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Thomas Bareiß
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Frage von Christian V. •

Frage an Thomas Bareiß von Christian V. bezüglich Umwelt

Guten Tag,

im Handelsblatt vom 5. Mai werden Sie mit dem Satz zitiert: „Die Betreiber sollen durch überzogene Sicherheitsanforderungen aus dem Markt gekegelt werden. Unter den Bedingungen, die Minister Röttgen vorschweben, lohnt sich die Laufzeitverlängerung nicht mehr“. Ihre sicherlich vorhandene Begründung, was an Herrn Röttgens Vorschlägen überzogen sei, wurde dort leider nicht dargestellt. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, dies hier zu tun.

Selbst andere Kernkraftbefürworter in der Unionsfraktion benennen die Sicherheit als ein entscheidendes Kriterium für den weiteren Betrieb der Kraftwerke. Horst Seehofer macht es sogar zum einzigen Kriterium, wenn er der Rheinischen Post am 26. Februar sagt: "So lange ein Kernkraftwerk sicher ist, sollte es am Netz sein dürfen." Der Umkehrschluß, daß Kraftwerke außer Betrieb zu nehmen sind, sobald sie nicht mehr sicher sind, muß dann wohl auch gelten.

Als Bürger höre ich mir seit Langem Mantras wie "Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif" oder "Bei der Sicherheit kann es keine Kompromisse geben" an. Ihre Aussage konterkariert diese Zusicherungen. Sie wollen bei zwölf Jahren längerer Laufzeit gemäß des Artikels im Handelsblatt 11 Milliarden Euro Investitionen, Herr Röttgen das Doppelte. Die Begründung für Ihre Position ist dabei eine rein Wirtschaftliche, es lohne eben nicht. Für mich bleibt unklar, wie man das erforderliche Sicherheitsniveau eines Kraftwerks von den Kosten für die Nachrüstung her bestimmen kann. Bitte erklären Sie mir das.

Mit freundlichen Grüßen, Christian Völker

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Sehr geehrter Herr Völker,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Sicherheitsstandards und Laufzeitverlängerung von deutschen Kernkraftwerken. Ich möchte Ihnen gerne erläutern, wie ich zu diesem Thema stehe.

Sie äußern die Sorge, dass die Entscheidung über eine Verlängerung der Laufzeiten letztendlich auch zu einer Aufweichung der Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerken führe.

Hierauf möchte ich Ihnen antworten: Die Sicherheit von Kernkraftwerken hat für uns höchste Priorität und ist deshalb auch nicht verhandelbar. Aus diesem Grund sind wir die erste Bundesregierung überhaupt, die im Zuge der Laufzeitverlängerung so genannte „dynamische Sicherheitsanforderungen“ an die Anlagenbetreiber festgelegt hat. Es war darüber hinaus die klare Auffassung der Bundesregierung, diese gesetzlich festzuschreiben. Mit diesem Schritt widmete sich die Bundesregierung erstmals umfassend einer neuen Qualität von Sicherheitsanforderungen. Dynamisch sind die geltenden Sicherheitskriterien dahingehend, dass immer dann wenn Wissenschaft und Technik sich weiterentwickeln, Betreiber von Kernkraftwerken dafür Sorge tragen müssen, dass auch ihre Anlagen diesem Stand entsprechen. Das bedeutet, dass in den neuen Atomgesetzen die Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Kernkraftwerken weder begrenzt noch aufgeweicht werden. Ganz im Gegenteil: Sie entsprechen höchsten internationalen Standards.

Ich möchte ergänzen, dass der gefahrlose Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland durch weltweit anerkannte Sicherheitsstandards geregelt ist. Deutsche Kernkraftwerke sind führend wenn es um die sichere und zuverlässige Stromerzeugung geht. Jedes Kernkraftwerk muss sich intensiven Prüf- und Kontrollmaßnahmen durch Bundes- und Landesbehörden stellen. Hinzu kommen Sicherheitsbewertungen von internationalen Behörden, wie beispielsweise die OSART Mission (Operational Safety Review Team), ein Instrument der internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), um in Abstimmung der Regierung eines IAEA-Mitglieds mit den Kernkraftwerksbetreiber dieses Landes die Bewertung einer bestimmten Kernkraftanlage zu beantragen.

Es stand immer außer Frage, dass eine Laufzeitverlängerung nur im Falle der Erfüllung aller erforderlichen Sicherheitsstandards beschlossen werden kann. Meine Äußerung im von Ihnen zitierten Handelsblattartikel hatte lediglich die Höhe der Investitionen zum Inhalt, die erforderlich sind, um die Erfüllung der Sicherheitsstandards sicher zu stellen. Hierbei stützte ich mich auf damals mir zugetragene Berechnungen. Jedoch bestand immer Einigkeit darüber, dass bei Sicherheit keine Kompromisse gemacht werden. Dabei möchte ich mich meinen Kollegen von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion anschliessen.

Auch was die Erfordernis einer Laufzeitverlängerung angeht, möchte ich Ihnen gerne meine Standpunkt erläutern:
Um unseren gegenwärtigen Wohlstand zu erhalten, muss Energie in Zukunft bezahlbar bleiben und private Verbraucher wie Unternehmen zuverlässig erreichen. Langfristig wollen wir die Kernenergie durch erneuerbare Energieträger ersetzen. In diesem Sinne haben wir im Oktober 2010 das Energiekonzept der Bundesregierung beschlossen, um den Anteil von regenerativer Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr erheblich auszubauen.

Sehr geehrter Herr Völker, diese Umstellung braucht Zeit und erfordert massive Investitionen, beispielsweise in moderne und flexible Stromnetze. Bis erneuerbare Energien die Kernkraft verlässlich und zu bezahlbaren Preisen ersetzen kann, brauchen wir die Kernkraft als Brückentechnologie. Dabei verfolgen wir unsere ambitionierten Ziele, eine Steigerung von heute rund 16 Prozent erneuerbarer Energien auf 30 Prozent an der Stromversorgung im Jahr 2020 zu erreichen, weiterhin energisch. Eine Laufzeitverlängerung steht diesem Ziel nicht im Wege. Im Gegenteil: Ich sehe die erneuerbaren Energien und die Kernenergie als wichtige Partner, um die Energieversorgung der nächsten Jahre sicher zu stellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen eine hilfreiche Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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