Sybille Bachmann
Bündnis für M-V
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Frage von Felix S. •

Frage an Sybille Bachmann von Felix S. bezüglich Recht

Guten Tag!

Sind Sie wirklich für ein BEDINGUNGSLOSES Grundeinkommen? Wer will dann noch einer einfacheren Arbeit nachgehen?

Ich Stimme dem zu, das es oft die einfachen bezahlten Arbeiten nicht in ausreichender Zahl gibt, aber man könnte es so regeln, daß jeder, der auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle findet, ein Grundeinkomen erhält, wenn sich einer gemeinnütziigen Tätigkeit widmet, die zu keinen gewerblichen Arbeitsplätzen in Konkurenz steht, wie

Bürgerbusfahren, Jugendarbeit, Soziale Dienste im Altenheim, wie Vorlesen, Spazieren gehen, singen.... (wenn eine auf die Bewohner bezogene Mindestzahl an Therapeuthen im hinaus angestellt ist!), Mithlfe in Museumsvereinen und Museumsbahnen, nächtliches Patrollie gehen, Müll einsammeln, Arbeit für Naturinitiativen......

Findige Leute suchen sich eine Tätigkeit, andere bekommen diese zugewiesen! Die Arbeit muß nachweisbar sein und zeitlich in einem Verhältnis zum Grundeinkommen stehen.

Generell könnten alle Leute mit geringen Einkommen mobiler sein und eher eine Stelle annhemen, wenn jeder am Hauptwohnsitz und den Nachbarorten zum Nulltarif den ÖPNV nutzen dürfte.

Mich würde ihre Meinung hierzu interessieren.

MfG. Felix Staratschek

Antwort von
Bündnis für M-V

Sehr geehrter Herr Staratschek,

trotz allem Wenn und Aber, ich bin tatsächlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE). Wir sind wahrscheinlich gar nicht so weit auseinander, denn auch ich sehe zugleich die Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwesen. Unterscheiden muss man jedoch zwischen Arbeit und Erwerbsarbeit. Arbeit ist in diesem Land genügend vorhanden und viele Menschen erfüllen sie auch, gerade Ihre Beispiele zeugen davon. Doch leider wird das meistens nicht bezahlt, d.h. es findet sich niemand, der diesen tatsächlichen Wert für die Gesellschaft finanziell anerkennt.
Mein Ansatz ist der aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1949, in der Arbeit als Menschenrecht festgeschrieben ist. Wenn dieses Menschenrecht auf Arbeit durch eine Gesellschaft nicht umgesetzt wird, ist die Gesellschaft meines Erachtens aber verpflichtet, jedem Menschen ein menschenwürdiges Leben zu garantieren, z.B. über ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Dieses BGE ist ein sozio-ökonomisches Modell, wonach jeder Mensch, unabhängig von Einkommen oder Lebensalter, gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Grundversorgung durch den Staat hat. De facto haben wir das doch schon mit den bestehenden Systemen. Nur dass der Einzelne hier als Bittsteller auftreten muss und nicht jemand ist, dem eine Grundversorgung auf der Basis seiner Menschenwürde bedingungslos zukommt.
Die Finanzierungsvorschläge für das BGE gehen übrigens dahin, Sozialhilfe, Hartz IV, Renten, Pensionen, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, BAföG usw. mit dem BEG zu ersetzen. Fachleute verbinden mit dem BGE einen erheblichen Bürokratie- (und damit Kosten-) Abbau, eine Senkung der Lohnnebenkosten, einen höheren Privatkonsum, eine Verhinderung des Missbrauchs der Sozialsysteme, die Wahrung der Privatsphäre durch Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung, eine leichtere Familienplanung, einen Wertewandel weg von finanziellen Lebenszielen, eine Entschärfung sozialer Unterschiede und eine Förderung gemeinnütziger Aktivitäten durch Wegfall des Kostendrucks bei Kinderbetreuung, Vereinen, Kulturinstitutionen usw..
All’ dies ist in meinen Augen verstärkt zu diskutieren und durchzurechnen. Wir müssen einfach neu nachdenken, Bestehendes neu verknüpfen und so zu Zukunftslösungen kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Sybille Bachmann