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Susanne Mittag
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Frage von Coradin S. •

Frage an Susanne Mittag von Coradin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Abgeordnete,

seit 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene in Kraft und noch immer tun sich Behörden schwer mit seiner Anwendung. Dabei fällt auf, dass gerade die Bundestagsverwaltung als Behörde des Verfassungsorgans, die das Gesetz erlassen hat, immer wieder in Streit mit dem Bürger tritt und von den Verwaltungsgerichten aufgehoben wird.

Alle zwei Jahre legt die Informationsfreiheitsbeauftragte ihren Bericht dem Deutschen Bundestag vor.
1. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/134/13401.html
2. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/258/25843.html
3. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/444/44418.html
4. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/597/59757.html
5. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/750/75095.html
Dabei fällt auf, dass die Berichte im Bundestag nicht diskutiert und an den Innenausschuss verwiesen werden. Über die weiterhin bestehenden Missstände in der Gesetzesanwendung wird somit nicht gesprochen und der Verwaltung auch gezeigt, dass das Parlament die Missbräuche der Auskunftsverweigerungs zu beseitigen.

Wieso hat der Innenausschuss sich mit diesen Berichten nur pro forma befasst, und die Berichte ohne weitere Diskussion oder mittels Anhörung sachverständiger Personen (auch aus den Behörden) diskutiert, wie dies weiterentwickelt werden kann?
Wo ist aus Ihrer Sicht ein Nachbesserungsbedarf?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,
auch wenn ich im Einzelnen nicht die Entscheidungen der Bundestagsverwaltung kommentieren möchte, so ist es doch gut, dass Verwaltungsgerichte dann eben Entscheidungen treffen, an die sich alle halten müssen.

Die Berichte zum Informationsfreiheitsgesetz sind im Innenausschuss vollkommen richtig aufgehoben, da es nun mal der zuständige Fachausschuss ist. Daran kann ich nichts verwerfliches erkennen.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollten in dieser Legislaturperiode das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz umbauen. Leider konnten wir uns nicht mit unserem Koalitionspartnern CDU/CSU darauf einigen. Das wird ein Projekt für die neue SPD-Bundestagsfraktion.
Was ich aber schon einmal als ersten Schritt in die richtige Richtung werte, ist die Verabschiedung der open-data-Gesetzes.
Auf der Basis des Open-Data-Gesetzes wir die Bundesverwaltung mit allen ihren Behörden eine Vorreiterrolle für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein muss. Dies ist ein wichtiger Paradigmenwechsel hin zu einer modernen und transparenten Verwaltung, der sowohl aus zivilgesellschaftlicher wie auch aus ökonomischer Sicht von entscheidender Bedeutung ist. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Festschreibung der Open-Data-Prinzipien und die Entgeltfreiheit der Bereitstellung sowie die Einrichtung eines zentralen Open-Data-Portals.
Das Open-Data-Gesetz ist ein wichtiger Baustein und ein wichtiger erster Schritt bei der Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechtes zu einem Transparenzrecht, dem in der nächsten Legislaturperiode weitere folgen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Mittag, MdB

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