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Antwort von Stephan Mayer
CSU
• 02.09.2013

(...) Da die Gerichtsbarkeit als eine der drei Pfeiler der Gewaltenteilung unabhängig ist, ist eine politische Einflussnahme auf die Befassung und auf das zu erwartende Urteil nicht möglich. Allerdings bin ich, obwohl ich keine Akteneinsicht hatte, aufgrund der mir zugänglichen Informationen und Fakten der Auffassung, dass es äußerst zweifelhaft ist, ob die Anordnung der langjährigen Unterbringung von Herrn Gustl Mollath in Bezirkskrankenhäusern als psychiatrische Einrichtungen sachgerecht und damit rechtmäßig war. (...)

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