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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Roland K. •

Frage an Thorsten Frei von Roland K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Frei,

laut Tax Justice Network zählt Deutschland zu einem den zehn größten Schattenfinanzplätzen der Welt – noch vor Panama. Wer nicht aus der EU und den USA kommt, kann hierzulande anscheinend unbehelligt anonyme Briefkastenfirmen einrichten und sein Geld anlegen. Steuern werden nicht erhoben, nach der Herkunft des Geldes wird nicht gefragt. ( http://www.tagesspiegel.de/politik/panama-papers-die-doppelmoral-der-politik-ist-der-eigentliche-skandal/13401222.html ) Alle im arabischen Frühling gestürzten Herrscher hatten Konten in Deutschland. ( http://www.tagesspiegel.de/politik/panama-papers-die-doppelmoral-der-politik-ist-der-eigentliche-skandal/13401222.html ) Zudem werden in Deutschland auch Gelder aus der Organisierten Kriminalität gewaschen. ( http://www.swr.de/swrinfo/eine-moerderische-familie-wie-die-mafia-im-suedwesten-agiert/-/id=7612/did=15992000/nid=7612/1hydycb/ ) Wieso ist die BReg dagegen, die Finanzerträge von Nicht-EU-Ausländern zu besteuern, auch wenn diese die Erfüllung ihrer Steuerpflicht im Heimatland nicht nachweisen? Wieso wehrt sich Bundesfinanzminister Schäuble im EU-Ministerrat gegen die Einrichtung von Unternehmensregistern, in denen die „wirtschaftlich Berechtigten“ genannt werden? ( http://www.tagesspiegel.de/politik/panama-papers-und-die-folgen-die-schaeuble-show-gegen-die-steuerflucht/13465452.html )

Klagen über Steueroasen wie Luxemburg scheinen angesichts dieser Politik nicht glaubwürdig. Was unternimmt Deutschland, um die Geldwäsche effizient zu bekämpfen? Wie erfolgreich sind diese Maßnahmen? Was ist aus Ihrer Sicht geboten, damit Deutschland nicht länger Steueroase ist? Welche Maßnahmen sind geplant? Wollten die EU-Regierungen tatsächlich gegen Steuerflucht vorgehen, müssten sie Finanzeinlagen zugunsten solcher Unternehmen und Personen bei Strafe verbieten, die rechtlich in Steuer- und Aufsichtsoasen registriert sind. Warum setzen Sie sich nicht dafür ein?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kurth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kurth,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zur aktuellen Diskussion über Geldwäschekriminalität, die am Ende auch in den Bereich der Terrorismusfinanzierung hineingreift. Sehr gerne gehe ich im Folgenden auf die von Ihnen angesprochene Problematik ein. Sicherlich haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass ich weder die Position der Bundesregierung, der ich nicht angehöre, noch die persönlichen Beweggründe von Bundesfinanzminister Schäuble vertreten kann. Für mich gilt nicht erst seit der bekanntgewordenen Praxis in Panama oder den Debatten über das Steuergebaren von Großkonzernen, dass jeglicher Steuerbetrug inakzeptabel, verwerflich und asozial ist und damit das Gemeinwesen in Deutschland und weltweit schädigt. Wer Gewinne auf geheimen Konten einfriert, ist kein Unternehmer, sondern ein Wegnehmer, weshalb ich eine härtere Gangart bei der Ächtung und Sanktionierung dieser neuen Form des Gesellschaftsdiebstahls fordere. Folglich heißt das Gebot der Stunde zu Recht Transparenz. Und klar ist dabei auch, dass Deutschland nicht frei von Defiziten ist. Letztlich ist unser Land die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt und damit nicht nur für legale Geschäfte hoch attraktiv. Da müssen wir uns nichts vormachen.

Die Bundesregierung wie auch der Bundestag haben die Studie der Universität Halle-Wittenberg zum Umfang der Geldwäschekriminalität in Deutschland zur Kenntnis genommen und entsprechend intensiv ausgewertet. Handlungsempfehlungen dieser Studie sind die stärkere Kontrolle von Treuhand- und Anderkonten, die bessere Aufklärung der betroffenen Unternehmen, die weitere Sensibilisierung der Finanzbehörden sowie die Begrenzung von Bargeldzahlungen. Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten weiter ausführlich darüber diskutieren, welche Maßnahmen zu Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung geeignet sind. Die Kriminalisierung des Konsumverhaltens breiter Bevölkerungsschichten lehne ich aber ausdrücklich ab.

Eine Erkenntnis der Studie ist allerdings auch, dass bei bestimmten Bargeldzahlungen ein erhebliches Geldwäscherisiko besteht. Insofern werden wir Bareinzahlungen auf Treuhandkonten von Rechtsanwälten oder Barzahlungen für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen Ergebnis offen diskutieren. Hierbei werden wir den Kampf gegen organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus auf der einen Seite und einen problemlosen Zahlungsverkehr andererseits genau abwägen müssen, insbesondere da es in den meisten europäischen Ländern teilweise sehr geringe Bargeldobergrenzen gibt und Deutschland aus Sicht unserer europäischen Nachbarn nicht genug gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tut. Angesichts der Globalisierung würden nationale Regelungen im Alleingang aber gar nichts nützen. Man braucht letztlich globale Regelungen, um dem Gesamtproblem Herr zu werden - auch wenn das sehr mühsam ist. Und trotzdem muss man hier ansetzen.

Deshalb unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bundesfinanzminister, der schon seit einiger Zeit den Weg verfolgt, durch internationale Transparenz Steuerhinterziehung zu verhindern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, den Druck gegenüber Staaten, die Steuerhinterziehung und Geldwäsche begünstigen, weiter zu erhöhen und so die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung zu unterbinden. Gerade auch die Enthüllungen über versteckte Gelder in Panama bestätigen den von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eingeschlagenen Kurs. Fast 100 Staaten bekennen sich mittlerweile zu dem auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 vereinbarten neuen Standard für einen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Danach beschaffen sich die Staaten bestimmte Informationen von bei ihnen bestehenden Finanzinstituten und tauschen diese Daten jährlich mit anderen Staaten und Gebieten aus.

Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Betroffene Finanzinstitute sind unter anderem Banken, Verwahrstellen, Makler und näher bestimmte Versicherungsgesellschaften. Nicht zuletzt durch die Initiative Wolfgang Schäubles haben wir in den vergangenen drei Jahren mehr erreicht als in den 30 Jahren zuvor.

Weil die nötige Transparenz nur durch internationale Zusammenarbeit auf der Basis einheitlicher Informationsmerkmale geschaffen werden kann, müssen wir den Kreis an kooperationswilligen Ländern weiter ausbauen. Wir erwarten, dass es auf den nächsten G7-Gipfeln für diesen Kurs weltweit noch mehr Unterstützung geben wird. Länder, die sich künftig nicht beteiligen, werden auf eine „schwarze Liste“ gesetzt. Seit der Finanzkrise seien über 40 Maßnahmen mit starken Regulierungen weltweit umgesetzt. Der Vorwurf der „Tatenlosigkeit“ führt meines Erachtens in Leere. Deutschland hat im Gegenteil vielmehr eine Vorbildfunktion bei G 7 und G 20 sowie in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eingenommen. Abschließend dürfen wir uns aber nicht auf dem derzeitigen Status quo ausruhen. Es gibt noch viel zu tun und beim Kampf gegen die Geldwäsche sind noch mehr Anstrengungen notwendig. Unser Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist der Erste, der dies so sieht und fordert.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten

Thorsten Frei MdB

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