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Thomas Kossendey
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Frage von Udo W. •

Frage an Thomas Kossendey von Udo W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kossendey,

mein Sohn soll im Januar zur Musterung.
Er besucht als Schüler ein Gymnasium bis zum 23.06.11.
Seine Freunde und er sehen keinen Sinn in einer Musterung vor dem Hintergrund der Wehrrechtsreform.
Oder gibt es von Seiten der KWEAs andere Gründe, Musterungen weiter fortzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Udo Wienke

Portrait von Thomas Kossendey
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wienke,

für Ihre Anfrage im Internetforumhttp://www.abgeordnetenwatch.de/ vom 20. Dezember 2010 zur Musterung
Ihres Sohnes danke ich Ihnen.

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2010 den Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 beschlossen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Aussetzung der Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab dem 1. Juli 2011 und das Angebot zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes von bis zu 23 Monaten Dauer für Männer und Frauen. Die zum 1. Januar 2011 einberufenen Wehrpflichtigen leisten ihren sechsmonatigen Grundwehrdienst nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen. Zu den nachfolgenden Einberufungsterminen im ersten Halbjahr 2011 (1. März, 1. August und 1. Mai 2011) erfolgt die Einberufung nur noch auf Antrag. Entsprechendes gilt für die Durchführung von Musterungen.

Ihr Sohn wurde vor Inkrafttreten dieser Regelung zur Musterung geladen. Am 3. Januar 2011 wurde er durch das Kreiswehrersatzamt Lüneburg telefonisch darüber informiert, dass er den Musterungstermin nicht mehr wahrnehmen müsse. Zwischenzeitlich wurde die Ladung zur Musterung auch schriftlich widerrufen. Das Kreiswehrersatzamt hat Ihrem Sohn darüber hinaus mitgeteilt, dass Interesse an seiner freiwilligen Dienstleistung besteht und ihm ein Beratungsgespräch zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes und eine Eignungsuntersuchung angeboten. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr Sohn dieses Beratungsangebot annähme. Die Bundeswehr kann gerade Abiturienten vielfältige attraktive Tätigkeiten anbieten.

Für seine Abiturprüfungen und seinen weiteren beruflichen Werdegang
wünsche ich Ihrem Sohn viel Erfolg.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey