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Frage von Winfried M. •

Frage an Stephan Gatter von Winfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gatter,

ich wohne in Ihrem Stimmbezirk und bin Konsument der e-Zigarette und als solcher sehr verwundert über das Verhalten der derzeitigen Gesundheitsministerin, die unerbittlich vor dem Konsum der e-Zigarette warnt. Natürlich ist mir bekannt, dass der übermäßige Konsum von Nikotin wie der von Alkohol oder Kaffee der Gesundheit schaden kann, aber auch, dass sich in der Tabak-Zigarette deutlich mehr und gefährlichere, teilweise krebserzeugende Schadstoffe befinden.

Da ich bis vor einem Monat 40 Jahre lang "starker" Raucher war und derzeit am eigenen Körper verspüre, dass viele negative Einflüsse des Tabakkonsums bei der e-Zigarette wegfallen, fehlt mir jegliches Verständnis einer derartigen Bevormundung durch Politiker.

Selbstverständlich spielt für mich daher das Thema e-Zigarette bei der Wahl eine entscheidende Rolle. Daher meine Fragen an Sie:

1) Werden Sie sich für die Einstufung der e-Zigarette bzw. der nikotinhaltigen Liquids als apothekenpflichtiges Arzneimittel oder gar für das Verbot einsetzen oder sehen Sie diese als ein Konsumgut wie Kaffee, Alkohol oder Tabak-Zigaretten?

2) Falls es zu einer Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes kommt, inwiefern soll darin die e-Zigarette berücksichtigung finden?

a) Der Konsument der e-Zigarette muss sich wie die Raucher von Tabak in Raucherräume zurückziehen und dort - obwohl er Nichtraucher ist - sich der Gefährdung durch den Passivkonsum von Tabakrauch aussetzen.

b) Der Konsument der e-Zigarette wird als das behandelt, was er auch ist, nämlich als Nichtraucher und darf auch in Nichtraucherbereichen dem Konsum der e-Zigarette nachgehen.

Für eine kurze Antwort, die mir bei meiner Entscheidung hilft, welche Partei ich wählen soll, wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Maschke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maschke,

zur Zeit wird die Frage nach den E-Zigaretten in der Öffentlichkeit immer wieder mit
dem Nichtraucherschutz in Verbindung gebracht. Dies ist von der Systematik her völlig
falsch. Die Frage der E-Zigaretten ist für mich kein Bestandteil des Nichtraucherschutzes.

Für mich handelt es sich bei den E-Zigaretten um den Schutz der Raucherinnen und Raucher selbst, weil kein schädigender Rauch emittiert wird, von dem Dritte gesundheitlich betroffen (Passivrauchen) sind.

Es muß aber auch festgestellt werden, dass sich zur Zeit die Experten über eine eventuelle
Schädlichkeit von E-Zigaretten auf die Gesundheit der Nutzer streiten. E-Zigaretten
schädigen - wenn überhaupt - die Nutzer selbst.

Die grüne Gesundheitsministerin in NRW ist mit einer Gesundheitswarnung vorgeprescht. Dies hat sie in ihrer eigenständigen Verantwortung gemacht und war nicht Beschluss der rot- grünen Landesregierung.

Das OVG Münster hat der grünen Gesundheitsministerin sowie ihrem Ministerium per einstweiliger Anordnung verboten, vor E-Zigaretten zu warnen. Die in einer Pressemitteilung der grünen Gesundheitsministerin und einem Erlass des Ministeriums enthaltenen Äußerungen seien rechtswidrig. Nach dem OVG Münster fallen nikotinhaltige E-Zigaretten weder unter das Arzeneimittelgesetz noch unter das Medizinproduktegesetz. Sie sind damit Genussmittel.

Es ist aber auch so, dass der Beschluss des OVG Münster keine Grundsatzentscheidung ist, sondern eine Entscheidung ist, die nur den Hersteller (Kläger) und das NRW-Gesundheits- ministerium (Beklagte) betrifft.

Im Kern geht es also um die Wertung eines Liquids, nicht um die E-Zigarette selber. Derzeit prüft das Bundesinstitut für Arzeneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jedes nikotinhaltige Liquid, das in Deutschland in Form einer E-Zigarette für den Handel zugelassen werden soll.

Zur Zeit gibt es in Deutschland keine einheitliche Haltung der Länder zum Thema E-Zigaretten. In Bremen und Bayern ist der Verkauf verboten. In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist der Handel erlaubt. In NRW hat die Stadt Essen nach dem OVG-Urteil das Verbot von E-Zigaretten zurückgezogen.

Insgesamt machen die verschiedenen und teilweise widersprüchlichen Haltungen deutlich, dass es bei dem neuen Produkt E-Zigarette einen dringenden bundesgesetzlichen Regelungsbedarf gibt. Die Untätigkeit der Bundesregierung sorgt dafür, dass es keine bundeseinheitlich geklärte gesetzliche Grundlage gibt.

Zurück zu Ihren Fragen:

1. Nein, dies ist auch nicht die Aufgabe eines Bundeslandes. Wenn überhaupt, ist es eine Angelegenheit des Bundes.

2. E-Zigaretten haben nichts mit dem Nichtraucherschutz zu tun und damit auch nichts mit einem in Zukunft zu überarbeitenden NRW-Nichtraucherschutzgesetz. Deshalb sehe ich es so, wie sie in 2b. Trotzdem fände ich die Rücksicht der E-Zigarettenkonsumenten toll, wenn sie in Restaurants auch an andere Gäste denken.

Leider ist dies keine kurze Antwort geworden, da das Thema E-Zigaretten doch komplex ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Gatter