Thomas Stritzl MdB
Thomas Stritzl
CDU
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Frage von Jürgen W. •

Frage an Thomas Stritzl von Jürgen W. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Stritzl,

Studenten mit Bafög-Bezug können sich problemlos vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Für alle anderen Studenten ist dies, unabhängig vom Einkommen bzw. der persönlichen Finanzlage nicht möglich.
Wie stehen Sie zu dieser Behandlung und sehen Sie hier sowohl aus Ihrer, als auch aus Sicht Ihrer Partei, einen Handlungsbedarf?

Thomas Stritzl MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. August 2017. Gerne stelle ich Ihnen meine Position zu den Möglichkeiten zur Befreiung von Rundfunkgebühren dar.

Die von Ihnen angemerkte Befreiungsmöglichkeit für Studenten mit BAföG findet meine volle Zustimmung. Die Voraussetzung hierfür liegt allerdings nicht im Status des Studenten, sondern im Status des Empfängers von Sozialleistungen begründet. Demzufolge können sich auch andere Sozialleistungsempfänger von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Hierzu zählen bspw. Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Sozialgeld, von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von Grundsicherung im Alter.

Neben dieser – noch nicht abgeschlossenen – Aufzählung besteht auch die Möglichkeit, einen „besonderen Härtefall“ für die Befreiung von der Beitragspflicht geltend zu machen. Somit bestehen bereits heute zahlreiche Wege, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Dies halte ich für richtig, da öffentliches Funk und Fernsehen nicht vom Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger abhängen darf. Gerade in der heutigen Zeit ist die objektive Berichterstattung und Informationsbereitstellung der öffentlich-rechtlichen Senderfamilie sehr wichtig.

Dieses hohe Gut darf dabei auch nicht von finanziellen Engpässen oder dem politischen Wohlwollen abhängen. Somit ist die Finanzierung durch die Bürgerinnen und Bürger der richtige Weg. Weitere Befreiungsmöglichkeiten von diesem finanziellen Beitrag hielte ich allerdings für falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Stritzl