Thaddäus Kunzmann
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CDU
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Frage von Bernd E. •

Frage an Thaddäus Kunzmann von Bernd E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kunzmann,

das Tierschutzgesetz bezweckt "...aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" (§ 1 TierSchG, Grundsatz).
Das Stanzen von Ohrmarken hat keinen vernünftigen Grund, da es die schmerzfreie und fälschungssichere Kennzeichnung der sogenannten Nutztiere mittels Transponder gibt. Der URIA-Hof in Balingen-Ostdorf (www.uria.de) wendet diese tierfreundliche Methode seit 1999 an – auf Anordnung des Landes Baden-Württemberg und mit ausdrücklicher Genehmigung seines Landrates. Seit 2012 ist der Betrieb Opfer administrativer und politischer Machtdemonstration, die sich nur mit profitorientiertem Lobbyismus erklären lässt.

Darum bin ich gegen Zwangsmarken in den Ohren von fühlenden Geschöpfen:

• Ohrmarken verursachen Schmerz – beim Stanzen und durch Ausreißen aus dem Ohr bei natürlicher Bewegung des Tieres.
• Ohrmarken haben keinen vernünftigen Grund – da eine schonende Alternative zur Verfügung steht.
• Ohrmarken sind ein Verstoß gegen das TierSchG – denn der durch sie verursachte Schmerz ist vermeidbar.
• Ohrmarken sind ein Verstoß gegen die EU Vieh-Verkehrs-Verordnung – denn sie sind nicht fälschungssicher.

Welche Position nehmen sie in dieser Sache ein? Sind Sie für die Abschaffung der Ohrmarken-Pflicht (falls eine schmerzfreie Alternative Anwendung findet)?

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen
und verbleibe mit freundlichem Gruß

B. E.

Thaddäus Kunzmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworten möchte.

1. Mit den neuen Ohrmakenzangen werden beim Stanzen gleichzeitig auch eine Gewebeprobe bei Rindern entnommen welche dazu verwendet wird, den vorgeschriebenen BSE Test durchzuführen. Dieser dient der Sicherheit der Menschen. Richtig ist, dass ein völliges schmerzfreies Anbringen der Ohrenmarken nicht möglich ist, dies wurde aber auf das absolut notwendige minimiert. Das Ausreißen der Ohrenmarken wird durch eine "Sollbruchstelle" weiter minimiert.
2. Es werden Alternativmethoden geprüft. Aber auch diese sind nicht vollkommen schmerzfrei. Halsbänder oder Implantate können auch zu Schmerzen führen.
3. Es gibt immer eine Abwägung zwischen Schmerzen und Sicherheit für die Menschen. Mir ist nicht bekannt, dass hier ein Verstoß gegen das TierSchuG vorliegt, sonst müsste gehandelt werden.
4. Sicher kann mit großem Aufwand alles gefälscht werden. Geldscheinde, Bilder, Dokumente usw. Die Ohrenmarken wurden sehr wohl weiterentwickelt und werden unter strengen Auflagen und mit Sorgfalt hergestellt und geprüft. Dass diese gegen die EU Vieh-Verkehrs-Verordnung verstoßen ist schlicht weg falsch. Genau diese Vorschrift legt fest, welche
Anforderungen Ohrenmarken erfüllen müssen.

Abschließend weise ich darauf hin, dass Ohrenmarken mit Sicherheit keine Dauerschmerzen hervorrufen und durachus mit Ohrenringen der Menschen zu vergleichen sind.

Ich hoffe, ich Ihnen Ihre Frage beantworten. Zum genannten Hof kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da mir dieser nicht bekannt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thaddäus Kunzmann