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Stephan Harbarth
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Frage von Uwe M. •

Frage an Stephan Harbarth von Uwe M. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Harbarth,

wir hatten ja schon einmal die kurze Gelegenheit des Meinungsaustausch bezgl. der damaligen Entscheidung ESM, nun ja, heute sind wir ja noch viel weiter, die Verpflichtungen gestiegen und dem Abgrund ein ganzes Stück näher. Deutschland verraten und verkauft.... in meinem Interesse und dem des deutschen Volkes haben Sie damit vermutlich eher nicht gehandelt. Aber das ist ja nur die eine Sache.

Der Anlass meines heutigen Schreiben ist, das ich das folgendes gelesen habe und nicht verstehe. Möglicherweise sind ja Sie, zumal als Jurist, in der Lage mir den Sachverhalt plausibel zu erklären.

Auf der Seite www.gesetze-im-Internet.de des Bundesministerium der Justiz ( http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html#Seitenanfang ) fand ich folgen Eingangsformel :

Eingangsformel

Wir ...
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Sie verordnen? im Namen des Deutschen Reichs ? Des Bundesrats ??? und des Reichstags ???

Was habe ich versäumt ? Wann wurden Sie in den Reichstag gewählt ? Seit wann gibt/gab es im Deutschen Reich einen Bundestag..... Wer hat Sie zum Nachfolger des Deutschen Reichs ermächtigt ? Wie können Sie im Namen des Deutschen Reichs etwas entscheiden ?
Was ist das für eine Farce`---- wo kann ich meinen Ausweis des Deutschen Reichs erhalten?

Ich bin verwirrt und hoffe auf Aufklärung .

Uwe Maas

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maas,

vielen Dank für Ihre Email vom 19. April 2012. Gerne will ich auf Ihre Frage eingehen.

Das Gesetzgebungsverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Heute kommt es relativ selten vor, dass Themenbereiche in neuen Gesetzen oder Rechtsverordnungen geregelt werden. Rechtsetzung erfolgt überwiegend durch die Änderung bestehender Gesetze („Änderungsgesetze“) oder Rechtsverordnungen („Änderungsverordnungen“).

Bei Änderungsgesetzen oder Änderungsverordnungen werden im Bundesgesetzblatt, soweit nicht eine Bekanntmachung der Neufassung im Anschluss an die Änderungsvorschriften erfolgt, lediglich die Änderungsbefehle zum bisher geltenden Recht verkündet. Um die aktuellen Fassungen der Stammgesetze besser lesbar zu machen, werden die Änderungen durch Verlage und Online-Anbieter in die bestehenden Stammgesetze eingefügt („Konsolidierung“) und – als nicht amtliche Texte – veröffentlicht. Für die Zwecke des Bundes werden die Bundesgesetze und -rechtsverordnungen im Bundesamt für Justiz vorab konsolidiert und danach dokumentarisch umfassend erschlossen.

Die bestehenden Gesetze existieren oftmals schon seit dem 19. oder 20. Jahrhundert. Es kommt daher immer mal wieder vor, dass jene Normwerke vom „Deutschen Reich“ oder „Reichstag“ sprechen. Gleichwohl handelt es sich stets um aktuelle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth