuschläge sollen weitergezahlt werden. 

Freundliche Grüße

Uli Grötsch, MdB