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Frage von Maximilian B. •

Frage an Tim Ostermann von Maximilian B. bezüglich Recht

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_tim_ostermann-1031-71345--f396269.html#q396269

Der Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kam im März 2011 zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in keinem EU-Land zu einer signifikanten Änderung der Aufklärungsquote von Straftaten geführt habe. https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sachstand_036-11.pdf

Zudem bietet ein Richtvorbehalt für uns - die Bürger und Bürgerinnen - keinen Schutz vor Willkür, wie die empirische Arbeit von Christoph Gusy an dem Beispiel der Telefonüberwachung wissenschaftlich nachweist. „Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?: Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung“ http://www.amazon.de/Wer-kontrolliert-die-Telefon%C3%BCberwachung-Richtervorbehalt/dp/3631512791/ref=sr_1_93?ie=UTF8&qid=1378829346&sr=8-93&keywords=Christoph+Gusy

Außerdem Verstößt die Vorratsdatenspeicherung unter anderem gegen:
- Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Art. 10, Abs. 1 GG
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Auf europäischer Ebene ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gegeben, und zwar gegen Art. 8 EMRK, das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf Achtung des Eigentums.
- etc. usw.

Warum unterstützen Sie die Vorratsdatenspeicherung, obwohl der Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in keinem EU-Land einen signifikanten Änderung der Aufklärungsquote von Straftaten nachweisen kann, der Richtvorbehalt empirisch nachgewiesen keinen Schutz bietet und die Vorratsdatenspeicherung gegen mehrere Grundrechte verstößt?

Auf welcher (wissenschaftlichen) Grundlage kommen Sie zu dieser Haltung?

P.S. Bitte Quellen nennen!!!

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Antwort von
CDU

Der Staat muss die persönlichen Kommunikationsdaten der Menschen schützen. Zugleich dürfen wir jedoch Schutzlücken bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nicht hinnehmen. Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist dies oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. CDU und CSU wollen daher eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht
umsetzen. Dazu sind die Mitgliedstaaten verpflichtet. Die grundsätzliche Notwendigkeit einer solchen Mindestspeicherungsfrist wird von keinem anderen Mitgliedsstaat und auch nicht vom Bundesverfassungsgericht angezweifelt.

Wir halten die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform anerkannte Frist von sechs Monaten für angemessen und gleichzeitig auch für unerlässlich.

Die Vorgaben der EU-Richtlinie gelten bereits für Anonymisierungsdienste. Über diese Vorgaben hinauszugehen, streben wir aber nicht an. Insbesondere sollen keine Kommunikationsinhalte erfasst werden. Die bisherigen Urteile haben die Rechtmäßigkeit der Richtlinie bestätigt.

Eine mögliche Verurteilung durch den EuGH wegen Nichtumsetzung unterstreicht aus unserer Sicht die Notwendigkeit, zeitnah die Vorratsdatenspeicherung europarechtskonform im nationalen Recht zu verankern.