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Frage von Christoph G. •

Frage an Susanne Grobien von Christoph G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Grobien,
die Umweltpolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und Schutz der menschlichen Gesundheit (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html). Demnach sind die EU-Bürger, anders als im US-Recht, grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist. Die Unbedenklichkeit von 5G und anderen Mobilfunkstrahlen ist nicht erwiesen (https://www.gaebler.info/2019/05/weiner-mobilfunk/).

Was werden Sie im EU-Parlament unternehmen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit der Menschen vor Mobilfunkstrahlen geschützt wird?

Mit freundlichen Grüßen
C. G.

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