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Thomas Jarzombek
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Frage von Atsuko O. •

Frage an Thomas Jarzombek von Atsuko O. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

Ich bin selber Ausländerin ( Japanerin ). Kann man ein Gesetz machen, wenn jemand Ausländerin oder Ausländer heiratet, nach der Scheidung muss man lebenslang für Ex-Frau oder Ex-Ehemann zahlen oder nach diese Heimat schicken lassen. Sonst zahlen wir für mehr Sozialhilfeempfänger von Scheinehe. Das kostet den Steuerzahler zu viel Geld.
Ich zahle selber seit 20 Jahren Steuern als Ausländerin. Viele andere Ausländer oder Ausländerinnen können diese Scheinehe ausnutzen kostenlos in Deutschland zu wohnen.

Mit freundlichen Grüßen

Frau A. Ogawa

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ogawa,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Mai 2011 zum Thema Scheinehe. Hierzu habe ich folgende Anmerkungen.

Die von Ihnen geforderten gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Scheinehe bestehen bereits.

Eine Ehe, die nur mit dem Ziel geschlossen wird, ein Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten zu erlangen, kann vom Gericht aufgehoben werden. Außerdem kann ein so erlangtes Aufenthaltsrecht wieder entzogen und der ausländische Ehegatte ausgewiesen werden. Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Ehegatten auf Grundlage einer Scheinehe ist sogar strafbar.

Voraussetzung ist jedoch stets der entsprechende Nachweis, dass eine Ehe nur zu dem Zwecke geschlossen worden ist, ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Dabei gilt aber grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Häufig liegen allerdings nur Indizien vor, auf die eine Entscheidung gestützt werden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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