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Thekla Walker
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Frage von Markus K. •

Frage an Thekla Walker von Markus K. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Walker,

ich würde mir gerne eine kleine steckerfertige Mini PV-Anlage (bis 600 W) installieren um auch etwas zur Energiewende beizutragen. Diese Kleinanlagen sind ja jetzt legal und jeder darf eine solche Anlage beim Netzbetreiber selbst anmelden. Leider muss ich aber auf der Seite der NETZE-BW (https://www.netze-bw.de/einspeiser/pluginPV) folgendes lesen:
"Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen auf keinen Fall an Haushalts- bzw. SCHUKO-Steckdosen betrieben werden. Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) von einem Elektroinstallateur eingebaut werden."
Damit bin ich ausgebremst, denn ich müsste erst von einem Elektriker eine entsprechende Energiesteckdose einbauen lassen ( wenn das überhaupt möglich ist ) und darf nicht die vorhandene Schuko-Steckdose nutzen. Wie kann es sein, dass ausgerechnet in einem von einer GRÜNEN Landesregierung geführtem Bundesland die Netzbetreiber derartige erschwerende Forderungen aufstellen dürfen ? In zahlreichen anderen Bundesländern ist der Anschluss an einer normalen Schuko-Steckdose kein Problem ! Ich erwarte mir von einer GRÜN geführten Landesregierung, dass sie solchen unnötigen künstlich aufgebauten Hürden der Netzbetreiber entschieden entgegen tritt.
Was gedenken Sie zu tun um solche der Energiewende entgegenstehenden künstlichen Hindernisse in BW zu beseitigen ?

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Krey

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krey,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich nach den landesspezifischen Regelungen in Baden-Württemberg für Mini PV-Anlagen erkundigen.

Grundsätzlich ist es so, dass Bundesländer in dieser Sache keine Regelungskompetenz haben, diese liegt beim Bund. Welche Stecker verwendet werden dürfen, liegt allerdings aktuell in einer rechtlichen Grauzone.

Auf die Frage, ob eine steckerfertige PV-Anlage einfach an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden darf, ist die Vornom DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) allerdings sehr eindeutig: Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

Wir haben also in Baden-Württemberg diesbezüglich keine anderen Vorschriften als in anderen Bundesländern. Schukostecker sind überall in einer rechtlichen Grauzone.

Mit freundlichen Grüßen
Thekla Walker

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