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Thomas Bareiß
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Frage von Lutz H. •

Frage an Thomas Bareiß von Lutz H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Bareiß,

zur Frage der Laufzeit von Atomkraftwerken haben Sie gegenüber der Financial Times Deutschland gesagt: "Die Fraktion wird darauf achten, dass längere Laufzeiten nicht durch überzogene Sicherheitsstandards torpediert werden".

Welche Sicherheitsstandards halten Sie für überzogen? Im Einzelnen interessiert mich, ob Sie die folgenden Anforderungen an die Sicherheit von Atomkraftwerken für überzogen halten:

1) Ein AKW muss gegen den gezielten Absturz eines Jumbo-Jets geschützt sein.

2) Der Reaktorsicherheitsbehälter muss aus Beton sein.

3) Die Hauptkühlmittelleitung darf nur aus nahtlosen Rohren bestehen.

4) Der nukleare Kühlkreislauf darf nicht den Sicherheitsbehälter verlassen.

5) Das sog. "Sumpfsiebproblem" muss ausgeschlossen sein.

6) Das Notkühlsystem für den Reaktorkern muss eine hohe Kapazität haben.

7) Die Notstromdiesel müssen stets zuverlässig starten.

8) Eine unabhängige Notstandswarte muss vorhanden sein.

9) Das Sicherheitsniveau des AKW muss allgemein auf dem Stand von Wissenschaft und Technik sein.

Falls Sie eine oder mehrere dieser Sicherheitsanforderungen für überzogen halten, bitte ich Sie, auch die Kriterien zu nennen, die Sie zu einer solchen Einschätzung geführt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Horn

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Sehr geehrter Herr Horn,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die Sicherheitsanforderungen an deutsche Kernkraftwerke ansprechen. Hierauf möchte ich gerne eine kurze Stellungnahme übermitteln.

Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Sicherheit von Kernkraftwerken für uns höchste Priorität hat und deshalb auch nicht verhandelbar ist. Aus diesem Grund ist der gefahrlose Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland durch weltweit anerkannte Sicherheitsstandards geregelt. Diese Sicherheitsbestimmungen werden im Atomgesetz an Kernkraftwerke definiert. Alle Sicherheitskriterien werden auf dem höchsten Niveau festgeschrieben.

Im weltweiten Vergleich sind deutsche Atomkraftwerke führend wenn es um die sichere und zuverlässige Stromerzeugung geht. Jedes Kernkraftwerk muss sich intensiven Prüf- und Kontrollmaßnahmen durch Bundes- und Landesbehörden stellen. Hinzu kommen Sicherheitsbewertungen von internationalen Behörden, wie beispielsweise die OSART Mission (Operational Safety Review Team), ein Instrument der internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), um in Abstimmung der Regierung eines IAEA-Mitglieds mit den Kernkraftwerksbetreiber dieses Landes die Bewertung einer bestimmten Kernkraftanlage zu beantragen. Was die in Ihrer E-Mail angesprochenen technologie- und wissenschaftsnahen Sicherheitskriterien betrifft, so war es die klarer Auffassung der Bundesregierung, diese gesetzlich festzuschreiben. Mit diesem Schritt widmet sich die Bundesregierung erstmals umfassend neuen Sicherheitsanforderungen, einer neuen Qualität der Sicherheit der Kernkraftwerke. Deshalb haben wir in der Novellierung des Atomgesetzes zusätzlich einzuhaltende, so genannte „dynamische Sicherheits- und Sorgfaltspflichten“ der Anlagenbetreiber formuliert. Wenn Wissenschaft und Technik sich weiterentwickeln, dann müssen Betreiber von Kernkraftwerken dafür Sorge tragen, dass auch ihre Anlagen diesem Stand entsprechen. Das bedeutet, dass in den neuen Atomgesetzen die Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke weder begrenzt noch aufgeweicht werden, sondern höchsten internationalen Standards entsprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen eine hilfreiche Antwort geben

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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